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   BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83   

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https://dejure.org/1983,16
BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83 (https://dejure.org/1983,16)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1983 - 1 StR 148/83 (https://dejure.org/1983,16)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 1 StR 148/83 (https://dejure.org/1983,16)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 55; StPO (1975) § 460

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen - Gesamtstrafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 190
  • NJW 1984, 375
  • MDR 1984, 240
  • NStZ 1984, 260
  • StV 1984, 114
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 05.11.1980 - 3 Ss 885/80
    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    An der Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sieht sich das vorlegende Gericht durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Januar 1980 - 4 StR 683/79 -(bei Holtz MDR 1980, 454 ) und den Beschluß des OLG Köln vom 5. November 1980 (VRS 60, 424) gehindert.

    Die Voraussetzungen für eine Vorlegung nach § 121 Abs. 2 GVG sind erfüllt, weil das Bayerische Oberste Landesgericht mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Beschluß des Oberlandesgerichts Köln VRS 60, 424 abweichen würde.

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    Die Zäsurwirkung entfällt nur dann, wenn die in der früheren Vorverurteilung verhängte Strafe bereits im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGH NJW 1982, 2080 ).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    "Grundgedanke des § 55 StGB ist, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203; 15, 66; 17, 173).
  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    "Grundgedanke des § 55 StGB ist, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203; 15, 66; 17, 173).
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    Zwar darf der Tatrichter die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, die durch ihn vorgenommen werden kann, nicht dem Beschlußverfahren (§ 460 StPO ) überlassen (BGHSt 12, 1, 6; 25, 382, 384).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    "Grundgedanke des § 55 StGB ist, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203; 15, 66; 17, 173).
  • BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74

    Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    Zwar darf der Tatrichter die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, die durch ihn vorgenommen werden kann, nicht dem Beschlußverfahren (§ 460 StPO ) überlassen (BGHSt 12, 1, 6; 25, 382, 384).
  • BayObLG, 25.01.1983 - RReg. 2 St 117/82
    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    Sind die abzuurteilenden Straftaten zwischen zwei früheren Verurteilungen begangen, so darf der Tatrichter eine Gesamtstrafe mit der früheren Verurteilung dann nicht bilden, wenn die einzubeziehende Strafe, nicht aber die neu abzuurteilende Straftat mit der ersten Verurteilung gesamtstrafenfähig und die anderweitige Gesamtstrafe noch nicht gebildet ist (BayObLG NStZ 1983, 411 ).
  • BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    An der Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sieht sich das vorlegende Gericht durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Januar 1980 - 4 StR 683/79 -(bei Holtz MDR 1980, 454 ) und den Beschluß des OLG Köln vom 5. November 1980 (VRS 60, 424) gehindert.
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
    "Grundgedanke des § 55 StGB ist, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203; 15, 66; 17, 173).
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