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   BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15   

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https://dejure.org/2015,34731
BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15 (https://dejure.org/2015,34731)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - 1 StR 162/15 (https://dejure.org/2015,34731)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15 (https://dejure.org/2015,34731)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15
    Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, weil der Angeklagte bereits am 7. April 2015 und damit noch vor der Beschlussfassung über seine Revision verstorben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).

    Da die Revision des Angeklagten keine Aussicht auf Erfolg hatte, sind nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO seine notwendigen Auslagen nicht der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 116).

  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 207/13

    Kostentragung für die notwendigen Auflagen des Angeklagten bei Einstellung des

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15
    Das angefochtene Urteil ist damit - soweit es den Angeklagten betrifft - gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13; BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Auch eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13).

  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15
    Das angefochtene Urteil ist damit - soweit es den Angeklagten betrifft - gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13; BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).
  • BGH, 18.04.2000 - 5 StR 659/99

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15
    Vielmehr ist zudem aus Gründen der Rechtssicherheit klarzustellen, dass der Verwerfungsbeschluss gegenstandslos ist, soweit er den Angeklagten betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Dies gilt auch dann, wenn die Unvollständigkeit der Senatsakten bei der Beschlussfassung nicht auf den zeitlichen Gesetzmäßigkeiten des gerichtlichen Geschäftsgangs nach Eingang der Rücknahmeerklärung beim Landgericht beruht, sondern auf einem Versehen bei der Zusammenstellung des für die Revisionsinstanz bestimmten Aktenkonvoluts (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, NStZ 1998, 27 bei Kusch; zur Verfahrenseinstellung bei nachträglich bekannt gewordenem Tod des Beschwerdeführers vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, StraFo 2016, 25).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); dessen Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 Rn. 13; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, StraFo 2016, 25 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 465/22

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Tod des

    Vielmehr ist zudem aus Gründen der Rechtssicherheit klarzustellen, dass der Verwerfungsbeschluss gegenstandslos ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 11, Rn. 2; vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99).

    Auch eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 11, Rn. 3; vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13, Rn. 4).

  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 430/17

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (Tod des

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist klarzustellen, dass der - nach dem Tod des Angeklagten gefasste - Beschluss des Senats vom 22. März 2018 ebenfalls gegenstandslos ist (s. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 11).
  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 597/19

    Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf

    Zwar hat die Rechtsprechung eine Korrektur einer formell bzw. materiell rechtskräftigen Revisionsentscheidung in eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen (vgl. RG, Beschluss vom 13. November 1925 - I 512/25, RGSt 59, 419 bei irrtümlicher Annahme der Mitwirkung eines funktionell unzuständigen Urkundsbeamten bei Anbringung der Revisionsanträge; BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96 bei fehlender Kenntnis des Revisionsgerichts von der Revisionsrücknahme und der Entscheidung des Landgerichts über die Kostenfolge, die den dem Revisionssenat vorgelegten Akten nicht beigefügt waren; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06 bei Verursachung des Irrtums des Revisionsgerichts über ein Verfahrenshindernis durch eine dem Angeklagten zuzurechnende Täuschung; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15 zur Verfahrenseinstellung nach nachträglich bekannt gewordenem Tod des Beschwerdeführers).
  • KG, 18.04.2017 - 3 Ws (B) 560/16

    Bußgeldverfahren: Einstellung des Verfahrens nach Verwerfung der Rechtsbeschwerde

    Der Senat stellt aus Gründen der Rechtssicherheit klar, dass sein Beschluss vom 28. November 2016 gegenstandslos ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99; StraFo 2016, 25).
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