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   BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61   

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BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61 (https://dejure.org/1961,123)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1961 - 1 StR 139/61 (https://dejure.org/1961,123)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1961 - 1 StR 139/61 (https://dejure.org/1961,123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 124
  • NJW 1961, 1733
  • MDR 1961, 1029
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Die Vornahme der Rauschtat ist nicht Tatbestandsmerkmal; sie steht vielmehr außerhalb des Tatbestandes und löst als sogenannte Bedingung der Strafbarkeit die Strafe für die Volltrunkenheit aus (BGHSt 16, 124, 127; 17, 334).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Dieser Zustand bedingt eine erhöhte Gefährlichkeit des Berauschten, der sich gegenüber seiner Umwelt häufig in ihm sonst wesensfremder Weise verhält (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 243; vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31).

    Vor diesem Hintergrund haben weite Teile der Rechtsprechung - darunter alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 127/57, BGHSt 10, 247, 251; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242; vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, aaO; vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 242; vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, aaO; vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO Rn. 24 ff.; Beschluss vom 6. November 1996 - 5 ARs 59/96, NStZ-RR 1997, 163, 165) - und strafrechtlichen Literatur (vgl. etwa Foth, DRiZ 1990, 417, 419 f.; Schnarr, aaO, S. 83 f.; Rautenberg, DtZ 1997, 45; Schäfer, DRiZ 1996, 196; Lackner, JuS 1968, 215, 218 f.) als allgemeinkundigen Erfahrungssatz gefolgert, eine alkoholische Berauschung erhöhe generell das Risiko strafbaren Verhaltens, insbesondere im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte.

    Demgegenüber wird derjenige wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert, der in diesem Zustand in rechtswidriger Weise einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht und hierfür nicht bestraft oder mit Geldbuße belegt werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat oder dies zumindest nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; KK/Rengier, OWiG, 4. Aufl., § 122 Rn. 8 mwN).

    Weder für die Straftat nach § 323a StGB noch für die Ordnungswidrigkeit nach § 122 OWiG ist indes vorausgesetzt, dass sich der Täter im Zeitpunkt des Sich-Berauschens bewusst war oder hätte bewusst sein können, dass er im Rausch zur Begehung von Straftaten oder ordnungswidrigem Verhalten neige (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 23. November 1951 - 2 StR 491/51, BGHSt 2, 14, 18; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 127; Beschlüsse vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 394; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; 53 Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl., § 122 Rn. 2, 14; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 122 Rn. 7a; KK/Rengier, aaO, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 323a Rn. 14 mwN; s. aber auch zu vielen abweichenden Stimmen in der Literatur MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 57 ff. mwN).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Ein weiteres Merkmal des Gesamtvorsatzes haben Reichsgericht und Bundesgerichtshof zwar nicht einheitlich, aber doch in zahlreichen Entscheidungen darin gesehen, daß er den Gesamterfolg oder Gesamtumfang der Teilakte annähernd erfaßt (vgl. u.a. RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 313, 315; 16, 124, 128).

    Trotz grundsätzlicher Beibehaltung (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 16, 124, 128 f.) ist es mit dem Hinweis, daß eine "schematische" Betrachtung nicht angebracht sei, in Fällen systematisierter, durch Schaffung organisatorischer Strukturen verfestigter Begehung von Tatserien dadurch faktisch aufgegeben worden (vgl. Foth in Festschrift für Nirk, 1992, S. 293, 294), daß unter diesen besonderen Bedingungen eine zeitliche (und damit auch gegenständliche) Begrenzung der Tatbegehung im Vorstellungsbild des Täters für entbehrlich gehalten wird (BGHSt 26, 4, 7/8; vgl. ferner u.a. BGHSt 16, 124, 128 f.; 38, 165, 167 f.; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 5, 9, 28).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Das Kennzeichen der fortgesetzten Tat ist der Gesamtvorsatz, durch den der Täter im voraus ein bestimmtes Gesamtergebnis ins Auge faßt und stückweise zu verwirklichen trachtet (BGHSt 16, 124, 128).

    Er muß so beschaffen sein, daß er spätestens bei der Verwirklichung des ersten Teilaktes der vom Täter geplanten Handlungsreihe vgl. BGHSt 19, 323) dessen sämtliche Teile in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt (BGHSt 1, 313, 315) und auf einen strafrechtlich erheblichen Gesamterfolg gerichtet ist (BGHSt 16, 124, 129).

  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15

    Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche

    Durch seine von ihm zu verantwortende Berauschung versetzt sich der Täter in einen Zustand der - was allgemein bekannt ist - durch Enthemmung, Verminderung von Einsichts- und Unterscheidungsvermögen und Verschlechterung von Reaktionsfähigkeit und Körperbeherrschung und die damit einhergehende gesteigerte Gefährlichkeit gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125).

