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   BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81   

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https://dejure.org/1981,2203
BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81 (https://dejure.org/1981,2203)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1981 - 1 StR 160/81 (https://dejure.org/1981,2203)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - 1 StR 160/81 (https://dejure.org/1981,2203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Anträgen des Angeklagten oder dessen Verteidiger bis zum Beginn der Urteilsverkündung und Entscheidung über die Anträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 311
  • StV 1981, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 301/67

    Urteilsberatung - Urteilsverkündung - Stellungsnahme der Verteidigung -

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
    Das Gericht ist gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89; Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr. 3).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
    Der Herbeiführung eines Beschlusses gemäß § 238 Abs. 2 StPO bedurfte es unter diesen Umständen nicht (BGHSt 3, 368; 21, 288, 290; BGH JR 1965, 348).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
    Der Herbeiführung eines Beschlusses gemäß § 238 Abs. 2 StPO bedurfte es unter diesen Umständen nicht (BGHSt 3, 368; 21, 288, 290; BGH JR 1965, 348).
  • RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33

    1. Müssen schriftliche in das Beratungszimmer gesandte Anträge berücksichtigt

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
    Das Gericht ist gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89; Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr. 3).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10

    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf

    Hinsichtlich des deshalb geltend gemachten Verstoßes gegen das faire Verfahren (§ 338 Nr. 8 StPO) kann offen bleiben, ob die Grundsätze für die Bescheidung eines noch vor der Hauptverhandlung angebrachten Beweisantrages (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR bei Becker 2002, 68) auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar sind (vgl. jew. mwN BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 1 StR 160/81, NStZ 1981, 311; KK/Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 258 Rn. 27).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Ablehnung des Beweisantrags mit der Begründung, er sei nach Schluß der Beweisaufnahme gestellt worden, verstieß gegen den fundamentalen Grundsatz, dass Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt werden können (BGHST 16, 389, 391; 21, 118, 123; NStZ 1981, 311 und 1982, 41; SenE VRS 64, 279, 280; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Seite 387; Herdegen in KK, StPO, 2. Aufl., § 246 RNr. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 244 RNr. 33 und § 246 RNr. 1).
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