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BGH, 08.03.2001 - 1 StR 18/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unzulässige Revision; Wirksame Rücknahme der Revision durch den Verteidiger (Bevollmächtigung); Eigenes Verschulden - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelbelehrung - Verfahrensgang - Rechtsmittelverzicht - Rechtsanwalt - Verspätung - Fristversäumung - Rechtsmittelfrist
- Judicialis
StPO § 299; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Vollmacht für Rechtsmittelrücknahme bzw. -verzicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.07.2003 - 3 StR 142/03
Unzulässiges Wiedereinsetzungsgesuch (Revisionseinlegungsfrist; Verschulden; …
Unter diesen Umständen konnte der Angeklagte nicht darauf vertrauen, daß sein Verteidiger Revision eingelegen würde (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2001 - 1 StR 18/01). - BGH, 19.10.2010 - 1 StR 510/10
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Darlegung des …
Unter diesen Umständen konnte der Angeklagte nicht darauf vertrauen, dass sein Verteidiger Revision einlegen würde (…vgl. BGH aaO; auch Senatsbeschluss vom 8. März 2001 - 1 StR 18/01).