    Ebenso wenig lässt sich der Annahme, schon allein der schuldhafte Vollrausch begründe das Tatunrecht (BGH, Urteil vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 396), entgegenhalten, damit wäre ein Umstand unrechtsbegründend, der nach dem Gesetzeswortlaut nur nicht ausschließbar sein müsse (so ebenfalls Fischer aaO).

    Weder für die Straftat nach § 323a StGB noch für die Ordnungswidrigkeit nach § 122 OWiG ist vorausgesetzt, dass sich der Täter im Zeitpunkt des Sich-Berauschens bewusst war oder hätte bewusst sein können, dass er im Rausch zur Begehung von Straftaten oder ordnungswidrigem Verhalten neige (BGH, Urteil vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; Urteil vom 23. November 1951 - 2 StR 491/51, BGHSt 2, 14, 18; Urteil vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124 f.; s. aber auch BGH, Beschluss vom 7. Mai 1957 - 5 StR 127/57, BGHSt 10, 247, 249 f.; KK/Rengier aaO, Rn. 25; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 122 Rn. 7a; Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 122 Rn. 2, 14).

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Dieser Zustand bedingt eine erhöhte Gefährlichkeit des Berauschten, der sich gegenüber seiner Umwelt häufig in unerwarteter, ihm sonst wesensfremder sozialschädlicher - auch strafbarer - Weise verhält (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242; vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31).

    Er hat lediglich die Ahndung des schuldhaften Sich-Berauschens durch die Einfügung einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit bzw. der Bußgeldbewehrung dahin eingeschränkt, dass ein "folgenloser' Rausch keine Sanktion nach sich ziehen soll, während derjenige, der in diesem Zustand eine rechtswidrige Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, für die er nicht bestraft oder mit Geldbuße belegt werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat oder dies zumindest nicht auszuschließen ist, wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert wird (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/83, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; KKOWiG/Rengier, 4. Aufl., § 122 Rn. 8 mwN).

    Weder für die Straftat nach § 323a StGB noch für die Ordnungswidrigkeit nach § 122 OWiG ist folglich vorausgesetzt, dass sich der Täter im Zeitpunkt des Sich-Berauschens bewusst war oder hätte bewusst sein können, dass er im Rausch zur Begehung von Straftaten oder ordnungswidrigem Verhalten neige (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 23. November 1951 - 2 StR 491/51, BGHSt 2, 14, 18; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 127; Beschlüsse vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 394; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl., § 122 Rn. 2, 14; Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 122 Rn. 7a; KKOWiG/Rengier aaO, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 323a Rn. 14 mwN; s. aber auch zu vielen abweichenden Stimmen in der Literatur MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 57 ff. mwN).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auch der Bundesgerichtshof ist deshalb bislang nicht zu einem durchgehend einheitlichen Verständnis dieser Vorschrift gelangt (vgl. etwa BGHSt 10, 247 einerseits, BGHSt 16, 124 andererseits).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271, 272; 16, 124, 128f.; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 6, 7 und 11).

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Die Strafbarkeit knüpft damit an das schuldhafte Sich-Berauschen an, nicht an die im Rausch begangene rechtswidrige Tat; diese ist lediglich Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 124 ff.; 32, 48, 54 f.).

    Die Trunkenheit ist daher für die Allgemeinheit abstrakt gefährlich und beinhaltet demgemäß - wenn selbst verschuldet - einen Unwert, an den bei Taten unter Alkoholeinfluß eine strafrechtliche Bewertung des Sich-Berauschens unabhängig davon anzuknüpfen vermag, ob dem konkreten Täter durch frühere Erfahrungen eine individuelle Neigung zur Begehung - vergleichbarer - Straftaten bekannt war oder zumindest sein konnte (vgl. BGHSt 16, 124, 125).

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Nach dem objektiven Tatbestand des § 323 a StGB, der - wie schon § 330 a StGB a.F. (vgl. BGHSt 16, 124, 125, 128) - als Gefährdungsdelikt zu verstehen ist, muß die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit auf den Rausch, d.h. nach heute maßgeblichen forensisch-medizinischen Erkenntnissen auf einen Zustand des Täters zurückzuführen sein, der nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363, 364; Lay in LK 9. Aufl. § 330 a StGB Rdn. 24; Lackner StGB 15. Aufl. § 323 a Anm. 2 a; Puppe Jura 1982, 281, 282).

