Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,811
BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97 (https://dejure.org/1997,811)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1997 - 1 StR 183/97 (https://dejure.org/1997,811)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 1 StR 183/97 (https://dejure.org/1997,811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; § 244 StPO; § 261 StPO
    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren Verurteilung über die bloße Warnfunktion der früheren Verurteilung hinaus (fehlende Bindung an die Feststellungen rechtskräftiger Urteile; Beweisantrag zur Erschütterung der aufgrund des vorherigen ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Strafverschärfung wegen der Art der Tatbegehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 106
  • NJW 1997, 2828
  • StV 1998, 16
  • JR 1998, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
    a) Feststellungen rechtskräftiger Urteile zum früheren Tatgeschehen oder zur Strafzumessung einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden den neu entscheidenden Tatrichter nicht (Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsrecht Teil 1, 2. Aufl. Rdn. 322; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. Einl. Rdn. 170; Mayr in KK 3. Aufl. § 249 Rdn. 17; Bruns in Festschrift für Eb. Schmidt, 1961 S. 602 ff.; vgl. auch BGHZ 13, 265, 279).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
    Bei der Strafzumessung wird es allerdings häufig genügen, auf die Warnwirkung der - als solche bereits durch die Urteilsurkunde bewiesenen (RGSt 8, 153, 157; BGH MDR 1955, 121; Mayr aaO) - früheren Verurteilung abzustellen, deren Mißachtung bei der Begehung weiterer Straftaten einen ähnlich gewichtigen Strafschärfungsgrund darstellen kann wie die Tatsache der früheren Begehung von Straftaten (s. zur Warnwirkung von DDR-Vorstrafen aber BGHSt 38, 71, 73).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
    Der Beschwerdeführer hatte einen Antrag gestellt, der zumindest teilweise den Anforderungen an einen förmlichen Beweisantrag (vgl. BGHSt 39, 251 ff.) genügt.
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
    Solche Feststellungen können zwar im Wege des Urkundenbeweises gemäß § 249 Abs. 1 StPO in die neue Hauptverhandlung eingeführt und verwertet werden (vgl. RGSt 60, 297 f.; BGHSt 6, 141, 142; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 254 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 249 Rdn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 249 Rdn. 9; Paulus in KMR StPO § 249 Rdn. 11).
  • RG, 30.03.1883 - 437/83

    1. Auslegung des §. 246 Abs. 1 St.P.O. und Anwendung desselben in dem Falle, wenn

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
    Bei der Strafzumessung wird es allerdings häufig genügen, auf die Warnwirkung der - als solche bereits durch die Urteilsurkunde bewiesenen (RGSt 8, 153, 157; BGH MDR 1955, 121; Mayr aaO) - früheren Verurteilung abzustellen, deren Mißachtung bei der Begehung weiterer Straftaten einen ähnlich gewichtigen Strafschärfungsgrund darstellen kann wie die Tatsache der früheren Begehung von Straftaten (s. zur Warnwirkung von DDR-Vorstrafen aber BGHSt 38, 71, 73).
  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97
    Solche Feststellungen können zwar im Wege des Urkundenbeweises gemäß § 249 Abs. 1 StPO in die neue Hauptverhandlung eingeführt und verwertet werden (vgl. RGSt 60, 297 f.; BGHSt 6, 141, 142; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 254 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 249 Rdn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 249 Rdn. 9; Paulus in KMR StPO § 249 Rdn. 11).
  • LG Köln, 14.04.2016 - 117 KLs 19/15

    Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen mit Todesfolge

    Strafschärfend wirkt sich insoweit aber gleichwohl aus, dass der Bußgeldbescheid samt der für den Angeklagten J damit einhergehenden Rechtsfolgen (u.a. einem einmonatigen Fahrverbot) jedenfalls eine deutliche Warnwirkung entfaltet hat, die der Angeklagte bei Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat missachtet hat (vgl. BGHSt 43, 106).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    a) Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht nicht, zumal die Gründe der früheren Verurteilung einschließlich der Tatsachenfeststellungen nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHSt 43, 106 ff.).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Vielmehr muss sich das neu entscheidende Tatgericht ohne Bindung an das frühere Urteil eine eigene Überzeugung verschaffen (BGH, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97 - BGHSt 43, 106 ; Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 - NStZ-RR 2004, 238 ).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Beanstandet jedoch ein Verfahrensbeteiligter die Richtigkeit der dort getroffenen Feststellungen, muss er prüfen, ob diese Beanstandungen nach seiner Auffassung geeignet sind, die dort gezogenen Schlüsse zu erschüttern (BGH, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 108; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 249 Rn. 9).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Sollte die Annahme, dass der Angeklagte wusste, dass die von der Polizei protokollierten Angaben der Zeugin Re... zutrafen, darauf beruhen, dass das Landgericht die Vergewaltigung der Zeugin Re... durch den Angeklagten wegen der Rechtskraft des wegen dieser Tat gegen ihn ergangenen Urteils vom 28. Mai 2001 als feststehend angesehen und sich deshalb hierzu keine eigene Überzeugung gebildet hat, würde dieser Annahme die notwendige Tatsachengrundlage fehlen, weil der Strafrichter an die Tatsachen, die in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind, nicht gebunden ist und sie deshalb nicht ungeprüft übernehmen darf (vgl. BGHSt 43, 106, 107, 108).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Das neu zur Entscheidung berufene Landgericht Düsseldorf wird die Sache betreffend den Angeklagten umfassend neu zu verhandeln haben, ohne an die Feststellungen des insoweit rechtskräftigen Urteils gegen den Mitangeklagten gebunden zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 508/92, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 19; Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107 f.; vom 9. März 2010 - 4 StR 640/09, NStZ 2010, 529; LR/Kühne/Gössel/Lüderssen, StPO, 27. Aufl., Einl. Abschn. K Rn. 94; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 262 Rn. 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Einl. Rn. 170).
  • BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifische Gefährlichkeit; Zustimmung zum

    b) Trotz materieller Rechtskraftwirkung des Bußgeldbescheids (Göhler OWiG 13.Aufl. § 84 Rn.1; KK-Steindorf OWiG 2.Aufl. § 84 Rn.2; Meyer-Goßner StPO 46.Aufl. § 410 Rn.12) steht gleichwohl nicht fest, dass der Betroffene tatsächlich die darin bezeichnete Tat begangen hat, sondern nur, dass wegen dieser Tat gegen ihn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid mit den dort genannten Rechtsfolgen ergangen ist (vgl. Löwe/Rosenberg/Rieß StPO 25.Aufl. Einl. J Rn.103; BGHSt 43, 106).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    dd) Feststellungen aus dem Urteil des Amtsgerichts Arnstadt vom 7. April 2017 über eine Entgiftung des Angeklagten Se. im Januar 2017, die für das Landgericht mangels Rechtskraftwirkung fremder Urteilsfeststellungen auch nicht bindend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107), schließen einen Rückfall in den Alkoholkonsum am Tattag nicht ohne weiteres aus.
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Eine Tatsachenbindung gehört aber nicht zum Wesen der Rechtskraft (vgl. BGHSt 43, 106, 108 f.; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 170, 188).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Weiter durfte für den Fall, dass es zu einer Verurteilung kommen sollte, berücksichtigt werden, dass der - vor dem Hintergrund einer offenen Freiheitsstrafe von 2 Jahren - gewichtige Bewährungsbruch einen sich erheblich nachteilig auswirkenden Strafzumessungsfaktor darstellt, weil die Angeklagte die durch die frühere Verurteilung gesetzte Warnung und Hemmschwelle außer Acht gelassen hat (vgl. BGHSt 43, 106, 108; Gribbohm in LK-StGB, 11. Aufl., § 46 Rdn. 158).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02

    Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (rohe Misshandlung; Gefahr

  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder

  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 308/02

    Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung;

  • BGH, 17.06.2008 - 4 StR 77/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung und tragfähiger Ausschluss einer

  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen;

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 936/00

    Unzulässige, weil unsubstantiierte Rüge einer Verletzung des Grundrechts auf

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

  • BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03

    Beharrliches Fehlverhaltens im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG

  • OLG Hamburg, 09.09.2014 - 1 Ws 92/14

    Jugendstrafverfahren: Nachträgliche Entscheidung über die vorbehaltene Aussetzung

  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 500/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im

  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

  • OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04

    Zur Frage der Begehung einer Tat vor einer früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs.

  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher

  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit bei einem den Verzicht auf die

  • OLG Hamburg, 06.02.2004 - II-112/03

    Keine Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung, wenn der

  • KG, 29.08.2007 - 1 Ss 297/06

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertbarkeit von Feststellungen eines

  • OLG Oldenburg, 24.01.2002 - Ss 331/01

    Umfang der richterlichen Ermittlungspflicht und Darlegungspflicht; Anlass zur

  • BGH, 23.10.1997 - 1 StR 569/97
  • AG St. Wendel, 22.01.2010 - 19 Gs 138/09

    Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung: Anforderungen an die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht