Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- strafrecht-online.de
§ 244 Abs. 2 StPO
Der Vorsitzende kann nach Abschluss der vom Gericht nach Maßstab der Aufklärungspflicht für geboten gehaltenen Beweiserhebungen die übrigen Verfahrensbeteiligten unter Fristsetzung auffordern, etwaige Beweisanträge zu stellen. Das Verstreichen dieser Frist führt aber nicht dazu, dass hiernach gestellte Beweisanträge vom Gericht als verspätet abgelehnt werden können oder überhaupt nicht mehr zu bescheiden sind. Die Frist stellt keine Ausschlussfrist dar; sie lässt die Pflicht des Gerichts zur Ermittlung des wahren Sachverhalts unberührt. Es ist deshalb ausgeschlossen, einen Beweisantrag allein aufgrund eines zeitlich verzögerten Vorbringens abzulehnen.
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten Vorbringens; Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
1. Strafsenat rudert bei den Beweisanträgen zurück
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Bestimmung der Anzahl der Einzelstrafen
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Ablehnung von Beweisanträgen nach Fristsetzung
- lto.de (Kurzinformation)
Beweisantrag kann nicht allein wegen zeitlich verzögerten Vorbringens abgelehnt werden
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: 1 StR 162/09 (Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verspätung)" von RA/RiOLG a. D. Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2010, 24 - 25.
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2010, 161
- StV 2010, 116
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit.
Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).Doch enthebt dies das Gericht auch bei Anträgen, die nach Ablauf der Frist gestellt sind, nicht von der Pflicht, über diese in der gesetzlich vorgesehenen Weise zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, aaO).
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 359/10
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
Gebietet daher die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit, einem Beweisantrag in der Sache nachzugehen, darf er nicht wegen Prozessverschleppung abgelehnt werden (…BVerfG NJW 2010, 592, 593 [Rn. 18], 594 [Rn. 26]; BGH NStZ 2010, 161 f.).Gebietet daher die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit, einem Beweisantrag in der Sache nachzugehen, darf er nicht wegen Prozessverschleppung abgelehnt werden (BVerfG…, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592, 593 [Rn. 18], 594 [Rn. 26]; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09
Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland …
Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN). - BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09
Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland …
Auf dieser Grundlage ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung, in welchen der vom Landgericht festgestellten Versendungen die Grenzwerte zur nicht geringen Menge überschritten gewesen sind, nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 mwN).
