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   BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01   

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https://dejure.org/2001,2837
BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01 (https://dejure.org/2001,2837)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2001 - 1 StR 143/01 (https://dejure.org/2001,2837)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2001 - 1 StR 143/01 (https://dejure.org/2001,2837)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 und 3 StGB
    Zulässige Strafschärfung bei Sexualstraftaten bei Isolation des Opfers; Psychische Folgen; Verteidigungsverhalten; Doppelverwertungsverbot; Konkrete Feststellung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Strafschärfung - Familienangehöriger - Psychische Folgen - Verteidigungsverhalten - Verbotene Doppelverwertung

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, 3
    Strafschärfende Berücksichtigung der Folgen eines Bestreitens der Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2983
  • StV 2002, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2000 - 2 StR 401/00

    Fehlerhafte Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01
    aa) Damit wird nicht auf das Verteidigungsverhalten des Angeklagten abgestellt, denn ihm wird nicht angelastet, er habe durch sein Bestreiten dem Opfer die Aussage vor Gericht nicht erspart (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Strafzumessung 4).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94

    Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01
    aa) Damit wird nicht auf das Verteidigungsverhalten des Angeklagten abgestellt, denn ihm wird nicht angelastet, er habe durch sein Bestreiten dem Opfer die Aussage vor Gericht nicht erspart (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Strafzumessung 4).
  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 352/94

    Strafzumessung - Persönliche Herabwürdigung - Tatbestreitung - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01
    Denn dann werden ihm nicht das unterlassene Geständnis oder sein Prozeßverhalten vorgeworfen, was unzulässig wäre, sondern die sich aus dem Bekanntwerden der Taten zwangsläufig ergebenden Wirkungen der Durchführung des Strafverfahrens, die letztlich unabhängig davon sind, ob die Beteiligung der Personen aus dem persönlichen Umfeld an Vernehmungen oder an der Hauptverhandlung wegen Bestreitens oder Schweigens des Angeklagten oder sogar trotz seines Geständnisses erforderlich war (offen gelassen in Beschl. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 352/94).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98

    Berücksichtigung der gestörten Gesamtentwicklung eines misshandelten und

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur "Beeinflussung der Entwicklung des jungen Menschen im seelischen Bereich" (BGH StV 1998, 656 und 657; Beschl. vom 30. Juli 1998 - 4 StR 364/98) betreffen das geschützte Rechtsgut und sind deshalb nicht einschlägig.
  • BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65

    Strafbarkeit wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem Mädchen unter 14

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01
    Soweit aus dem Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 StR 571/65 - (abgedruckt, in NJW 1966, 894) eine andere Auffassung hergeleitet werden könnte, hält der Senat jedenfalls diese nicht mehr aufrecht.
  • BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur "Beeinflussung der Entwicklung des jungen Menschen im seelischen Bereich" (BGH StV 1998, 656 und 657; Beschl. vom 30. Juli 1998 - 4 StR 364/98) betreffen das geschützte Rechtsgut und sind deshalb nicht einschlägig.
  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

    Bei Delikten gemäß § 176 StGB können zwar entgegen der Ansicht der Revision solche Tatfolgen beim Opfer als verschuldete Auswirkungen der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB strafschärfend gewertet werden, die über die tatbestandlich vorausgesetzte abstrakte Gefährdung des Kindeswohls hinausgehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1991 2 StR 648/90, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Strafzumessung 3; vom 17. Januar 1995 4 StR 737/94, StV 1995, 470; vom 25. April 2001 1 StR 143/01, StV 2002, 75).

    Dies setzt aber voraus, dass die Folgewirkungen der Tat vom Tatrichter im Einzelfall konkret festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 1 StR 143/01 aaO; vom 20. August 2003 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41; vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 176 Rn. 36 mwN).

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    Auf der Grundlage dieser neu getroffenen Feststellungen hat die Strafkammer zu Recht (vgl. Senat NJW 2001, 2983) im Rahmen der Strafzumessung ausgeführt:.
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