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BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53
Gegen die Bewertung dieser Beweggründe als niedrig im Sinne des § 211 StGB hätten keine Bedenken bestanden (vgl. BGHSt 3, 133 u NJW 1952 S. 1303).Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen zufügt, die über die regelmässig mit der Vernichtung des Lebens verbundenen hinausgehen (BGHSt 3, 180).
In der neuen Verhandlung wird das Schwurgericht zu beachten haben, dass es nicht angängig ist, die Frage der Grausamkeit nur nach dem äusseren Tatbild zu beantworten (BGHSt 3, 180).
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53
Es hätte, wie bereits, ausgeführt, nahegelegen, sie darin zu finden, dass der Angeklagte die B. entweder zur Fortsetzung seiner Quälereien für sich zurückgewinnen oder aber sie aus Wut oder Rache beseitigen wollte (vgl. auch BGHSt 2, 60, 62). - BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52
Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher …
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53
Zeitraum erstrecken (BGHSt 3, 264; NJW 1951, 666); es ist aber stets erforderlich, dass sie nach dem Willen des Täters mit dem Ziel der Lebensvernichtung in unmittelbarem Zusammenhang gestanden haben. - BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53
Zeitraum erstrecken (BGHSt 3, 264; NJW 1951, 666); es ist aber stets erforderlich, dass sie nach dem Willen des Täters mit dem Ziel der Lebensvernichtung in unmittelbarem Zusammenhang gestanden haben. - BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52
Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen …
Auszug aus BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53
Die Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO findet nicht nur Anwendung, wenn ein anderes Gesetz als das in dem Eröffnungsbeschluss genannte, zur Anwendung gelangt, sondern auch dann, wenn es sich um mehrere Begehungsweisen handelt, die in derselben Bestimmung gleichwertig nebeneinander gestellt sind (BGHSt 2, 371).
- BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69 Das ist nicht nur der Fall, wenn ein anderes Strafgesetz als das in der Anklageschrift genannte zur Anwendung gelangen soll, sondern auch dann, wenn wegen einer andersartigen Begehungsform desselben Strafgesetzes verurteilt werden soll (BGH Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).
Beim Übergang von "grausamer" Tötung zur Tötung "aus niedrigen Beweggründen" hat er eine Hinweispflicht bejaht (BGH Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).
- BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10
Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung …
Das Schwurgericht muss deshalb regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287; Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53). - BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung - …
Im Bereich des § 211 StGB hat der Bundesgerichtshof eine Hinweispflicht beim Übergang von der Tötung "aus niedrigen Beweggründen" zur "grausamen" Tötung bejaht (BGH, Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53 -), ferner wenn der Anklagevorwurf auf Tötung aus dem niedrigen Beweggrund des Hasses lautete, die Verurteilung aber wegen Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" erfolgte (…BGH a.a.O.).
- BGH, 17.04.1973 - 5 StR 118/73
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die …
Zwar darf die grausame Tötung nur in solchen Handlungen oder Unterlassungen gefunden werden, die der Täter mit Tötungsvorpatz vorgenommen hat (BGH 1 StR 152/53 vom 14. April 1953). - BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62
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Die verschiedenen Erscheinungsformen des § 211 Abs. 2 StPO stellen jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände auf, so daß bei einem Übergang von dem einen zu dem anderen Tatbestand ein Hinweis nach § 265 StPO geboten ist (BGH Urt. vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53: grausame Tötung statt Tötung aus niedrigen Beweggründen, OGH NJW 1950, 195). - BGH, 18.10.1957 - 5 StR 351/57
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Ohne Erfolg verweist die Revision auf das Verhalten des Angeklagten bei der Festnahme und der Vernehmung des C. Die Begründung der Staatsanwaltschaft beachtet nicht, daß das Verhalten des Angeklagten bei der Festnahme und der Vernehmung des C. nur insoweit für den Vorwurf der Grausamkeit herangezogen werden darf, als es nach seinem Willen mit dem Siel der Lebensvernichtung in unmittelbarem Zusammenhang stand (BGH Urt. vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).