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   BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20   

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BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20 (https://dejure.org/2021,13199)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2021 - 1 StR 144/20 (https://dejure.org/2021,13199)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 (https://dejure.org/2021,13199)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 331 Abs. 1 StGB; § 333 Abs. 1 StGB
    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: grundsätzlich weiter Ermessenspielraum auch für Vorstand einer Sparkasse, Begrenzung durch das Sparsamkeitsgebot, Spenden, Geschenke an andere Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder); Vorteilsannahme und -gewährung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB, § 1 S 1 SparkO BY, § 11 SparkO BY, § 261 StPO, § 267 StPO
    Untreue: Umfang des Ermessens eines Sparkassenvorstands in Bayern bei Unternehmensspenden und -geschenken

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der obliegenden Vermögensbetreuungspflicht eines Vorstandsmitglieds der Sparkasse durch Übernahme der Kosten für ein Abendessen; Beweiswürdigung zum Freispruch in den Fällen der Spenden einer Sparkasse; Vereinbarkeit der luxuriösen organisationsinternen ...

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Auch öffentlich-rechtliche Sparkassen dürfen Sponsoring betreiben - aber nur in engen Grenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung der obliegenden Vermögensbetreuungspflicht eines Vorstandsmitglieds der Sparkasse durch Übernahme der Kosten für ein Abendessen; Beweiswürdigung zum Freispruch in den Fällen der Spenden einer Sparkasse; Vereinbarkeit der luxuriösen organisationsinternen ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt überwiegend Verurteilungen von Geschäftsleitern einer bayerischen Kreissparkasse wegen Untreue

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Verurteilungen von Geschäftsleitern einer bayerischen Kreissparkasse wegen Untreue bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue - oder: Die Ausgaben für die Verwaltungsräte einer Sparkasse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verurteilung von Geschäftsleitern einer bayerischen Kreissparkasse wegen Untreue

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 727 (Ls.)
  • NZG 2021, 1466
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Eine strafrechtlich relevante Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht kommt u.a. erst dann in Betracht, wenn der Geschäftsleiter seine Entscheidungen nicht mehr am Unternehmenswohl ausrichtet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2021 - 3 StR 628/19 Rn. 15; Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 403/19 Rn. 22 mwN).

    In der Regel wird erst unvertretbares Vorstandshandeln, bei dem sich ein Leitungsfehler aufdrängt, einen strafrechtlich bedeutsamen Pflichtenverstoß begründen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 403/19 Rn. 22, 24 mwN; ferner BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 210).

    Das Sparsamkeitsgebot (?wonach der Staat ‚nichts verschenken' darf?; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 403/19 Rn. 19) bezweckt zur bestmöglichen Nutzung der öffentlichen Ressourcen, dass das Ziel mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erreichen ist.

  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 486/19

    Tätigkeit als Sparkassenangestellter als Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Die Sparkassen unterliegen, wie aufgezeigt, bei Erfüllung der Aufgabe der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen staatlicher Steuerung (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 20 Rn. 8); insoweit ist ihre Tätigkeit weitgehend dem Bereich der schlichten Hoheitsverwaltung zuzuordnen (vgl. BFH, Urteil vom 27. Februar 1976 - VI R 97/72, BFHE 118, 339, 345).

    Der Angeklagte B. beging seine Verfehlungen in seiner Funktion als bei einer Behörde Bestellter (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, Art. 5 Abs. 5 SpkG BY) bei Ausübung der ihm obliegenden Verwaltungstätigkeit, insbesondere bei Organisation der Verwaltungsratssitzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - 3 StR 68/04; BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 269 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 -5 StR 486/19, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 20 Rn. 9, 14 f.: keine öffentliche Aufgabenerfüllung bei Rückabwicklung notleidender Kredite).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    (3) Auch Sparkassen, die auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge tätig sind (Art. 2 Abs. 1 SpkG BY, § 1 SpkO BY: Versorgung der örtlichen Bevölkerung und Unternehmen mit Geld und Krediten; Anbieten sicherer und verzinslicher Anlagen; Förderung des Sparsinns; vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 271 ff.), dürfen als im Wettbewerb stehende Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich zur Förderung sozialer, mildtätiger oder gemeinnütziger Zwecke spenden, um für sich zu werben oder ihr Ansehen zu verbessern (vgl. BGHSt, aaO S. 278 f.).

    Der Angeklagte B. beging seine Verfehlungen in seiner Funktion als bei einer Behörde Bestellter (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, Art. 5 Abs. 5 SpkG BY) bei Ausübung der ihm obliegenden Verwaltungstätigkeit, insbesondere bei Organisation der Verwaltungsratssitzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - 3 StR 68/04; BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 269 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 -5 StR 486/19, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 20 Rn. 9, 14 f.: keine öffentliche Aufgabenerfüllung bei Rückabwicklung notleidender Kredite).

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Da der Vorstand ein ?selbständige(s) Wirtschaftsunternehmen ... mit der Aufgabe ..., auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse? die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung im Landkreis sicherzustellen (§ 1 Satz 1 SpkO), leitet, ist ihm im Ausgangspunkt - insoweit nicht anders als der Geschäftsleitung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens - ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eröffnet, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit nicht möglich ist (vgl. BGH, aaO Rn. 15; zum Vorstand einer Aktiengesellschaft: BGH, Urteile vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 253 und vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01 Rn. 18, BGHSt 47, 187, 192 (hinsichtlich eines Verkehrsunternehmens, dessen Alleinaktionär ein Bundesland war)).

