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   BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94   

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BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94 (https://dejure.org/1994,5019)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1994 - 1 StR 173/94 (https://dejure.org/1994,5019)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1994 - 1 StR 173/94 (https://dejure.org/1994,5019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtsträgereigenschaft - Bestechung - Unrechtsvereinbarung - Diensthandlung - Konkurrenzen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 10. Februar 1994 in der Sache 1 StR 792/93 betreffend das Urteil der 14. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth vom 15. Juli 1993 - 14 KLs 156 Js 254/93 - ausgeführt:.

    Anders als in der vom Senat durch Beschluß vom 10. Februar 1994 entschiedenen Sache 1 StR 792/93 sind hier - gerade noch - ausreichende Feststellungen dazu getroffen, welche pflichtwidrigen Diensthandlungen die einzelnen insgesamt fünf Zahlungsempfänger als Gegenleistung für die an sie gezahlten Gelder erbringen sollten.

    Es reicht aus, wenn Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer sich bei der Gewährung und Annahme des Vorteils für ein künftiges dienstliches Verhalten über die Art der vergüteten Dienste einig sind, auch wenn sie keine genauen Vorstellungen davon haben, wann, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise der Amtsträger die Unrechtsvereinbarungen einlösen will(Senatsbeschluß vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93 - m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Auch darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem in der Sache 1 StR 792/93 entschiedenen.

    § 12 UWG gilt nur hilfsweise und tritt hinter den Bestechungstatbestand zurück (BGHSt 2, 396, 403;Senatsbeschluß vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93).

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
    § 12 UWG gilt nur hilfsweise und tritt hinter den Bestechungstatbestand zurück (BGHSt 2, 396, 403;Senatsbeschluß vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
    Wesentlich für den Bestechungstatbestand ist die - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223; 239, 242; BGH NStZ 1984, 24).
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
    Die einvernehmlich ins Auge gefaßten Diensthandlungen brauchen daher , ihrem sachlichen Gehalt nach nur in groben Umrissen erkennbar und festgelegt, zu sein (BGHSt 32, 290, 291).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
    Wesentlich für den Bestechungstatbestand ist die - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223; 239, 242; BGH NStZ 1984, 24).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme nach der alten Fassung des Tatbestandes wird indessen der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Unrechtsvereinbarung (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277, BGH, Beschl. v. 28. April 1994 - 1 StR 173/94).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Nach der alten Fassung des Tatbestandes würde einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme allerdings dann der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Vereinbarung in diesem Sinne (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277; BGH, Beschl. vom 28. April 1994 - 1 StR 173/94).
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