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BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Zulässigkeit - Rechtsmittelverzicht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 273 Abs. 3; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00
Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02
Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 m.w.N,; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00 m.w.N.). - BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01
Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02
Als Prozesshandlung kann der Rechtsmittelverzicht im Übrigen nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 1 StR 482/01 m.w.N.). - BGH, 25.02.1999 - 1 StR 45/99
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02
Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 m.w.N,; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00 m.w.N.). - BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02
Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 m.w.N,; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00 m.w.N.). - BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass das Rechtsmittel auch deshalb unzulässig ist, weil der Angeklagte die Revision erst nach Ablauf der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO am 23. Oktober 2001, somit verspätet, eingelegt hat (Band IV Bl. 637 / zu 637 d.A.) und innerhalb der Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO keine der Form des § 345 Abs. 2 StPO genügende Revisionsbegründung abgegeben hat (zur Zuständigkeit des Revisionsgerichts beim Zusammentreffen von Rechtsmittelverzicht und Mängeln der Form - oder Fristeinhaltung vgl. BGH NStZ 2000, 217 f.).".