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   BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95   

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https://dejure.org/1995,7039
BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95 (https://dejure.org/1995,7039)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1995 - 1 StR 143/95 (https://dejure.org/1995,7039)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 1 StR 143/95 (https://dejure.org/1995,7039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung - Strafzumessung - Bewährung - Bewährungsauflagen - Anrechnung - Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55, § 58

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93

    Erfüllung - Bewährungsauflagen - Einbeziehung - Entscheidung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95
    Der Senat holt dies in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach, indem er in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt entscheidet, ein Monat Freiheitsstrafe sei anzurechnen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - 1 StR 532/93 - sowie BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95
    Das Landgericht hat es versäumt, die in der Nichterstattung dieser Leistung liegende Härte durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGHSt 36, 378).
  • BGH, 14.10.1993 - 1 StR 532/93

    Anrechnung der in einer Nichterstattung einer Geldleistung liegenden Härte auf

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95
    Der Senat holt dies in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach, indem er in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt entscheidet, ein Monat Freiheitsstrafe sei anzurechnen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - 1 StR 532/93 - sowie BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Der Senat kann daher die erforderliche Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 98/99; Beschl. vom 2. Mai 1995 - 1 StR 143/95).
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