Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3112
BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97 (https://dejure.org/1997,3112)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - 1 StR 187/97 (https://dejure.org/1997,3112)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 1 StR 187/97 (https://dejure.org/1997,3112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluss der Strafverfolgung - Offenlegen der Tat über den eigenen Tatbeitrag hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 25
  • StV 1997, 639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10).

    Die Strafkammer hat die Angaben des Angeklagten über seinen Lieferanten, die durch die Nachforschung der Polizei insoweit bestätigt wurden, daß die genannte Person existiert, als zutreffend erachtet und deshalb die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte habe damit wesentlich zu einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beigetragen (BGHSt a.a.O. S. 166; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10).

    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann aufgrund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10).

    Die Strafkammer hat die Angaben des Angeklagten über seinen Lieferanten, die durch die Nachforschung der Polizei insoweit bestätigt wurden, daß die genannte Person existiert, als zutreffend erachtet und deshalb die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte habe damit wesentlich zu einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beigetragen (BGHSt a.a.O. S. 166; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10).

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).

    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann aufgrund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Die Strafkammer hat die Angaben des Angeklagten über seinen Lieferanten, die durch die Nachforschung der Polizei insoweit bestätigt wurden, daß die genannte Person existiert, als zutreffend erachtet und deshalb die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte habe damit wesentlich zu einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beigetragen (BGHSt a.a.O. S. 166; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Die Anordnung des erweiterten Verfalls nach § 73 d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG kommt schon dann nicht in Betracht, wenn Gründe, die zu vernünftigen Zweifeln an einer deliktischen Herkunft von Tätervermögen Anlaß geben, nicht auszuräumen sind (BGHSt 40, 371, 373 [BGH 22.11.1994 - 4 StR 516/94]; BGH, Beschl. vom 29. August 1995 - 1 StR 481/95).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Die Anordnung des erweiterten Verfalls nach § 73 d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG kommt schon dann nicht in Betracht, wenn Gründe, die zu vernünftigen Zweifeln an einer deliktischen Herkunft von Tätervermögen Anlaß geben, nicht auszuräumen sind (BGHSt 40, 371, 373 [BGH 22.11.1994 - 4 StR 516/94]; BGH, Beschl. vom 29. August 1995 - 1 StR 481/95).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 599/87

    Anwendung des Bandenbegriffs auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann aufgrund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10).
  • BGH, 11.06.1986 - 2 StR 298/86

    Strafmilderung für den Angeklagten auf Grund freiwilliger Offenbarung seines

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Danach wäre die Milderungsmöglichkeit des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG jedenfalls dann zu erörtern gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321; Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 187/97, NStZ-RR 1998, 25), wenn sich der Angeklagte noch vor dem nach § 31 Satz 2 BtMG iVm. § 46b Abs. 3 StGB maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. dazu Körner/Patzak, BtMG 7. Aufl. § 31 Rn. 27) geständig gezeigt hat.
  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Der Täter muss durch seine Angaben die Voraussetzungen für die voraussichtlich erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Belasteten geschaffen haben (BGH NStZ-RR 1998, 25).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Er muß vielmehr auch konkrete Angaben über deren Beteiligung an der Tat machen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; BGH NStZ-RR 1998, 25).

    Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme käme danach aber, soweit es die Taten in dem Zeitraum 1997/1998 betrifft, die Annahme eines solchen Aufklärungserfolges in Betracht, sofern die beantragte Vernehmung des Kriminalbeamten N. ergeben hätte, daß Mustapha S. von der Polizei "identifiziert" würde und "die Angaben des Angeklagten über diesen Mann als Lieferanten unter Berücksichtigung, weiterer Erkenntnisse" der Überprüfung durch die Polizei standgehalten haben (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 25).

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Danach kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offen legt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 25).
  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08

    Aufklärungshilfe (Erörterung einer Strafmilderung; eigenständige Beurteilung der

    Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, den vom Angeklagten benannten Mittäter letztlich zu überführen, stünde der Annahme eines Aufklärungserfolgs nicht entgegen (vgl. BGH StV 1997, 639; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Ein Aufklärungserfolg in diesem Sinne liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nur Ermittlungsansätze aufgezeigt hat (BGH StV 1997, 639).
  • BGH, 16.02.2000 - StR 532/99

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einfuhr - Strafrahmen - Strafausspruch -

    Ein Aufklärungserfolg in diesem Sinne liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nur Ermittlungsansätze aufgezeigt hat (BGH StV 1997, 639).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht