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   BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70   

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BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70 (https://dejure.org/1970,206)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1970 - 1 StR 127/70 (https://dejure.org/1970,206)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1970 - 1 StR 127/70 (https://dejure.org/1970,206)
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Trittbrettfahrer nach Entführung

Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Räuberische Erpressung durch irreführende Vorspiegelung der Kontrolle über ein Entführungsopfer; Abgrenzung zwischen Betrug und räuberischer Erpressung; Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 255

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 294
  • NJW 1970, 1855
  • NJW 1970, 2253 (Ls.)
  • MDR 1970, 856
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70
    Insoweit ist es nicht völlig eindeutig, wenn das Landgericht davon spricht, der Angeklagte habe "die von einem Dritten ausgesprochene Drohung" ausgenützt; er hat vielmehr die Lage benützt, wie sie durch die gewaltsame Entführung geschaffen worden war, die in § 239 a StGB unter Strafe gestellt ist; von dieser Gewaltanwendung hebt sich die Drohung als Tatmittel der nachfolgenden Erpressung (§§ 253, 255 StGB) ab, die, wenn sie von demselben Täter begangen wird, mit der Entführung in Tateinheit stehen kann (BGHSt 16, 316, 320) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].

    § 255 StGB setzt ferner nicht voraus, daß das Übel unmittelbar denjenigen treffen soll, dem es zum Zweck der Erpressung angedroht wird; es genügt, daß der Empfänger der Drohung es auch für sich als Übel empfindet (BGHSt 16, 316, 318 [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61]; BGH GA 1961, 82, 83).

  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70
    In einem solchen Falle ist die Irrtumserregung wesentlicher Bestandteil der Drohung, so daß allein Erpressung und nicht Betrug vorliegt (BGHSt 11, 66, 67 [BGH 12.11.1957 - 5 StR 505/57]; RGSt 20, 326, 329; RG JW 1934, 3285; RG GA 51, 194; 69, 400; Otto, ZStW 79, 59, 94 ff); über die Drohung hinaus kam der Täuschung keine selbständige tatbestandliche Bedeutung zu, so daß auch kein tateinheitliches Zusammentreffen von Erpressung und Betrug in Betracht kommt (vgl. RG GA 69, 400; Schönke/Schröder, StGB 15. Aufl. § 253 Rdn. 37).
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70
    Eine die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung liegt dann vor, wenn der Bedrohte die Ausführung der Drohung für möglich hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese Furcht in seinem Entschluß beeinflußt wird; unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt und ob sie für ihn überhaupt ausführbar ist (RGSt 3, 262, 263; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 312/51).
  • RG, 17.03.1890 - 403/90

    1. Können Betrug und Erpressung in ideellem Zusammenflusse durch ein und dieselbe

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70
    In einem solchen Falle ist die Irrtumserregung wesentlicher Bestandteil der Drohung, so daß allein Erpressung und nicht Betrug vorliegt (BGHSt 11, 66, 67 [BGH 12.11.1957 - 5 StR 505/57]; RGSt 20, 326, 329; RG JW 1934, 3285; RG GA 51, 194; 69, 400; Otto, ZStW 79, 59, 94 ff); über die Drohung hinaus kam der Täuschung keine selbständige tatbestandliche Bedeutung zu, so daß auch kein tateinheitliches Zusammentreffen von Erpressung und Betrug in Betracht kommt (vgl. RG GA 69, 400; Schönke/Schröder, StGB 15. Aufl. § 253 Rdn. 37).
  • RG, 21.01.1881 - 3322/80

    Wird der Thatbestand der Erpressung oder des Versuchs dadurch ausgeschlossen, daß

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70
    Eine die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung liegt dann vor, wenn der Bedrohte die Ausführung der Drohung für möglich hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese Furcht in seinem Entschluß beeinflußt wird; unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt und ob sie für ihn überhaupt ausführbar ist (RGSt 3, 262, 263; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 312/51).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96

    Labello - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Damit hat die Angeklagte die Voraussetzungen der räuberischen Erpressung erfüllt; denn unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt oder ob sie für ihn überhaupt realisierbar ist, solange er nur will, daß der Bedrohte - wie hier - die Ausführung der Drohung für möglich hält (BGHSt 23, 294, 295/296).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 618/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den

    Für die Tatbestandserfüllung ist unerheblich, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt oder ob sie für ihn überhaupt realisierbar ist, solange er nur will, dass die Bedrohten - wie hier - die Ausführung der Drohung für möglich halten (BGHSt 23, 294, 295 f.; BGH, NStZ 1997, 184).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 335/15

    Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben:

    Unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt und ob sie für ihn überhaupt ausführbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. Juni 1970 - 1 StR 127/70, BGHSt 23, 294, 295 f.).

