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   BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78   

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BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78 (https://dejure.org/1978,1008)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1978 - 1 StR 156/78 (https://dejure.org/1978,1008)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78 (https://dejure.org/1978,1008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der Unechtheit ohne eigenes Interesse und unter Begründung eigener Verfügungsgewalt - Vorliegen eigener Verfügungsgewalt über das Falschgeld in Abgrenzung zur Einschaltung eines Boten bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 53, 146 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78
    Das "Sichverschaffen" im Sinne der genannten Vorschrift setzt nicht voraus, daß der Täter eine besondere, auf die Erlangung des Geldes abzielende Tätigkeit entfaltet; es genügt, daß er das ihm angebotene Falschgeld zunächst ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und an ihm eine eigene Verfügungsgewalt begründet (BGHSt 3, 154 mit weiteren Nachw.; BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 690/53; RG HRR 1939, 1376).

    Hier liegt es gerade nicht so, daß der Angeklagte nur als Bote S. tätig geworden wäre (BGHSt 3, 154, 156), sondern er hat nach den Feststellungen eigene Verfügungsgewalt begründet, ohne daß es rechtlich darauf ankäme, ob zivilrechtlich zwischen S. und dem Angeklagten ein Verwahrungsvertrag geschlossen wurde oder ob die Banknoten als Sicherheit oder als Pfand für die Übergabe des Ringes überlassen wurden.

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 218/70

    Strafbarkeit wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens der Verbreitung

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78
    Die Rückkehr des Angeklagten nach M. die dadurch entstandene große Entfernung des "Verwahrers", die fehlende Überwachung durch S. und die dem Angeklagten drohene Gefahr der Entdeckung bei den mehrfach notwendigen Grenzübertritten lassen die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit S. in einem solchen Maße behindert erscheinen, daß seine fortbestehende Sachherrschaft nicht angenommen werden kann; S. hätte sie vielmehr erst wiedererlangt, wenn der Angeklagte ihm in M. das Falschgeld wieder ausgehändigt hätte (ebenso für einen vergleichbaren Fall BGH, Urteil vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70).

    Zwar wird mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Regel ein Volltatbestand erfüllt, in dem die Vorbereitungshandlungen des § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB zu einer einzigen Tat aufgehen (Dreher, a.a.O. § 146 Rdn. 9; vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70 - bei Dallinger MDR 1971, 15, 16).

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78
    Dann käme es darauf an, ob die Weitergabe des Falschgeldes an einen Eingeweihten unter die Strafvorschrift fällt (Lackner, StGB 11. Aufl. § 146 Anm. 3 d bb; Schönke/Schröder, a.a.O. § 146 Rdn. 22; LK 9. Aufl. § 146 a.F. Rdn. 12; a.A. SK StGB § 146 Rdn. 12; offen gelassen in BGHSt 27, 255, 260).
  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 690/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78
    Das "Sichverschaffen" im Sinne der genannten Vorschrift setzt nicht voraus, daß der Täter eine besondere, auf die Erlangung des Geldes abzielende Tätigkeit entfaltet; es genügt, daß er das ihm angebotene Falschgeld zunächst ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und an ihm eine eigene Verfügungsgewalt begründet (BGHSt 3, 154 mit weiteren Nachw.; BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 690/53; RG HRR 1939, 1376).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Für das Sichverschaffen nach dieser Vorschrift genügt es, wenn der Täter das Falschgeld ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und eigene Verfügungsgewalt daran begründet (BGHSt 3, 154; BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).

    Es genügt vielmehr, wenn der Täter das Inverkehrbringen einem anderen ermöglichen will (BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78, S. 6/7).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Täter die bei dem Verschaffensakt vorhandene Absicht des Inverkehrbringens zunächst endgültig aufgibt und sie sodann aufgrund eines neuen Tatentschlusses dennoch verwirklicht (BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Der Senat teilt bei der Beurteilung der bisher vom Bundesgerichtshof offengelassenen Rechtsfrage (BGHSt 27, 255, 260; Urteil vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78) diese Einwände gegen die Anwendung des § 147 StGB auf den Fall des Inverkehrbringens gefälschten Geldes oder gefälschter Wertpapiere durch einen eingeweihten Mittelsmann nicht (ebenso: Herdegen in LK StGB 10. Aufl. § 147 Rdn. 5; Lackner StGB 13. Aufl., § 147 Rdn. 2; Stree in Schönke- Schröder StGB 20. Aufl. § 147 Rdn. 5 und in JuS 1978, 239; Wessels, Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 669 ff).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).
  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

    Der Fall unterscheidet sich insofern im Tatsächlichen von den Sachverhalten, über die der Bundesgerichtshof mit den Urteilen vom 1. September 1970 - 1 StR 218/70 (insoweit bei Dallinger in MDR 1971, 16 nicht abgedruckt) und vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78 - entschieden hat.
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 555/96

    Begriff des Sichverschaffens von Falschgeld

    Eine solche eigene Verfügungsgewalt erwirbt er nur dann nicht, wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert (BGHSt 35, 21, 22; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78).
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