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   BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87   

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https://dejure.org/1987,2200
BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87 (https://dejure.org/1987,2200)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1987 - 1 StR 159/87 (https://dejure.org/1987,2200)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 1 StR 159/87 (https://dejure.org/1987,2200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung - Auswirkungen unzulänglicher Wiedergabe von Feststellungen auf Strafzumessung und Schuldsprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1988, 475
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 307/10

    Erforderliche Feststellungen in den Urteilsgründen (geschlossene Darstellung;

    Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt - in einem geschlossenen Abschnitt - so darzustellen ist, wie er sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat; zum inneren und äußeren Tatgeschehen sind Tatsachen mitzuteilen, so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung der rechtlichen Würdigung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 StR 159/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 5 StR 326/93).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Das tatrichterliche Urteil muß nach § 267 Abs, 1 Satz 1 StPO eine in sich geschlossene Darstellung des festgestellten Tatgeschehens enthalten (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3, 1), Die Vorgehensweise des Landgerichts, eine aus sich heraus verständliche Schilderung des Umfangs des den Angeklagten angelasteten Inverkehrbringens von Arznei- und Lebensmitteln durch das wörtliche Einrücken der in der Anklageschrift aufgelisteten 448 Rechnungen zu ersetzen, ist schon deshalb bedenklich, weil die jeweils vertriebenen Mengen der verschiedenen Präparate, die in unterschiedlicher Weise gegen arznei- und lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen, den Urteilsgründen erst nach umfänglicher Auswertung aller Rechnungen entnommen werden können.
  • KG, 22.02.2021 - 161 Ss 26/21

    Anforderungen an Urteil bei Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt so darzustellen ist, wie er sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat; zum inneren und äußeren Tatgeschehen sind Tatsachen mitzuteilen, so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung der rechtlichen Würdigung ermöglicht wird (BGH VRS 138, 148; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt so darzustellen ist, wie er sich nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hat; zum inneren und äußeren Tatgeschehen sind Tatsachen mitzuteilen, so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung der rechtlichen Würdigung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 19. Mai 1987 - 1 StR 159/87, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; Beschlüsse vom 23. Juni 1993 ? 5 StR 326/93 und vom 28. September 2010 - 4 StR 307/10, juris Rn. 3f.).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Die Darstellung der persönlichen Verhältnisse entspricht nicht den Erfordernissen des § 267 Abs. 1 StPO, wenn das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten überwiegend mittels einer in die schriftlichen Urteilsgründe eingefügten ungekürzten Kopie des Computerausdruckes aus dem Bundeszentralregister mitgeteilt wird (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; BGH, Beschl. v. 11. Januar 1995 - 4 StR 750/94 bei Detter NStZ 1995, 486; zur Darstellung von Vorstrafen: BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16), zumal wenn so schwerwiegende Maßregeln wie Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91

    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

    Auch eine Vielzahl von Einzeltaten, die denselben Tatbestand erfüllen sollen - gleich ob sie rechtlich zutreffend als fortgesetzte Tat gewertet worden oder ob sie tatmehrheitlich begangen worden sind - entbindet den Tatrichter jedenfalls dann nicht von der Pflicht zur Darstellung des konkreten Sachverhalts der Einzelfälle, wenn diese nicht in allen wesentlichen Umständen gleichgelagert sind (vgl. BGH NStZ 1982, 79; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Soweit die grundsätzlich notwendige Abgrenzung der Taten von anderen möglichen des gleichen Täters (vgl. BGH JR 1988, 475; NStZ 1984, 229) im gleichen Zeitraum einmal nicht zweifelsfrei gegeben sein sollte, muß die Entscheidung über den Verbrauch der Strafklage bei neuer Anklage oder einer Wiederaufnahme eingestellter Fälle nach dem Grundsatz in dubio pro reo beurteilt werden.
  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Ähnliches gilt für das Beifügen der vollständigen Ablichtung von Straflisten (vgl. hierzu Senatsentscheidung in BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1 am Ende).
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

    Der Senat weist für die neue Verhandlung darauf hin, daß die bisherige Art der Tateingrenzung Bedenken erweckt hinsichtlich der Wirksamkeit der Einstellung weiterer 36 Taten, die von den noch zur Verhandlung anstehenden Fällen abgegrenzt werden müßten (vgl. BGH JR 1988, 475; BGH NStZ 1984, 229).
  • BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94

    Alkohol - Alkoholisierung - Berechnung der Alkoholkonzentration -

    b) Auch entspricht die Darstellung der persönlichen Verhältnisse nicht den Erfordernissen des § 267 Abs. 1 StPO, wenn das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten mittels einer in die schriftlichen Urteilsgründe eingefügten ungekürzten Kopie der Computerausdrucke aus dem Bundeszentralregister mitgeteilt wird (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

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