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   BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77   

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BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77 (https://dejure.org/1977,3004)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1977 - 1 StR 159/77 (https://dejure.org/1977,3004)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 (https://dejure.org/1977,3004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation - Entfallen eines Erlaubnistatbestandsirrtums - Aufnahme unrechtmäßigen Handelns in den Willen - Bestimmung der eigenen Rechtsauffassung nach extremen politischen Anschauungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fotografieren von Demonstranten durch die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Rechnete der Angeklagte damit und nahm er unrechtmäßiges Handeln in seinen Willen auf, dann hatte er das Unrechtsbewußtsein (vgl. BGHSt 4, 1, 4; BGH JR 1952, 285; Rudolphi in SK StGB I 2. Aufl. § 17 Rdn. 12).

    Wenn dem Angeklagten die Unrechtseinsieht fehlte, weil er seine Rechtsauffassung nach extremen politischen Anschauungen bestimmte, die zu den Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsordnung in krassem Widerspruch stehen, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nicht vor (vgl. BGHSt 4, 1, 5/6; Rudolphi a.a.O. Rdn. 22).

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75

    Fotografieren eines Demonstrationszuges durch Polizeibeamte - Gegenwärtiger

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Zog er Umstände in Betracht, auf Grund welcher das Handeln des Angegriffenen rechtmäßig war (vgl. dazu BGH NJW 1975, 2075; Evers in Festschrift für Rudolf Reinhardt S. 377, 387; von Gamm, Urheberrechtsgesetz Rdn. 127 der Einführung; W. Schmidt JZ 1976, 32, 33) und handelte er tatbestandsmäßig auch für den Fall, daß solche Umstände tatsächlich gegeben sind, entfällt ein Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. Lackner, StGB 11. Aufl. § 17 Anm. 5 d).
  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • BGH, 02.12.1976 - 4 StR 460/76

    Revision wegen fehlender Prüfung einer Fahrlässigkeitstat - Ein nach der

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Er hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Angaben geeignet sind, seine Uberzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 460/76).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77
    Die Strafkammer hat Tatsachen ("Indizien") festgestellt, mit denen sie sich auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Berufung des Angeklagten auf einen Verbotsirrtum glaubwürdig sei, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urt. vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - …
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    bb) Anders als vom Generalbundesanwalt vertreten, ist nicht zu besorgen, dass das Landgericht verkannt haben könnte, dass Einlassungen, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine objektiven Anhaltspunkte gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegbar hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen sind (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77, JZ 1978, 762 und vom 7. September 2016 - 2 StR 101/16).

    Das unterscheidet den Sachverhalt von der Fallgestaltung, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. August 1977 (1 StR 159/77) zugrunde lag und auf die sich der Generalbundesanwalt stützt, die sich aber auf die Voraussetzungen eines Erlaubnistatbestandsirrtums bzw. eines Erlaubnis-(Verbots)irrtums bezieht.

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Er hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 460/76).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Die bloße Behauptung eines Heroinhändlers, er habe von einer größeren Heroinmenge selbst einige Hits verbraucht, sei drogenabhängig und konsumiere seit längerer Zeit Heroin, genügt für sich allein nicht zur Annahme verminderter Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. August 1976 - 3 StR 292/76 - sowie Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - bei Holtz, MDR 1978, 108).
  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

    Aus dem Grundsatz der freien Würdigung auch von Einlassungen (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77) folgt, daß dem Richter nicht vorgeschrieben werden kann, welche Wertung er im Einzelfall auf Grund welcher Sachlage als tatsachenadäquat ansehen darf.
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 583/80

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Mit diesen seinen Feststellungen mußte sich das Tatgericht auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist, auseinandersetzen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315/316; BGH, Urt. vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 714/76 - bei Holtz MDR 1977, 459 - BGH, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urt. vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 254/86

    Ortsbesichtigung bei unaufgeklärter Beweislage

    Zur Würdigung entlastender Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, hat der Generalbundesanwalt zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl.Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 m. w. Nachw.) hingewiesen.
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Uberzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH VRS 27, 105; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 02.12.1976 - 4 StR 460/76; 23.08.1977 - 1 StR 159/77; 27.09.1977 - 1 StR 374/77; 31.10.1978 - 1 StR 407/78; 31.10.1978 - 1 StR 484/78; 22.03.1979 - 4 StR 47/79; 07.02.1980 - 4 StR 680/79; 25.11.1982 - 4 StR 564/82; 14.02.1985 - 4 StR 27/85; Hanack JR 1974, 383, 384; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78

    Zugrundelegung von Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder

    Er hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 27. September 1977 - 1 StR 374/77).
  • BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78

    Begründung einer Verfahrensrüge mit dem Unterlassen bestimmter Vorhalte oder

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Einlassung geeignet ist, die richterliche Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 27. September 1977 - 1 StR 374/77).
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