    Der Umstand, daß die Strafdrohung des § 323 a StGB nicht an die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangene rechtswidrige Tat anknüpft, sondern an das dieser vorausgehende schuldhafte Sichberauschen, also an einen von ihr tatsächlich und rechtlich verschiedenen Tatbestand (vgl. auch BGHSt 16, 124, 128), ändert nichts daran, daß der Gesetzgeber die durch § 323 a StGB unter Strafe gestellte Gefährdung geringer wertet als die Verletzung der Norm, die objektive Bedingung der Strafbarkeit dieses Gefährdungsdelikts ist.

  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13

    Rauschtat als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 323a StGB

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

  • BGH, 13.08.1974 - 1 StR 394/74

    Gesamtvorsatz als Kennzeichen einer fortgesetzten Tat - Annahme eines

  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

  • OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem

  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10

    Verpflichtung des Tatrichters zur Festzustellung von den Schuldumfang näher

  • BGH, 26.05.1971 - 3 StR 62/71

    Anwendbarkeit der sog. "actio libero in causa" auf Vermögensdelikte - Abgrenzung

  • BGH, 21.05.1968 - 5 StR 99/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1966 - 5 StR 243/66

    Feststellung der Merkmale einer vorsätzlich herbeigeführten Volltrunkenheit -

  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Tatbestand des Vollrauschs)

  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (fehlende

  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei

  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70

    Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1992 - 3 StR 519/92

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen lückenhaften und unklaren Feststellungen -

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen

  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

  • OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81

    Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters;

  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 18/64

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Gerichtsverhandlung in der

  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 434/90

    Voraussetzungen an die Festellungen hinsichtlich der Annahme eines

  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90

    Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt

  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72

    Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer -

  • BGH, 12.01.1971 - 5 StR 464/70

    Voraussetzungen für einen Strafklageverbrauch - Anforderungen an den

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68

    Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Raub - Gleichartigkeit der

  • BGH, 07.02.1973 - 2 StR 404/72

    Strafklageverbrauch als Verfahrenshindernis - Zu den Voraussetzungen des

  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen

  • BGH, 02.02.1962 - 4 StR 481/61

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 27.01.1986 - RReg. 2 St 292/85

    Nebenkläger; Auslagenerstattungspflicht; Nebenklagebefugnis; Berufungsverfahren;

  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

  • BGH, 11.05.1967 - 1 StR 107/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Volltrunkenheit - Verwertung von Aussagen

  • BGH, 21.04.1977 - 4 StR 654/76

    Einzelakt einer fortgesetzten Handlung - Teilweiser Freispruch - Fortgesetzte

  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72

    Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der

  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 502/72

    Annahme einer gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Verschaffung

  • BGH, 29.05.1962 - 1 StR 114/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1982 - 1 StR 100/82

    Verjährung von Sexuladelikten - Anforderungen an die Annahme eines für eine

  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 93/72

    Verstoß der Aufklärungspflicht auf Seiten des Gerichts - Verstoß des

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 387/70

    Wiederholte und gewerbsmäßige Hehlerei sowie schwerer Rückfalldiebstahl -

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 382/70

    Rechtsverletzung bei einer kommissarischen Vernehmung von Zeugen - Verurteilung

  • BGH, 04.08.1970 - 1 StR 249/70

    Glaubwürdigkeit von Angaben des Angeklagten zu seiner Alkoholisierung bei einer

  • BGH, 08.10.1969 - 4 StR 385/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall in

  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 224/63

    Zulässigkeit einer doppelten Strafmilderung wegen Versuchs und verminderter

  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77

    Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte bei fortgesetzten Verfehlungen gegen

  • BGH, 03.11.1964 - 5 StR 382/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1961 - KRB 1/61

    Planmäßig wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen unter Bauunternehmern -

  • BGH, 11.06.1975 - 2 StR 134/75

    Vorliegen meherer Delikte wie räuberischer Diebstahl, Diebstahl mit Schußwaffen

  • BGH, 23.10.1968 - 3 StR 235/68

    Schuldhaftes Sichversetzen in einen Rauschzustand als Unrechtsvorwurf des § 330a

  • BGH, 02.04.1965 - 4 StR 103/65

    Erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit durch wiederkehrende

  • BGH, 16.03.1965 - 1 StR 33/65

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Fortgesetzte Untreue

  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 661/83

    Strafschärfende Berücksichtigung der von einem Angeklagten ausgehenden

  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 109/71

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Merkmal des Einsteigens bei Lücke im

  • BGH, 19.11.1968 - 5 StR 552/68

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen schwerer Amtsunterschlagung in Tateinheit

  • BGH, 23.04.1968 - 1 StR 51/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Entführung in Tateinheit mit Notzucht

  • BGH, 23.08.1963 - 4 StR 314/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62

    Rechtsmittel

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