    (2) Ein solch weiter Handlungsspielraum steht der Geschäftsleitung grundsätzlich auch bei Unternehmensspenden zur Förderung von Kunst, Wissenschaft, mildtätigen (sozialen) Zwecken oder Sport zu, ohne dass der wirtschaftliche Nutzen (Werbung; Verbesserung der sozialen Akzeptanz (?good corporate citizen?)) im Einzelnen genau bestimmt werden könnte (ausführlich BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 192 ff.).

  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 628/19

    Untreue durch Kreditvergabe (Vermögensbetreuungspflicht; Bankvorstand;

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    (1) Für das Vorstandsmitglied, das die laufenden Geschäfte der Sparkasse führt (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 SpkG BY) sowie für die Unternehmenssteuerung und -kontrolle verantwortlich ist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SpkO BY iVm Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 SpkG BY), ?gelten die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung? (§ 11 SpkO BY; vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2021 - 3 StR 628/19 Rn. 13).

    Eine strafrechtlich relevante Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht kommt u.a. erst dann in Betracht, wenn der Geschäftsleiter seine Entscheidungen nicht mehr am Unternehmenswohl ausrichtet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2021 - 3 StR 628/19 Rn. 15; Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 403/19 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

  • BGH, 18.10.2017 - 2 StR 529/16

    Beschränkung von Rechtsmitteln (Widerspruch zwischen Revisionsantrag und

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Als mögliche Indizien für oder gegen das Ziel, mit dem Vorteil auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren, fließen neben der Plausibilität einer anderen - behaupteten oder sonst in Betracht kommenden - Zielsetzung in die wertende Beurteilung namentlich ein: die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit) sowie die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile (BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6 Rn. 30 ff.; vom 18. Oktober 2017 - 2 StR 529/16 Rn. 30 und vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11 Rn. 23).
  • BGH, 11.03.2004 - 3 StR 68/04

    Untreue; Missbrauch der Stellung als Amtsträger (Ausübung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Der Angeklagte B. beging seine Verfehlungen in seiner Funktion als bei einer Behörde Bestellter (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, Art. 5 Abs. 5 SpkG BY) bei Ausübung der ihm obliegenden Verwaltungstätigkeit, insbesondere bei Organisation der Verwaltungsratssitzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - 3 StR 68/04; BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 269 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 -5 StR 486/19, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 20 Rn. 9, 14 f.: keine öffentliche Aufgabenerfüllung bei Rückabwicklung notleidender Kredite).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Als mögliche Indizien für oder gegen das Ziel, mit dem Vorteil auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren, fließen neben der Plausibilität einer anderen - behaupteten oder sonst in Betracht kommenden - Zielsetzung in die wertende Beurteilung namentlich ein: die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit) sowie die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile (BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6 Rn. 30 ff.; vom 18. Oktober 2017 - 2 StR 529/16 Rn. 30 und vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11 Rn. 23).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - 1 StR 144/20
    Als mögliche Indizien für oder gegen das Ziel, mit dem Vorteil auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren, fließen neben der Plausibilität einer anderen - behaupteten oder sonst in Betracht kommenden - Zielsetzung in die wertende Beurteilung namentlich ein: die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit) sowie die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile (BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6 Rn. 30 ff.; vom 18. Oktober 2017 - 2 StR 529/16 Rn. 30 und vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11 Rn. 23).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BGH, 10.01.2017 - 5 StR 532/16

    Keine "Strafbarkeitslücke" bei Insiderhandel und Marktmanipulation

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

  • BFH, 27.02.1976 - VI R 97/72

    Begriff "öffentliche Dienste" im Sinne des § 3 Ziff. 12 Satz 2 umfaßt den

  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69

    Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Das Maß der gebotenen Darlegung hängt von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteile 20. Oktober 2021 - 1 StR 46/21 Rn. 6; vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren

    Die Beweiswürdigung ist erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 16; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 39 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 13).

  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Die dem Freispruch der Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, juris Rn. 30; vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17, juris Rn. 27 und vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18, juris Rn. 14; jeweils mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 46/21

    Beweiswürdigung des Tatgerichts zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

    Das Maß der gebotenen Darlegung hängt von der jeweiligen Beweislage und insoweit von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20 Rn. 31 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 383/22

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Vorstandsmitglied einer

    bb) Ausgehend von diesen Grundsätzen ergibt sich die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten aus seiner Stellung als Vorstandsmitglied der Genossenschaftsbank (vgl. für das Vorstandsmitglied einer Sparkasse BGH, Urteile vom 27. Januar 2021 - 3 StR 628/19; NStZ 2021, 738; vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, wistra 2022, 74).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB liegt daher vor, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt wird oder das Verhalten des Vermögensbetreuungspflichtigen aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2022 - 3 StR 329/21 -, juris; BGH, Urteil vom 18.05.2021 - 1 StR 144/20 = wistra 2022, 74; BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - 3 StR 403/19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

    Fehlt das öffentliche Interesse, steht der Erstattung das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entgegen, welches alle staatlichen Stellen, einschließlich der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften, zu beachten haben (vgl. dazu BGH, wistra 2022, 74, juris Rn. 20 f.; BGHSt 37, 226 = NJW 1991, 990, juris Rn. 28).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 306/22

    Beweiswürdigung (Zeugen von Hörensagen: Zulässigkeit, geringerer Beweiswert,

    Die dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 500/18, NStZ-RR 2019, 224, 225; BGH, Urteile vom 18. Mai 2021 - 1 StR 144/20, NZG 2021, 1466, 1469 und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17, NZWiSt 2020, 123, 125 jeweils mwN) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 394/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 44 f.; vom 18. Mai 2020 - 1 StR 144/20 Rn. 30 f. und vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 f.; je mwN).
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