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   BGH, 14.04.2010 - 1 StR 131/10   

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https://dejure.org/2010,10996
BGH, 14.04.2010 - 1 StR 131/10 (https://dejure.org/2010,10996)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 StR 131/10 (https://dejure.org/2010,10996)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 (https://dejure.org/2010,10996)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1998 - 3 StR 546/97
    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 1 StR 131/10
    Die Urteilsgründe bilden eine Einheit (vgl. BGH, Urt. vom 11. Februar 1998 - 3 StR 546/97; Meyer-Goßner StPO, 52. Aufl. § 267 Rdn. 3).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Die Urteilsgründe, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - (3) 121 Ss 207/15 (153/15) - m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 267 Rn. 3), belegen, dass der Angeklagte in der Absicht, die Anzeigeerstattung durch den Zeugen POK Pxxx zu verhindern, diesen gegen 22.51 Uhr zunächst einzuschüchtern versuchte, indem er dem Zeugen damit drohte, durch Einflussnahme auf den Dienststellenleiter für den Zeugen persönlich (UA S. 3) und dienstlich (UA S. 7) nachteilige Konsequenzen veranlassen zu können und zu wollen.
  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

    In Bezug auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis hebt das Landgericht in den Urteilsgründen, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 27. September 2021 - 3 Ws (B) 229/21 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 267 Rn. 3), hervor, dass der Angeklagte bei der Tat vom 24. September 2020 (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis) wusste, dass er bei der Tat unter Bewährung stand, er aber angesichts der von ihm als milde empfundenen Sanktionierung keinen Anlass gesehen hatte, die Fahrt zu unterlassen (UA S. 4).
  • KG, 29.04.2022 - 161 Ss 51/22

    Anforderungen an die gerichtlichen Feststellungen für eine Verurteilung wegen

    Das Amtsgericht hat in den Urteilsgründen, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2022 - (3) 161 Ss 19/22 (3/22) - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 267 Rn. 3), den von den polizeilichen Zeugen beobachteten Vorgang auch insoweit ausreichend aufgeklärt und dargestellt, dass andere Fahrzeugführer zum Bremsen veranlasst worden seien, was durch das Aufleuchten der Bremsleuchten zu erkennen gewesen sei, und dass drei Fußgänger zurückspringen mussten (UA S. 4, 5, 6, 8).
  • KG, 30.06.2023 - 3 ORs 37/23

    Kommissarische Besetzung einer kleinen Strafkammer bei sog. Ersatzerprobung

    Im Übrigen bilden die Urteilsgründe eine Einheit (vgl. BGH AfP 78, 103; Beschluss vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 - und Urteil vom 11. Februar 1998 - 3 StR 546/97 - [jeweils bei juris]; Senat, Beschlüsse vom 25. April 2015 - 3 Ws (B) 183/15 - und vom 31. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 538/14 - KG StV 2013, 491; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 267 Rn. 3), und das kollusive Zusammenwirken der Angeklagten wird in der Beweiswürdigung substantiell ausgeführt und belegt.
  • KG, 23.06.2022 - 3 Ws (B) 172/22

    In Urteil "verstreute" Informationen

    Dies ist aber unschädlich, weil die Urteilsgründe eine Einheit bilden (vgl. BGH AfP 78, 103; Beschluss vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 - und Urteil vom 11. Februar 1998 - 3 StR 546/97 - [jeweils bei juris]; Senat, Beschlüsse vom 25. April 2015 - 3 Ws (B) 183/15 - und vom 31. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 538/14 - deren tatsächliche Angaben auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie sich in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08 - [juris]).
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