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   BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87   

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https://dejure.org/1987,2368
BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87 (https://dejure.org/1987,2368)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1987 - 1 StR 15/87 (https://dejure.org/1987,2368)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1987 - 1 StR 15/87 (https://dejure.org/1987,2368)
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§ 240 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegen den Vorsitzenden einer Strafkammer gerichtetes Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Schriftgutachtens - Untersagen des Mitschreibens eines Zuhörers der Verhandlung - Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1988, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    An diesem Gewaltbegriff hat sich nichts geändert durch den Beschluß des 2. Strafsenats vom 24. April 1986 (BGHSt 34, 71).

    Dies alles sind Gesichtspunkte, die bedeutsam sind für die Entscheidung, ob im Einzelfall die Tat rechtswidrig ist (BGHSt 34, 71, 77).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Der Vortrag der Revision erlaubt daher keine Prüfung, ob der behauptete "ganz grobe Rechtsfehler" tatsächlich vorgelegen hat (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGH, Urt. vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 384/76).

    Auch wenn die Revision beanstandet, das Ablehnungsgesuch habe nicht als unzulässig verworfen werden dürfen, muß sie die Tatsachen vortragen, aus denen sich die (sachliche) Berechtigung der Richterablehnung ergibt (vgl. BGHSt 21, 334, 340 sowie Pikart in KK § 344 Rdn. 47).

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Der Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung für die wegen Meineids verhängte Strafe verletzt das gesetzliche Verbot der reformatio in peius nicht (BGHSt 7, 180).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Das Herbeiführen einer Zwangswirkung der geschilderten Art stellt auch dann, wenn der Täter nur geringe körperliche Kraft einsetzt, Gewalt im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB dar (vgl. für einen Fall von vis compulsiva BGHSt 23, 46, 54).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage, ob die Anwendung von Gewalt stets die Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) indiziere (vgl. hierzu BVerfG NJW 1987, 43 [BVerfG 11.11.1986 - 1 BvR 713/83]).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur dann absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, wenn die Öffentlichkeit in ungesetzlicher Weise beschränkt worden ist, nicht dagegen, wenn das Gericht öffentlich verhandelt hat, obwohl jene hätte ausgeschlossen werden können (BGHSt 23, 82, 85; 23, 176, 178).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Es ist unter den hier gegebenen Umständen unschädlich, daß die erwähnte Vereinbarung wörtlich in die Urteilsgründe aufgenommen wurde (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77 - und vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, insoweit in BGHSt 31, 93 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur dann absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, wenn die Öffentlichkeit in ungesetzlicher Weise beschränkt worden ist, nicht dagegen, wenn das Gericht öffentlich verhandelt hat, obwohl jene hätte ausgeschlossen werden können (BGHSt 23, 82, 85; 23, 176, 178).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Das Revisionsgericht darf auch ein rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfenes Richterablehnungsgesuch nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens sachlich bescheiden (BGHSt 23, 265).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
    Es ist unter den hier gegebenen Umständen unschädlich, daß die erwähnte Vereinbarung wörtlich in die Urteilsgründe aufgenommen wurde (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77 - und vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, insoweit in BGHSt 31, 93 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72

    Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit

  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit

  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 384/76

    Mangelhafte vollständige Mitteilung in der Revisionsbegründung - Mangelnde

  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82

    Dame mit Schlapphut - §§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der

  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Damit hat es nicht die Tatbegehung als solche (vgl. in anderem Zusammenhang einerseits BGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 4 StR 84/20, NStZ 2020, 542 Rn. 4; andererseits BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 36/22, juris Rn. 21), sondern einen zur bloßen Tatbestandsverwirklichung hinzukommenden, den Unrechtsgehalt kennzeichnenden Umstand herangezogen (s. auch BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 15/87, juris Rn. 44).
  • OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97

    Sich-Gegenstemmen gegen ein Fahrzeug zur Verhinderung der Weiterfahrt als Gewalt

    b) die Fälle instrumenteller Gewalt durch Benutzung eines mechanisch oder chemisch wirkenden Mittels, zu denen BGHSt 41, 182, 185 ff. gehört, aber auch die Fälle gehörend des Einsperrens von Personen zwecks ungehinderter Fortschaffung von Waren (RGSt 13, 49, 51), das Ausräumen einer Boutique zur Verhinderung des Geschäftsverkehrs für eine nicht unerhebliche Zeit (BGHR StGB § 240 I - Gewalt 1), Straßenverkehrsfälle wie das Ausbremsen (BGHR aaO - Gewalt 3).
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