Rechtsprechung
BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00 |
Hartnäckiges Abstreiten
§ 46 StGB, Leugnen der Tat ist kein zulässiger Anknüpfungspunkt für Strafschärfung
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten") - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beleidigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessungserwägungen - Verteidigungsverhalten - Strafrahmen - Steuerungsfähigkeit - Persönlichkeitsveränderung - Straferschwerung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Leugnen und fehlende Reue als Strafzumessungsgründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96
Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des …
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Es liegt nicht fern, daß im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau der Taten, bei der auch die Persönlichkeit des Täters zu würdigen ist (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4), sich der zu Unrecht angeführte Straferschwerungsgrund zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat. - BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17). - BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94
Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17).
- BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94
Strafmaß - Serientäter
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Es liegt nicht fern, daß im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau der Taten, bei der auch die Persönlichkeit des Täters zu würdigen ist (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4), sich der zu Unrecht angeführte Straferschwerungsgrund zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat. - BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Damit erledigen sich die von der Revision erhobenen Einwände gegen die Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung (vgl. dazu BGHSt 36, 145, 150). - BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95
Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung - …
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Es liegt nicht fern, daß im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau der Taten, bei der auch die Persönlichkeit des Täters zu würdigen ist (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4), sich der zu Unrecht angeführte Straferschwerungsgrund zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat. - BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17). - BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95
Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00
Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17).
- BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13
Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Rücktritt vom unbeendeten …
Der Senat merkt an, dass die zu Lasten des Angeklagten angeführte Strafzumessungserwägung, er habe "mit zornerfüllter, lauter Stimme ausgeführt, selbst im Falle eines Freispruches aus Zweifelsgründen das Urteil anfechten und keine Ruhe geben zu wollen, bis klargestellt sei, dass die beiden Nebenklägerinnen Lügnerinnen seien" (UA S. 39), im Hinblick auf das Bestreiten der Tatvorwürfe durch den Angeklagten nicht unbedenklich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03, NStZ 2004, 616 f.; Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00). - BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …
Hinweise auf eine besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit oder eine hiernach unzulässige Herabwürdigung des Zeugen können allein dem Umstand, daß der Angeklagte den Zeugen der Lüge bezichtigt hat, nicht ohne weiteres entnommen werden (vgl. BGH StV 1994, 424; BGH, Beschluß vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).