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   BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88   

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https://dejure.org/1988,1845
BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88 (https://dejure.org/1988,1845)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 StR 18/88 (https://dejure.org/1988,1845)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 StR 18/88 (https://dejure.org/1988,1845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen für eine wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit vorgenommenen Strafmilderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 361
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09

    Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung

    Der Begriff "Werkzeug" erfasst vielmehr nur körperliche Gegenstände, mittels derer durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann (BGHSt 22, 235; BGH-NStZ 1988, 361 f.; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß Werkzeuge im Sinne dieser Vorschrift nur solche Gegenstände sind, die durch menschliche Einwirkung in Bewegung gesetzt werden können, nicht dagegen unbewegliche Gegenstände wie etwa ein Fußboden oder eine Wand (BGHSt 22, 235; BGH NStZ 1988, 361, 362; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 224 Rdn. 8).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12

    Schwere räuberische Erpressung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Erfordernis

    Nach der insoweit auf § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind gefährliche Werkzeuge nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 6. September 1968 - 4 StR 320/68, BGHSt 22, 235, 236, und vom 8. März 1988 - 1 StR 18/88, BGHR StGB § 223a Abs. 1 aF Werkzeug 2, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 644/93; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

    Der Schluß auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen zur inneren Tatseite auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGH NStZ 1988, 361).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 135/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Aufklärungspflicht; tiefgreifende

    Hieraus ließ sich die Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung ableiten (vgl. BGHR StGB § 21 Bewusstseinsstörung 2).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen, die die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes nahelegen, je nach den Umständen des Einzelfalles - insbesondere bei Spontantaten in affektiver Erregung oder unter Alkoholeinfluß - es fraglich sein kann, ob der Täter das erforderliche Wissen um die mögliche Todesgefahr hatte (vgl. BGH MDR 1985, 794; BGH NStZ 1988, 361; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 24).
  • BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91

    Schuldfähigkeit - Verminderung - Seelische Störung - Ausschluss der

    Eine vergleichbare Fragestellung ergibt sich in den Fällen, in denen eine "tiefgreifende" Bewußtseinsstörung festgestellt und geprüft wird, ob sie zu einer "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit geführt hat (vgl. BGHR § 21 StGB Bewußtseinsstörung 2; Salger in Festschrift für Tröndle [1989] S. 201, 214).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92

    Schlußfolgerung von lebensgefährlichem Handeln auf bedingten Tötungsvorsatz

    "Zwar ist der Schluß von der Lebensgefährlichkeit des Handelns auf bedingten Tötungsvorsatz grundsätzlich möglich; da vor dem Tötungsvorsatz jedoch eine viel höhere Hemmschwelle steht als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz, bedarf dieser Schluß besonders sorgfältiger Prüfung (BGH, NStZ 1988, 361).
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Sie hat aber mit Recht auch bedacht, daß der Schluß auf den bedingten Vorsatz nicht ausnahmslos geboten ist, es vielmehr von den jeweiligen Umständen abhängt, ob dieser Schluß gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1984, 19; BGH StV 1984, 187; BGH bei Holtz MDR 1985, 794; BGH, Urt. v. 8. März 1988 - 1 StR 18/88).
  • BGH, 31.08.1994 - 3 StR 281/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Bedingter

    Das gilt vor allem in Fällen, in denen ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen nicht erkennbar ist, sowie bei Einzelhandlungen, die spontan in effektiver Erregung ausgeführt werden (BGH NStZ 1988, 361; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 27, jeweils m.w.Nw.).
  • BGH, 07.04.1992 - 4 StR 148/92

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Krieterien für das Vorliegen

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