Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.2012

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08, 1 StR 554/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,524
BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08, 1 StR 554/08 (https://dejure.org/2009,524)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 StR 158/08, 1 StR 554/08 (https://dejure.org/2009,524)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08, 1 StR 554/08 (https://dejure.org/2009,524)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG
    Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei Geiselnahmeübungen; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln ...

  • lexetius.com

    WStG § 5 Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftliche Zurechnung einer Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr; Anforderungen an den gemeinsamen Tatplan bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung (hier: Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr); Beurteilung der Erheblichkeit einer körperlichen Beeinträchtigung ...

  • Judicialis

    StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § ... 224 Abs. 1 Nr. 4; ; SG § 6 Satz 1; ; SG § 6 Satz 2; ; SG § 10 Abs. 4; ; SG § 11 Abs. 2 S. 1; ; WStG § 30 Abs. 1; ; WStG § 31 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden.

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden

  • focus.de (Pressebericht, 14.01.2009)

    BGH hebt Urteile im Bundeswehr-Skandal auf

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.01.2015)

    Rekruten-Misshandlung: "Dilettantisch, verantwortungslos, sinnlos"

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.1.2009)

    Coesfelder Bundeswehr-Skandal // Rekruten dürfen nicht schikaniert werden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 145
  • NJW 2009, 1360
  • NStZ 2009, 289
  • NStZ-RR 2010, 33
  • NStZ-RR 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.01.1964 - 4 StR 514/63
    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Ein solcher strafrechtswidriger Befehl ist unverbindlich (vgl. BGHSt 19, 231, 232; Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg. § 5 WStG Rdn. 2).

    Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SG und § 5 Abs. 1 WStG trifft einen Untergebenen, der auf Befehl eine rechtswidrige Tat begeht, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, eine Schuld aber nur dann, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt, oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist (vgl. BGHSt 19, 231, 232).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233).

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    b) Erkennen verlangt hierbei positive Kenntnis, sicheres Wissen (vgl. BGHSt 22, 223, 225 (zu § 47 MStGB)).

    § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 (zu § 47 MStGB)).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Er umfasst das, was jedermann ohne weiteres Nachdenken erkennt, was jenseits aller Zweifel liegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233).

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06

    Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie;

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Kostenausspruch des angefochtenen Urteils, soweit es die Angeklagten K., F. und He. betrifft, ist durch die insoweit erfolgte Urteilsaufhebung gegenstandslos (vgl. BGH StV 2006, 687, 688).
  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (vgl. BGH NJW 1970, 1332 (zu § 226 StGB aF); Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; a.A. Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 3).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 2 WD 11.98

    Recht der Soldaten - Befehl zum Niederknien auf einen Bambusstab in Blickrichtung

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
    Es gilt der Grundsatz, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer es steht zur unmittelbaren Durchsetzung eines rechtmäßigen Befehls kein anderes Mittel zur Verfügung (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1999, 321, 322 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Dass es sich um eine bloß unerhebliche körperliche Einwirkung handelte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08, BGHSt 53, 145, 158 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 223 Rn. 22 ff.), ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen.
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen rechtmäßigen Befehl gerechtfertigt, unterfällt ausschließlich dem besonderen Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG und nicht § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 44 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 36 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 36 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 223 Rdn. 4a m.w.N.).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 40 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Es gilt der Grundsatz, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer es steht zur unmittelbaren Durchsetzung eines rechtmäßigen Befehls kein anderes Mittel zur Verfügung (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 41 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 1999, 321, 322 m.w.N.).

    Denn der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen rechtmäßigen Befehl gerechtfertigt, unterfällt dem besonderen Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 44 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SG und § 5 Abs. 1 WStG trifft einen Untergebenen, der auf Befehl eine rechtswidrige Tat begeht, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, eine Schuld aber nur dann, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt, oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 45 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.) m.w.N.).

    § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 46 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 (zu § 47 MStGB)).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233; zum Ganzen bereits Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 47 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Da an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten aber die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Beurteilung von Beweismitteln, darf der Tatrichter diese seiner Entscheidung nur dann zu Grunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGH NJW 2006, 522, 527 - insofern nicht abgedruckt in BGHSt 50, 331 ff.; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 51 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 59 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Der Untergebene darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 61 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BayObLG …

    Ob eine entwürdigende Behandlung vorliegt, beurteilt sich, wenn die Handlung nicht bereits wegen ihres absolut entwürdigenden Charakters unter § 31 Abs. 1 WStG fällt, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 61 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BayObLG …

    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das subjektive Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 66 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BVerwG NJW 2001, 2343, 2344; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg.

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 67 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg.

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324, 325; Urteil vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08, BGHSt 53, 145, 163 Rn. 51).
  • LG Münster, 26.05.2011 - 2 KLs 1/09
    Die darin enthaltenen Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen sind in den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009 (Az.: 1 StR 158/08 und Az.: 1 StR 554/08) und vom 28.10.2009 (Az.: 1 StR 205/09) ausdrücklich aufrechterhalten worden.

    Das Überfallen und Überwältigen der Rekruten, ihre Fesselung mit Kabelbindern über einen erheblichen Zeitraum, das Verbinden der Augen, das Verladen auf die Ladefläche eines Transporters und der sich anschließende Transport, stellen für sich genommen schon eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Rekruten gemäß § 223 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 1 WStG dar (vgl. BGH NJW 2009, 1360, 1363).

    Die Fesselung, das Verbinden der Augen, das Verladen der Rekruten "wie Ware" auf die Ladefläche eines Pritschenwagens sind auch als entwürdigende Behandlungen im Sinne von § 31 Abs. 1 WStG zu bewerten (vgl. BGH NJW 2009, 1360, 1366).

    Da das Überwältigen und der Transport der Rekruten sowie das sich anschließende Verhör eine einheitliche Tat darstellen (vgl. BGH NJW 2009, 1360, 1363), ist es für ihre Strafbarkeit gemäß der genannten Vorschriften unerheblich, dass den Angeklagten zumindest das im Rahmen des Verhörs erfolgte gewaltsame Pumpen von Wasser in Mund und Nase einiger Rekruten sowie das Verabreichen von leichten Stromstößen mangels gemeinsamen Tatplans nicht gemäß § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden kann, sondern es sich insoweit um Exzesse insbesondere des früheren Mitangeklagten S2 handelt.

    Auch in diesem Fall leistete der Angeklagte einen notwendigen Beitrag zur Durchführung der Geiselnahmeübung (vgl. BGH, Urteil v. 14.01.2009, Az.: 1 StR 554/08,Rn. 50, zitiert nach juris).

    Ein insoweit maßgeblicher Umstand stellt bereits die Kenntnis der Angeklagten dar, dass eine solche Geiselnahmeübung nicht von der damals geltenden AnTrA 1 abgedeckt war (vgl. BGH NJW 2009, 1360, 1364 f., Rn. 48).

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

    Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - juris Rn. 36).

    Der Untergebene darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Urteile vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 2 WD 13.00 - juris Rn. 3, 13, und vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 - BVerwGE 86, 362 sowie BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Dabei bestimmt sich die Erheblichkeit nach der Sicht eines objektiven Beobachters, nicht nach dem subjektiven Empfinden des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08, BGHSt 53, 145, 158 Rn. 36).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

    Ob eine entwürdigende Behandlung vorliegt, beurteilt sich, wenn die Handlung nicht bereits wegen ihres absolut entwürdigenden d.h. die Menschenwürde verletzenden Charakters unter § 31 Abs. 1 WStG fällt, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände (BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 1 StR 158/08 juris Rn. 61 m.w.N.).
  • LG München II, 17.12.2018 - 1 Ks 31 Js 31011/15

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung

    Daran fehlt es beim Mittäterexzess, worunter alle Handlungen zu verstehen sind, die nicht mehr kognitiv und voluntativ vom gemeinsamen Tatplan gedeckt sind (vgl. Urteil des BGH vom 14.01.2009, Az. 1 StR 158/08).
  • AG Buchen, 06.12.2023 - 1 Ds 23 Js 6180/23

    Gefährliche Körperverletzung durch das Halten eines brennenden Feuerzeugs über

    Beide Tatbestandsmerkmale in § 223 StGB und § 30 WStG sind inhaltlich weitgehend deckungsgleich, wobei bei § 30 WStG grundsätzlich auch die Erfordernisse des militärischen Dienstes eine Rolle spielen (BGH NStZ 2009, 289, 292).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2012 - 1 StR 158/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41964
BGH, 19.12.2012 - 1 StR 158/08 (https://dejure.org/2012,41964)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - 1 StR 158/08 (https://dejure.org/2012,41964)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 1 StR 158/08 (https://dejure.org/2012,41964)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 182/14

    Pauschvergütung

    Die Umsatzsteuer wird dem Gesamtbetrag (Pauschgebühr und notwendige Auslagen) ohnehin zugerechnet und gesondert ausgewiesen (vgl. u.a. Senat, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 273/11 Rn. 2; vom 19. Dezember 2012 - 1 StR 158/08 Rn. 3).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 182/14

    Gewährung einer Pauschgebühr

    Die Umsatzsteuer wird dem Gesamtbetrag (Pauschgebühr und notwendige Auslagen) ohnehin zugerechnet und gesondert ausgewiesen (vgl. u.a. Senat, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 273/11 Rn. 2 und vom 19. Dezember 2012 - 1 StR 158/08 Rn. 3).
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