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   BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86   

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https://dejure.org/1986,3534
BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,3534)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1986 - 1 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,3534)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,3534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin - Einführung eines KGB-Protokolls in die Hauptverhandlung - Strafsachen für Angehörige der SS

  • junsv.nl

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle - von 100 Juden, die von rumänischen Truppen aus Odessa nach Krinitschki verbracht worden waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1964 - 1 StR 1/64

    Schwerhörigkeit eines Schöffen als Revisionsgrund - Einschreiten des

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Das Vorhandensein einer richterlichen Vernehmungsniederschrift schloß eine solche Verlesung des polizeilichen Protokolls nicht aus (vgl. BGHSt 19, 354; 27, 139, 140) [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76].
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Das Vorhandensein einer richterlichen Vernehmungsniederschrift schloß eine solche Verlesung des polizeilichen Protokolls nicht aus (vgl. BGHSt 19, 354; 27, 139, 140) [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76].
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Es kann aber ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruht, die Dolmetscherin also, weil sie nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als sie dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch (nach Belehrung durch den Vorsitzenden) die Dolmetscherin gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den sich die Dolmetscherin berufen hatte, binde sie auch in diesem Verfahren (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 - im Anschluß an BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 84/85

    Äußerung eines Angeklagten zur Sache - Erklärung eines Angeklagten zu seinem

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Denn die in § 251 Abs. 2 StPO genannte Voraussetzung für eine Verlesung, daß der Zeuge in absehbarer Zeit "gerichtlich" nicht vernommen werden kann, bezieht sich auf eine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht (BGH NStZ 1985, 561, 562).
  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86
    Es kann aber ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruht, die Dolmetscherin also, weil sie nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als sie dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch (nach Belehrung durch den Vorsitzenden) die Dolmetscherin gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den sich die Dolmetscherin berufen hatte, binde sie auch in diesem Verfahren (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 - im Anschluß an BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Urteil nicht auf einem Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Vereidigung eines in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers beruht, wenn dieser allgemein beeidigt war, sich im Glauben an die Wirksamkeit des Eides und dessen Erstreckung auf die konkrete Übersetzungsleistung auf diesen berufen hat und auch das Gericht von der Wirksamkeit des Eides ausgegangen ist, die allgemeine Beeidigung aber im Einzelfall mängelbehaftet oder unzureichend war, weil der Eid statt vom Gerichtspräsidenten von einem von diesem beauftragten Richter abgenommen worden war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83, NStZ 1984, 328), weil er sich auf eine andere als die Sprache bezog, aus der im konkreten Fall übertragen wurde (BGH, Beschluss vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung zusätzliche 1), oder weil er - unter der bis zum 11. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 189 Abs. 2 GVG - ein Tätigwerden bei dem betreffenden Gericht nicht erfasste (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86, NStZ 1986, 469 f.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86

    Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf

    Auch wenn sie nur für Übertragungen in die tschechische und aus der tschechischen Sprache allgemein vereidigt war, so liegt es doch nahe, daß die Dolmetscherin davon ausging, ihr Eid binde sie für die gesamte Übertragung bei der Vernehmung der Zeugin T. und nicht nur für die Tätigkeit der Übersetzung in die tschechische Sprache (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86).
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