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   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98   

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BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98 (https://dejure.org/1998,3675)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 152/98 (https://dejure.org/1998,3675)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98 (https://dejure.org/1998,3675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    In Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können, genügt es jedoch für eine ausreichende Konkretisierung der Anklage bereits, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (BGHSt 40, 44, 45 ff.).

    Erfüllt die Anklage bei vage umschriebenen Serientaten noch ihre Umgrenzungsfunktion im Sinne der Rechtsprechung, sind jedenfalls gesteigerte Anforderungen an nachträgliche Hinweise des Gerichts zu stellen, damit die anfänglichen Defizite in der Informationsfunktion der Angeklageschrift ausgeglichen werden können (BGHSt 40, 44, 48).

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Legt das Tatgericht Konkretisierungen des ursprünglichen Anklagevorwurfs und die Reaktionen des Angeklagten darauf im Urteil dar, kann darin unter Umständen eine ausreichende Dokumentation liegen (Senatsurteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98).
  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Das Landgericht hat mit der Verurteilung des Angeklagten wegen sechs Taten im Zeitraum von Dezember 1989 bis zum 28. Januar 1990 - bei Verfahrensbeschränkung im übrigen gemäß § 154 Abs. 2 StPO - auch nicht den von der Anklage gezogenen äußeren Rahmen des Verfahrensgegenstandes verlassen und deshalb nicht gegen § 264 Abs. 1 StPO verstoßen (vgl. zu solchen Fällen BGH, Urt. vom 21. März 1995 - 1 StR 789/94; NStZ 1997, 145).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ein solcher ist u. a. dann gegeben, wenn etwas vorausgesetzt wird, was es erst zu beweisen gilt (BGH, Beschl. vom 3. September 1992 - 1 StR 559/92; BGH, Urt. vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1999, 42; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 2001 - 1 StR 415/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2002, 161).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Dies ist als Ausnahme auf Fälle beschränkt worden, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98, NStZ 1999, 42; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 48).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Denn durch die Einzelheiten des von der Geschädigten geschilderten Ablaufs der Tat, die bei Gelegenheit einer Radtour des Angeklagten mit seinen Kindern von Ravensburg nach Konstanz aus Anlaß des 11. Geburtstags der Geschädigten begangen worden ist, wird der historische Lebenssachverhalt so eindeutig bestimmt, daß die Umdatierung im Urteil nichts an der Nämlichkeit der Tat im prozessualen Sinn ändert (vgl. BGH, Urt. vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98; BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    a) Zutreffend ist allerdings, daß der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren - von der Literatur durchweg zustimmend wiedergegebenen (vgl. u. a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 79; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 265 Rdn. 22 f.) - Rechtsprechung in einer Reihe von Entscheidungen, auf die sich der Beschwerdeführer für seinen Standpunkt beruft, ausgeführt hat, im Falle einer nach der Natur der angeklagten Taten im Tatsächlichen notwendigerweise ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) sei das Gericht verpflichtet, den Angeklagten zu unterrichten, welchen genauen Tatablauf es dem weiteren Verfahren zugrunde legen wolle (BGHSt 40, 44, 48; 44, 153; BGH NStZ 1999, 42).
  • KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14

    Strafverfahren: Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Diese Ausnahme ist auf Fälle beschränkt, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen des Zeitablaufs oder der Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau von einander unterschieden werden können (vgl. BGH NStZ 1999, 42; BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 610/99

    Verstoß gegen die Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Urteil vom 29. Juli 1998 (NStZ 1999, 42) im Schuldspruch mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 55/99

    Totschlag; In dubio pro reo; Freie Beweiswürdigung; Freispruch

    Sie läßt insbesondere nicht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebotene zusammenfassende Würdigung aller Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, vermissen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH, Urt. vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98).
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