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   BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78   

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https://dejure.org/1978,1839
BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78 (https://dejure.org/1978,1839)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1978 - 1 StR 173/78 (https://dejure.org/1978,1839)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1978 - 1 StR 173/78 (https://dejure.org/1978,1839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen

    Dies ist hier indes gerade nicht der Fall, denn unabhängig davon, ob der Angeklagte das eine oder das andere oder Teilmengen beider in Betracht kommender Betäubungsmittel erwarb, um sie gewinnbringend zu veräußern, verwirklichte er stets den Tatbestand zumindest des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; zwischen den jeweils den §§ 29, 29a BtMG unterfallenden Betäubungsmitteln wird insoweit nicht unterschieden (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).

    Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz müssen zwar grundsätzlich die Betäubungsmittel in den Urteilsgründen sowohl der Art als auch der Menge nach eindeutig bestimmt sein; steht aber fest, dass sich die Tat auf einen Stoff bezieht, der dem BtMG unterfällt, und bleibt lediglich offen, um welchen Stoff es sich konkret handelt, steht dies einem Schuldspruch wegen des in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht entgegen, ohne dass es einer Wahlfeststellung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; aA (Wahlfeststellung zwischen den jeweiligen Betäubungsmitteln): BayObLG …

  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel das Gesetz nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; BGH StV 1982, 525; BGH NStZ-RR 1997, 227; BayObLGSt 2001, 166, 168).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10 Rn. 2; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228; Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/02, NStZ-RR 2004, 146, 148; vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.).
  • OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten

    Die so vorgenommene Auslegung der durch den BGH aufgestellten Prämisse, es liege bei einem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen nur ein Verstoß gegen das BtMG vor, steht zwar im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 1. August 1978 (1 StR 173/78, juris), in der die Annahme von gleichartiger Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen als unzutreffend bezeichnet wird, sowie der Entscheidung des BGH in StraFo 2005, 83, wonach bei gleichzeitigen Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen das Gesetz nur einmal verletzt werde - was im Fall von Tateinheit gerade nicht der Fall ist -, überzeugt aber jedenfalls im Ergebnis, weshalb sich der Senat dieser Auffassung anschließt.
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 53 Ss 20/20

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel das Gesetz nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; BGH StV 1982, 525; BGH NStZ-RR 1997, 227; BayObLGSt 2001, 166, 168).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82

    Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des

    Der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel verletzt nur ein Gesetz (BGH, Urt. v. 1.8.1978 - 1 StR 173/78).
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

  • BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79

    Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit

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