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   BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13   

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https://dejure.org/2013,21845
BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13 (https://dejure.org/2013,21845)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - 1 StR 156/13 (https://dejure.org/2013,21845)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - 1 StR 156/13 (https://dejure.org/2013,21845)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 145d StGB; § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung (unzulässige Verwertung einer Telekommunikationsüberwachung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145d StGB, § 100g StPO
    Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten: Anordnung der Erhebung bei Verdacht des Vortäuschens einer Straftat

  • Wolters Kluwer

    Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"

  • rewis.io

    Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten: Anordnung der Erhebung bei Verdacht des Vortäuschens einer Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145d; StPO § 100g Abs. 1 Nr. 1
    Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 145d; StPO § 100g Abs. 1 Nr. 1
    Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Erhebung von Verkehrsdaten bei Straftaten von erheblicher Bedeutung - §100g StPO

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu inszeniertem Brandanschlag - Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat bestätigt

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.09.2013)

    Fingierter Anschlag: Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschen einer Straftat bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bürgermeister muss Geldstrafe nach fingiertem Brandanschlag zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 281
  • StV 2015, 143
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (BVerfG, Urteil vom 12. März 2003 - 1 BvR 330/96, NJW 2003, 1787, 1791).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BTDrucks. 13/10791, S. 5; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, BVerfGE 109, 279, 344; BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Sie ist deshalb nicht mehr ohne weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43), aber im Hinblick auf die gegenüber der gesetzlich vorgesehenen Mindesthöchststrafe erhöhte Strafdrohung als Anlasstat nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BTDrucks. 13/10791, S. 5; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, BVerfGE 109, 279, 344; BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11).
  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws 309/18

    Strafverfahren: Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkung betreffend eines

    In eine ähnliche Richtung weist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der formuliert, eine Straftat habe im Gesetzessinn ""erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen" (vgl. BGH NStZ 2014, 281).Dies setze voraus, "dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat".

    Im Einzelfall könne auch eine im Höchstmaß mit (nur) drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat diese Voraussetzungen erfüllen, wenn der Tat "aufgrund der besonderen Bedeutung des geschützten Rechtsguts oder des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung erhebliche Bedeutung" zukommt (vgl. BGH NStZ 2014, 281).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22

    Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer

    Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 1787, 1791; BGH NStZ 2014, 281).
  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662

    Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung

    Eine Straftat von erheblicher Bedeutung muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13).
  • VGH Bayern, 08.07.2019 - 10 ZB 18.1003

    Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

    Mit dieser Umschreibung folgt das Verwaltungsgericht der vom Bundesverfassungsgericht geprägten und allgemein im Sicherheitswie im Strafverfahrensrecht verwendeten Formel für Straftaten von erheblicher Bedeutung (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - juris Rn. 53 f. unter ausdrücklichem Hinweis auf Art. 30 Abs. 5 PAG a.F.; BVerfG, U.v. 12.4.2005 - 2 BvR 581/01 - juris Rn. 46; BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13 - juris).
  • VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14

    Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren

    Mit Beschluss vom 07.08.2013 - 1 StR 156/13 - verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts ... Mit Disziplinarverfügung des Ersten Landesbeamten des Landratsamtes ... vom 15.10.2014, zugestellt am 23.10.2014, wurde das Ruhegehalt des Klägers aus seiner Tätigkeit bei der Beklagten aberkannt.
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