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   BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93   

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https://dejure.org/1993,3853
BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93 (https://dejure.org/1993,3853)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1993 - 1 StR 152/93 (https://dejure.org/1993,3853)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1993 - 1 StR 152/93 (https://dejure.org/1993,3853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis an den Angeklagten - Ausreichen der Beantragung der Anordnung einer Sperre durch die Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag als Hinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 395 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93
    Nach Sachlage laßt sich nicht ausschließen, daß der Ausspruch über die Anordnung einer Sperre auf dem unterbliebenen Hinweis beruht (BGHSt 18, 288, 289; BGH bei Kusch, NStZ 1992, 28).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93
    Daß die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlußvortrag die Anordnung einer Sperre beantragt hatte (Bd. III Bl. 528 d.A.), reicht nicht aus (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 22, 29, 31).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93
    Daß die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlußvortrag die Anordnung einer Sperre beantragt hatte (Bd. III Bl. 528 d.A.), reicht nicht aus (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 22, 29, 31).
  • OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18

    Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Einziehung

    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Verfahrensbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, zur Sprache gebracht wird (vgl. nur KG Berlin, [3] 121 Ss 96/15 [75/15] v. 14.07.2015, Rn. 5 n. juris unter Hinweis auf BGH, 1 StR 152/93 v. 06.04.1993, Rn. 2. n. juris).
  • KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15

    Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch: Wirksamkeit und Begründetheit

    Der nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO erforderliche Hinweis muss durch das Gericht selbst gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 1993 - 1 StR 152/93 -, Rn. 2, juris; BayObLG aaO., Rn. 13).
  • BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Erhöhte Beweiskraft des

    die in der Anklageschrift (vgl. § 200 StPO) nicht dargelegt sind (vgl. BGH NStZ 2000.48 und 216; BGHR StPO § 265 Hinweispflicht 5: BGH. Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).
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