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   BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88   

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BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88 (https://dejure.org/1988,843)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1988 - 1 StR 138/88 (https://dejure.org/1988,843)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 1 StR 138/88 (https://dejure.org/1988,843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Sachbeschädigung, Unterschlagung) - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Vorliegen einer günstigen Sozialprognose - Hinreichende Wahrscheinlichkeit straffreier ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 451
  • StV 1989, 15
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1979 - 1 StR 192/79

    Abgabe einer Sozialprognose für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Begehung der

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Nach alledem hat der Senat die Prognoseentscheidung des Landgerichts zu respektieren, weil sie vertretbar ist und deshalb "neben anderen abweichenden Meinungen ... als gleich richtig zu bestehen vermag" (BGH NJW 1978, 599; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - und vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79).
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Nach alledem hat der Senat die Prognoseentscheidung des Landgerichts zu respektieren, weil sie vertretbar ist und deshalb "neben anderen abweichenden Meinungen ... als gleich richtig zu bestehen vermag" (BGH NJW 1978, 599; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - und vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Sie ist ein gesonderter Strafzumessungsvorgang, der eine Gesamtwürdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten erfordert (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB; vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Dabei ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349 - Großer Senat für Strafsachen - unter Bezugnahme auf BGHSt 29, 319, 320 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Dabei ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349 - Großer Senat für Strafsachen - unter Bezugnahme auf BGHSt 29, 319, 320 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Im vorliegenden Fall, in dem spezialpräventive Aspekte im Vordergrund stehen, kann keine Rede davon sein, daß eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH NStZ 1987, 21).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.1979 - 2 Ss 10/79
    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Ist ein Verurteilter - wie der Angeklagte - bereits mehrfach einschlägig straffällig geworden und mußte dabei wiederholt eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden, so kann in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, daß er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]/135).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Nach alledem hat der Senat die Prognoseentscheidung des Landgerichts zu respektieren, weil sie vertretbar ist und deshalb "neben anderen abweichenden Meinungen ... als gleich richtig zu bestehen vermag" (BGH NJW 1978, 599; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - und vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79).
  • BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussetzung der Anordnung zur

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Richtig ist auch, daß der bloße - wenn auch ernsthafte - Wille zur Umkehr bei einer haltschwachen Persönlichkeit nicht ausreicht, das Absehen von der Vollstreckung zu wagen; hinzukommen müssen Umstände, die eine Gewähr dafür bieten, daß dieser Wille dauerhaft und realisierbar ist (für eine Aussetzung des Maßregelvollzugs vgl. BGH NStZ 1983, 167).
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
    Im vorliegenden Fall, in dem spezialpräventive Aspekte im Vordergrund stehen, kann keine Rede davon sein, daß eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Diese Bewertung, die die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt, liegt insgesamt im Rahmen des - weiten - tatrichterlichen Beurteilungsspielraums bei Prognoseentscheidungen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9 m.w.N.) und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08

    Strafaussetzung und Maßregelaussetzung zur Bewährung (Beurteilungsspielraum des

    Darüber hinaus hat das Landgericht ohne Rechtsfehler "besondere Umstände" im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB angenommen, welche ebenfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit straffreier Lebensführung begründen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser Umstände bei der Sozialprognose BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Wiederholte Bewährungsbrüche wirken sich besonders negativ auf die Prognose aus (BGH, U.v. 17.5.1988 - 1 StR 138/88 - juris Rn. 8).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß sich die für eine Aussetzung von Strafe und Maßregel nach den §§ 56 Abs. 1, 2, 67 b StGB erforderliche günstige Sozialprognose bei dem inzwischen über sechs Monate in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auch aus einer Verbindung der Strafaussetzung mit der Weisung, sich einer Langzeitdrogentherapie zu unterziehen (§ 56 c Abs. 3 Nr. 1 StGB), ergeben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9, 19 bis 21).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

    Es wird also keine sichere Gewähr, aber eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit straffreier Führung verlangt (vgl. BGHSt 7, 6, 10; BGH NStZ 1988, 451, 452; BGH bei Detter NStZ 1992, 172).
  • BayObLG, 22.02.1991 - RReg. 1 St 5/91
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil bei der Prognose auch Umstände berücksichtigt werden dürfen und müssen, die eine positive Wirkung erst erwarten lassen (BGH NJW 1978, 599; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9 Bl.2; BGHStVert 1987, 63; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 56 Rn. 5, § 56 c Rn. 1).

    Die Prognose des Tatrichters ist nach alledem zu respektieren, weil sie vertretbar ist und deshalb "neben anderen abweichenden Meinungen ... als gleich richtig zu bestehen vermag" (BGH 1978, 599; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).

  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Es kommt vielmehr auf eine prognostische Gesamtwürdigung der früheren und der neuen Tat sowie der persönlichen Umstände des Täters an (vgl. BGH NStZ 1983, 454; 1988, 451 und Senatsentscheidungen vom 27. September und 3. Dezember 1985 - 5 StR 500/85, 5 StR 694/85 -).
  • BGH, 13.09.2005 - 3 StR 276/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine hinreichend konkrete Aussicht

    Diese vom Landgericht getroffene negative Prognoseentscheidung, bei der es einen vom Revisionsgericht zu beachtenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum hatte (vgl. BGH NStZ 2000, 587, 589; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9 m. w. N.), bedurfte - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - angesichts der sonstigen Urteilsfeststellungen keiner weitergehenden Begründung.
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Bei einem Angeklagten, der bereits mehrfach trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist und bei dem deshalb schon eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden musste, kann vor allem dann, wenn er zeitnah nach solchen Entscheidungen und ebenfalls während offener Bewährung eine weitere Straftat begeht, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Bei einem Angeklagten, der trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist, kann vor allem dann, wenn er zeitnah nach solchen Entscheidungen und während offener Bewährung weitere Straftaten begeht, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BGH, Urt. v. 17.05.1988 - 1 StR 138/88 = StV 1989, 15 = NStE Nr. 22 zu § 56 StGB = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9; OLG Bamberg a.a.O.).
  • BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22

    Voraussetzungen positiver Legalprognose trotz Bewährungsbruchs

  • OLG Bamberg, 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16

    Neuerliche Strafaussetzung aufgrund behandlungsbedingt eingetretener

  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 62/97

    Rechtmäßigkeit der Ausstellung einer günstigen Kriminalprognose trotz eines

  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

  • OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 1 Ss 63/09

    Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht bei offensichtlichen Fehlern;

  • BayObLG, 15.09.2023 - 202 StRR 47/23

    Günstige Legalprognose bei vielfach vorbestraftem Angeklagten

  • BayObLG, 02.12.2022 - 202 StRR 108/22

    Keine Vollstreckungsaussetzung bei bloßer Bekundung von Therapiebereitschaft nach

  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen

  • OLG Hamm, 02.01.2001 - 2 Ws 331/00

    Bedingte Entlassung; mündliche Anhörung; Anwesenheit eines Rechtsbeistands;

  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90

    Unterstützen bei dem Absatz von Diebesgut - Anforderungen an die Begründung der

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1994 - 1 Ws 287/94
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96

    Sozialprognose im Rahmen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei

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