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   BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15   

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https://dejure.org/2015,34732
BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15 (https://dejure.org/2015,34732)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - 1 StR 164/15 (https://dejure.org/2015,34732)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 164/15 (https://dejure.org/2015,34732)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 264 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ansatz eines überhöhten Gegenstandswerts durch einen Notar nach der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; Korrektur des Konkurrenzverhältnisses

  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Notar wegen Gebührenüberhebung in 1.661 Fällen zu neun Monaten verurteilt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 147 Abs. 2; StPO § 264; StPO § 354 Abs. 1
    Ansatz eines überhöhten Gegenstandswerts durch einen Notar nach der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; Korrektur des Konkurrenzverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gebührenüberhebung in 1678 oder in 1661 Fällen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15
    Die vorzunehmende Korrektur des Konkurrenzverhältnisses führt zwar zum Wegfall der für die Tat III. 357 verhängten Einzelfreiheitsstrafe von einem Monat (UA S. 78); gleichwohl bleibt der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 11. März 2015, juris Rn. 4 mwN; BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 239).
  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15
    Einen derartigen Zählfehler kann das Revisionsgericht selbst korrigieren, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung hervorruft (st. Rspr.; vgl. dazu Senat, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; 23. November 2004 - 4 StR 362/04, juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 362/04

    Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Tenorierung

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15
    Einen derartigen Zählfehler kann das Revisionsgericht selbst korrigieren, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung hervorruft (st. Rspr.; vgl. dazu Senat, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; 23. November 2004 - 4 StR 362/04, juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15
    Einen derartigen Zählfehler kann das Revisionsgericht selbst korrigieren, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung hervorruft (st. Rspr.; vgl. dazu Senat, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; 23. November 2004 - 4 StR 362/04, juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11

    Tenorkorrektur (offensichtlicher Zählfehler); Betrug (Vollendung; teilweise

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15
    Einen derartigen Zählfehler kann das Revisionsgericht selbst korrigieren, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung hervorruft (st. Rspr.; vgl. dazu Senat, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386; 23. November 2004 - 4 StR 362/04, juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Strafverfahren die Revision des Beklagten durch Beschluss vom 14. Oktober 2015 (1 StR 164/15, juris) mit der Maßgabe verworfen, dass er in 1661 Fällen der Gebührenüberhebung schuldig ist.
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Der dem Vorwurf zugrundeliegende Sachverhalt steht aufgrund des Strafurteils des Landgerichts K. vom 27.11.2014 - KLs 92 Js 3736/13, 16 AK 15/13 - fest, das im Umfang der Zurückweisung der Revision durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2015 - 1 StR 164/15 - Rechtskraft erlangt hat und damit gemäß § 57 BDG im Disziplinarverfahren bindend ist.
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 3/15

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umdeutung einer Berufungseinlegung einer

    Seine dagegen gerichtete Revision ist mittlerweile durch den Bundesgerichtshof verworfen worden (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 1 StR 164/15).
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