    Denn schon ein Zweifel, ob der Täter die Drohung wahrmachen werde, kann die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigen (BGH, Urteile vom 16. März 1976 - 5 StR 72/76, BGHSt 26, 309, 310 f.; vom 30. Juni 1970, aaO; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Daß sich das vom Angeklagten angedrohte Übel unmittelbar gegen einen Dritten richten sollte, dessen Fürsorge indes den Nötigungsadressaten oblag, ändert an der Strafbarkeit des Angeklagten nach § 240 Abs. 1 StGB ebenso nichts (vgl. BGHSt 16, 316, 318; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Übel 1; StGB § 255 Genötigter 1 = JR 1987, 339 m. Anm. Jakobs; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 240 Rdn. 16) wie die Möglichkeit, daß die Drohung nicht ernstgemeint war, vielmehr sogar im Zusammenwirken mit dem unmittelbar Bedrohten vorgespiegelt wurde (vgl. BGHSt 23, 294, 296; BGH NStZ 1985, 408).
  • BGH, 07.03.1985 - 4 StR 82/85

    Scheingeisel - §§ 253, 255 StGB, Personenverschiedenheit; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Für den Qualifikationstatbestand einer räuberischen Erpressung gemäß § 255 StGB gilt hinsichtlich des Adressaten einer Drohung und hinsichtlich deren Ernsthaftigkeit dasselbe wie für § 253 StGB (vgl. BGHSt 23, 294 [295 f.] ..).

    Der Irrtum, den die Angekl. insoweit bei dem Kassierer erregten, diente nur dazu, ihrer Drohung, von einer Schußwaffe Gebrauch zu machen, mehr Nachdruck zu verleihen; er war damit wesentlicher Bestandteil der Drohung und damit des Nötigungsmittels im Rahmen der räuberischen Erpressung (vgl. BGHSt 23, 294 [296] ..).

  • BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76

    Voraussetzungen für das Merkmal der beabsichtigten Drohung im Tatbestand der

    Denn schon ein Zweifel, ob der Täter die Drohung wahr machen werde, kann die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigen (BGHSt 23, 294, 295/296).
  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

    Voraussetzung ist lediglich, daß derjenige, auf dessen Willen eingewirkt wird, das einem anderen zugedachte Übel auch für sich selbst als Übel empfindet (RG Rspr. 3, 317; RGSt 17, 82; BGHSt 16, 316, 318; BGH GA 1961, 82; BGH NJW 1970, 1855, 1856; BGH NStZ 1985, 408; BGH, Urt. vom 10. November 1959 - 1 StR 417/59).

    Daß Tateinheit zwischen § 239 a und §§ 253, 255 StGB möglich ist, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls wiederholt ausgesprochen (BGHSt 16, 316; 23, 294; 26, 24, 28; vgl. auch NStZ 86, 166).

  • BGH, 07.03.1985 - 4 StR 32/85

    Anforderungen an die Ernsthaftigkeit einer Drohung

    Es genügt, daß der Bedrohte die Ausführung der Drohung für möglich hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese Furcht in seinem Entschluß beeinflußt wird (BGHSt 23, 294, 295/296 m.w.Nachw.).

    Für den Qualifikationstatbestand einer räuberischen Erpressung gemäß § 255 StGB gilt hinsichtlich des Adressaten einer Drohung und hinsichtlich deren Ernsthaftigkeit dasselbe wie für § 253 StGB (vgl. BGHSt 16, 316, 318; 23, 294, 295 f; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 255 StGB Rdn. 2; vgl. auch Herdegen in LK, 10. Aufl. § 249 StGB Rdn. 11).

    Der Irrtum, den die Angeklagten insoweit bei dem Kassierer erregten, diente nur dazu, ihrer Drohung, von einer Schußwaffe Gebrauch zu machen, mehr Nachdruck zu verleihen; er war damit wesentlicher Bestandteil der Drohung und damit des Nötigungsmittels im Rahmen der räuberischen Erpressung (vgl. BGHSt 23, 294, 296 und Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 330 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99

    "Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung

    Es genügt, daß Z. die Drohung nach ihrer Vorstellung ernst nehmen sollte (vgl. BGHSt 38, 83, 86; 26, 309, 310; 23, 294, 296), Hiervon geht ersichtlich auch das Landgericht aus.
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher

    Das weist insoweit keinen Rechtsfehler auf, als das Landgericht die Voraussetzungen der versuchten (einfachen) räuberischen Erpressung als erfüllt angesehen hat; denn unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt, solange er nur will, daß der Bedrohte - wie hier - die Ausführung der Drohung für möglich hält (BGHSt 23, 294, 295 f.).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87

    Verurteilung wegen Betruges - Täuschung über künftige Geschehnisse - Aussnutzung

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 447/75

    Objektive Ernstlichkeit der Drohung - Begründung des Selbsthilferechts als

  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 383/74

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Diebstahls und räuberischer Erpressung mit

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