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   BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97   

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https://dejure.org/1997,6267
BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,6267)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1997 - 1 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,6267)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 1 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,6267)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97
    Sie ergeben zweifelsfrei, daß das Opfer im Sinne des § 239 a Abs. 1 StGB entführt worden ist, um seine Sorge um sein Wohl zu einer Erpressung - Geldabhebung am Geldautomaten - noch während der Entführung auszunutzen (vgl. BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; vgl. auch BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Entführen 2).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97
    Sie ergeben zweifelsfrei, daß das Opfer im Sinne des § 239 a Abs. 1 StGB entführt worden ist, um seine Sorge um sein Wohl zu einer Erpressung - Geldabhebung am Geldautomaten - noch während der Entführung auszunutzen (vgl. BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; vgl. auch BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Entführen 2).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Mit dem Entführen in erpresserischer Absicht war die Tat vollendet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 StR 188/97; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 239 a Rdn. 9).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

    Der Senat kann daher nicht entscheiden, ob die Angeklagten zudem wegen erpresserischen Menschenraubs (§ 239 a StGB) zu verurteilen gewesen wären (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juni 1997 - 1 StR 188/97).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Mit dem Entführen in erpresserischer Absicht war die Tat vollendet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 StR 188/97; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 239 a Rdn. 9).
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