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   BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97   

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https://dejure.org/1997,5720
BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,5720)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1997 - 1 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,5720)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,5720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Scheitern einer möglichen Gesamtstrafenbildung an bereits vollstreckter, verjährter oder erlassener Strafe und Bemessung der nun zu verhängenden Strafe - Anwendung des Rechtsgedankens des Härteausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Ist nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber daran, daß die zunächst erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95; 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84].

    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, daß der Tatrichter einen angemessenen Härteausgleich vornimmt und dies auch den Urteilsgründen zu entnehmen ist (BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82].

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Täter durch den Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter gestellt werden soll (BGHSt 7, 180, 182; 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 232 und 367, 370).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Täter durch den Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter gestellt werden soll (BGHSt 7, 180, 182; 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 232 und 367, 370).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Ist nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber daran, daß die zunächst erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95; 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84].
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Täter durch den Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter gestellt werden soll (BGHSt 7, 180, 182; 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 232 und 367, 370).
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Im Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es grundsätzlich geboten ist, den Rechtsgedanken des Härteausgleichs auch dann anzuwenden, wenn die im Ausland und die im Inland begangene Straftat jedenfalls vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können.
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97
    Ist nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber daran, daß die zunächst erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95; 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84].
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    In dem Verfahren 1 StR 130/97 (Beschluss vom 13. Mai 1997) dürfte der Täter Deutscher gewesen sein (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97

    Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher

    In den Gründen seines Beschlusses (1 StR 130/97) hatte der Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ausgeführt, der Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung sei auch dann anzuwenden, wenn eine im Ausland und eine im Inland begangene Straftat jedenfalls vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können.

    An sich war eine Bezugnahme auf die im Urteil vom 16. Dezember 1996 niedergelegten Feststellungen zum Strafausspruch nach der Senatsentscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 StR 130/97 - hier zulässig und geboten, weil die Feststellungen zum Strafausspruch im vorgenannten Urteil nicht aufgehoben worden waren und darauf hingewiesen wurde, daß ergänzende Feststellungen möglich seien.

  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 483/99

    Zeitgleiche Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten;

    Damit ließe sich die von Rechts wegen noch immer nicht gegebene Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung mit einer ausländischen Verurteilung im Wege eines Härteausgleiches - falls sich aufdrängend kompensieren (vgl. BGHSt 43, 79; BGH NStZ 1997, 337; NStZ 1998, 134; Senatsbeschluß vom 13. Mai 1997 - 1 StR 130/97).
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