Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3743
BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78 (https://dejure.org/1978,3743)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1978 - 1 StR 178/78 (https://dejure.org/1978,3743)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 (https://dejure.org/1978,3743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für Verfahrensbeteiligte - Abgrenzung der Beauftragung eines Sachverständigen von einem unverbindlichen Informationsgespräch - Keine Unterbrechung der Verjährung durch ohne Kenntnis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Das dem Angeklagten angelastete Vergehen gegen das Waffengesetz und die ihm vorgeworfene Verunglimpfung des Staates sind in der hier vorliegenden Begehungsform sogenannte Presseinhaltsdelikte; denn es handelt sich um Druckwerke, bei denen der Grund, daß ihre Verbreitung unter Strafe steht, in ihrem Inhalt liegt (RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44 m.Nachw.).

    Der Ausnahmefall, daß es sich um Druckwerke handelt, deren Verbreitung nach ihrem Inhalt grundsätzlich erlaubt und nur mit Rücksicht auf andere Tatsachen, wie Zeit, Ort oder Art des Verbreitens oder wegen der Verbreitung an einen bestimmten Personenkreis mit Strafe bedroht ist und bei denen es daher bei der normalen Verjährungsfrist verbleibt (BGHSt 26, 40 ff; BGH NJW 1978, 1171 - BGHSt 27, 353), liegt hier nicht vor.

  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Diese Verjährungsfrist beginnt für jedes Druckwerk mit dem ersten Verbreitungsakt (§ 15 Abs. 2 BayPresseG; BGHSt 25, 347; 27, 18, 19).
  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Diese Verjährungsfrist beginnt für jedes Druckwerk mit dem ersten Verbreitungsakt (§ 15 Abs. 2 BayPresseG; BGHSt 25, 347; 27, 18, 19).
  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 281/76

    Zur Unterbrechung der Verjährung im OWi-Verfahren durch die Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Sie liegt in der Anordnung , das Gutachten eines Sachverständigen zu einem bestimmten Beweisthema einzuholen (BGHSt 27, 76, 78; BayObLG MDR 1976, 165).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Der Ausnahmefall, daß es sich um Druckwerke handelt, deren Verbreitung nach ihrem Inhalt grundsätzlich erlaubt und nur mit Rücksicht auf andere Tatsachen, wie Zeit, Ort oder Art des Verbreitens oder wegen der Verbreitung an einen bestimmten Personenkreis mit Strafe bedroht ist und bei denen es daher bei der normalen Verjährungsfrist verbleibt (BGHSt 26, 40 ff; BGH NJW 1978, 1171 - BGHSt 27, 353), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 10.05.1978 - 4 StR 136/78

    Konkretisierung der Verfolgungsverjährung im Fall von sexuellem Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Denn die Strafverfolgung war schon verjährt, bevor die Staatsanwaltschaft am 15. März 1976 Anklage erhoben hat (BGH, Beschl. vom 10. Mai 1978 - 4 StR 136/78; OLG Hamm, NJW 1969, 707).
  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Das dem Angeklagten angelastete Vergehen gegen das Waffengesetz und die ihm vorgeworfene Verunglimpfung des Staates sind in der hier vorliegenden Begehungsform sogenannte Presseinhaltsdelikte; denn es handelt sich um Druckwerke, bei denen der Grund, daß ihre Verbreitung unter Strafe steht, in ihrem Inhalt liegt (RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44 m.Nachw.).
  • BayObLG, 23.06.1975 - 1 ObOWi 140/75

    Hinweis; Verhandlung; Widerspruch; Entscheidung; Schriftliches Verfahren;

    Auszug aus BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78
    Sie liegt in der Anordnung , das Gutachten eines Sachverständigen zu einem bestimmten Beweisthema einzuholen (BGHSt 27, 76, 78; BayObLG MDR 1976, 165).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung abgeschätzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382 und vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Eine solche kann vielmehr nur in der Anordnung, das Gutachten eines Sachverständigen zu einem bestimmten Beweisthema einzuholen, gesehen werden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - vgl. BGHSt 27, 76, 78).

    Voraussetzung ist aber stets, daß sie den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar ist und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden kann (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 -).

    Denn der Beschuldigte kann nicht nachträglich, zu einem Zeitpunkt, zu welchem nach dem Akteninhalt bereits die Verjährung eingetreten ist, mit einer Unterbrechungshandlung überrascht werden, die für keinen der Beteiligten aus den Akten ersichtlich war (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 -).

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Unter dem Gesichtspunkt der Vorschrift des § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB war und ist seine Wirkung auf das Verfahren nicht nur abschätzbar (vgl. dazu BGHSt 28, 381, 382 [BGH 10.04.1979 - 4 StR 127/79]; BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz MDR 1978, 986), sondern eindeutig.

    Eine solche Auffassung wird auch in späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht vertreten (vgl. BGHSt 28, 381, 382 [BGH 10.04.1979 - 4 StR 127/79]; BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz MDR 1978, 986; a.A. anscheinend OLG Frankfurt/Main VRS 59, 134, 135).

  • OLG Zweibrücken, 08.10.2003 - 1 Ws 353/03

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch Beauftragung eines

    Eine solche kann vielmehr nur in der Anordnung, das Gutachten eines Sachverständigen zu einem bestimmten (sachverständig zu beurteilenden) Beweisthema einzuholen, gesehen werden (BGH-Urteil vom 1. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - BGHSt 27, 76, 78; BGHSt 28, 381, 382).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82

    Wirtschaftsreferent - Beauftragter - Gutachten - Unterbrechung der Verjährung -

    Voraussetzung ist aber immer, daß sie den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar ist und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden kann (BGH Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz in MDR 1978, 986; BGHSt 28, 381, 382).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht