Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.07.2013

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   BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13   

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BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,21919)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,21919)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,21919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der Beweiswürdigung u.a. bei Verurteilung eines Vaters wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (hier: der Tochter)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der Beweiswürdigung u.a. bei Verurteilung eines Vaters wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (hier: der Tochter)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • augsburger-allgemeine.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 08.03.2014)

    Tochter nicht vergewaltigt: Vater (47) nach zwei Jahren Haft freigesprochen

  • augsburger-allgemeine.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.03.2014)

    Mehrfach vergewaltigt: Gutachterin zweifelt an Aussagen von Mädchen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Diese Angaben der Geschädigten zur Häufigkeit werden indes nicht mitgeteilt, so dass - auch unter Berücksichtigung dessen, dass an die Feststellung einer bestimmten Anzahl von Straftaten einer gleichförmig verlaufenden Serie sexueller Missbrauchshandlungen keine übersteigerten Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1997 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.; und vom 12. November 1997 - 3 StR 559/97, BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 8) - eine nachvollziehbare Grundlage für die dahingehende Überzeugungsbildung fehlt.
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Dies lässt besorgen, dass es die Bedeutung der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3; und vom 9. Juli 2009 - 5 StR 225/09) der Angaben der Geschädigten verkannt hat.
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Diese Angaben der Geschädigten zur Häufigkeit werden indes nicht mitgeteilt, so dass - auch unter Berücksichtigung dessen, dass an die Feststellung einer bestimmten Anzahl von Straftaten einer gleichförmig verlaufenden Serie sexueller Missbrauchshandlungen keine übersteigerten Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1997 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.; und vom 12. November 1997 - 3 StR 559/97, BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 8) - eine nachvollziehbare Grundlage für die dahingehende Überzeugungsbildung fehlt.
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    In einem Fall, in dem ein Angeklagter sich nicht einlässt, nur die Aussage des einzigen Belastungszeugen zur Verfügung steht und die Entscheidung allein davon abhängt, ob diesem einen Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 72).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 225/09

    Beweiswürdigung (kindliche Belastungszeugin; Gründe von Gewicht für die

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Dies lässt besorgen, dass es die Bedeutung der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3; und vom 9. Juli 2009 - 5 StR 225/09) der Angaben der Geschädigten verkannt hat.
  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484; Urteile vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; und vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484; Urteile vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; und vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484; Urteile vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; und vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster, bei dem es sich um einen Rechtsbegriff handelt, der als solcher dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist, bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Auszug aus BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13
    Auf eine mangelnde Auseinandersetzung mit den hiesigen, vom Angeklagten nicht eingeräumten Taten kann weder die Begründung des Hangs noch der Gefahrenprognose gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12, StV 2012, 597; und vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in

    In einem Fall, in dem ein Angeklagter sich - wie hier - nicht einlässt, nur die Aussage des einzigen Belastungszeugen zur Verfügung steht und die Entscheidung allein davon abhängt, ob diesem einen Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris).

    Dies wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst insbesondere für Fälle kindlicher Zeugen gefordert (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.1997 - 3 StR 558/97 - juris m.w.N), ist aber auch für ältere Zeugen anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris: das angefochtene Urteil stammte vom 08.11.2012, die Zeugin war am 06.03.1994 geboren worden; vgl. auch: BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13

    Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die

    Stützt das Tatgericht - wie hier die Strafkammer (UA S. 12) - in einer derartigen Beweissituation seine Überzeugung von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Belastungszeugin entscheidend darauf, dass deren Aussage von Detailreichtum geprägt war, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, an welche Umstände diese Wertung anknüpft, wenn die aufgrund der Angaben der Belastungszeugin getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - wie hier (UA S. 5) - gerade überaus detailarm sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13).
  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 457/20

    Unbegründetheit der Revision

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält den Anforderungen an die hier gegebene Aussage-gegen-Aussage-Konstellation stand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 239/13; vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13).
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   BGH, 29.07.2013 - 1 StR 135/13   

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BGH, Entscheidung vom 29.07.2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,19496)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 1 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,19496)
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