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   BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73   

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https://dejure.org/1973,7593
BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73 (https://dejure.org/1973,7593)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1973 - 1 StR 163/73 (https://dejure.org/1973,7593)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73 (https://dejure.org/1973,7593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachvollziehbare umfassende Änderung der Urteilsgründe - Ersetzung der Unterschrift des beisitzenden Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73
    Ob die von der Revision insoweit dargelegte Überschreitung der Wochenfrist des § 275 Abs. 1 StPO wegen ihres - bei vier Sitzungstagen - ganz außergewöhnlichen Ausmaßes (das Urteil wurde erst am 7. Februar 1973 zugestellt) hier bereits als solche die Aufhebung rechtfertigt (vgl. BGHSt 21, 4, 6-8), kann jedoch dahingestellt bleiben.

    An einer derartigen Entscheidungsgrundlage fehlt es, wenn bereits die Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür liefern, daß sie das Ergebnis der Beratung nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurkunden (BGHSt 21, 4, 10).

  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

    Auszug aus BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73
    Abgesehen davon sind keine Gründe ersichtlich gemacht worden, die den beisitzenden Richter Schmitt an der Unterschriftsleistung verhindert hätten (vgl. BGH NJW 1961, 782 zu §§ 315, 516 ZPO; die der Entscheidung des Reichsgerichts in RG Rspr 8, 739 zugrunde liegenden Erwägungen betreffen einen anderen Fall).
  • BGH, 05.10.1965 - 5 StR 314/65

    § 275 Strafprozessordnung (StPO) als bloße Ordnungsvorschrift

    Auszug aus BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73
    Bei dieser Sachlage bietet das Urteil, wie die Revision mit Recht hervorhebt, keine Gewähr mehr für die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und stellt infolgedessen auch keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung dar (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 8. Mai 1973 - 5 StR 134/73; Kleinknecht JR 1969, 469, 470 ).
  • BGH, 08.05.1973 - 5 StR 134/73

    Erhebung einer Revision wegen des Vorliegens zweier Fassungen eines Urteils

    Auszug aus BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73
    Bei dieser Sachlage bietet das Urteil, wie die Revision mit Recht hervorhebt, keine Gewähr mehr für die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und stellt infolgedessen auch keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung dar (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 8. Mai 1973 - 5 StR 134/73; Kleinknecht JR 1969, 469, 470 ).
  • OLG Celle, 16.03.1967 - 1 Ss 10/67

    Krimi - § 242 StGB, Zueignung bei Wegnahme eines neuen Buches in der Absicht, es

    Auszug aus BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73
    Diese (teilweise ausweichenden) Äußerungen geben keine klare Auskunft darüber, welche Änderungen an dem Urteilsentwurf vorgenommen worden sind, wann ihre Billigung - vor oder nach dem 1. September 1971 - erfolgte und aus welchem Grund die Fertigstellung des Urteils nach dem Ausscheiden des Berichterstatters aus dem richterlichen Dienst (ab diesem Zeitpunkt konnte er Änderungen nicht mehr beraten oder genehmigen, vgl. BayObLG JR 1967, 389) dann noch fast 1 1/2 Jahre auf sich warten ließ.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    Zwar kann schon die Sachrüge zum Erfolg führen, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73, Rn. 5; Beschluss vom 4. Januar 1966 - 1 StR 299/65, BGHSt 21, 4, 10; Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65; siehe dazu auch Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Wenn allerdings die schriftlichen Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür böten, daß sie das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben, so könnte dieser Umstand schon einen sachlichrechtlichen Fehler bedeuten, weil das Urteil dann keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung darstellte (vgl. BGHSt 21, 4, 10; BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73).
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