Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,130
BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71 (https://dejure.org/1971,130)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1971 - 1 StR 189/71 (https://dejure.org/1971,130)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1971 - 1 StR 189/71 (https://dejure.org/1971,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des Strafvollzugs auf die Begehung weiterer Straftaten - Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe - Versehentliche Einreichung einer neuen unveränderten Anklageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 164
  • NJW 1971, 1415
  • MDR 1971, 769
  • DB 1971, 1475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
    Nach der kriminalpolitischen Zielsetzung der Strafrechtsreform ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nur noch ausnahmsweise, ihr Vollzug nur unter besonderen Umständen vorgesehen (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; 24, 40, 42 f. [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]).

    Gerade in diesem Zusammenhang wird die der Strafaussetzung zur Bewährung zukommende Eigenständigkeit im Sinne einer besonderen "ambulanten" Behandlungsart deutlich (BGHSt 24, 40, 43) [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70].

  • BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70

    In dubio pro reo und Wahlfeststellung - Verhängung und Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
    Dabei ist der Tatrichter zutreffend davon ausgegangen, daß bei Tatmehrheit grundsätzlich (vgl. BGH bei Dallinger, MDR 1970, 196) für jede Einzelstrafe unter sechs Monaten zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des §StGB vorliegen (BGH MDR 1969, 1022 zu § 27 b i.d.F. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 des 1. StrRG; BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 611/70).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
    Nach der kriminalpolitischen Zielsetzung der Strafrechtsreform ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nur noch ausnahmsweise, ihr Vollzug nur unter besonderen Umständen vorgesehen (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; 24, 40, 42 f. [BGH 08.12.1970 - 1 StR 353/70]).
  • BGH, 02.03.1971 - 1 StR 583/70
    Auszug aus BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
    Nachdem sich an Inhalt und Umfang des gegen den Angeklagten gerichteten Schuldvorwurfs nichts geändert hatte und daher eine Unklarheit oder Verwirrung nicht zu besorgen war (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1971 - 1 StR 583/70), kann die Revision aus der neuen Anklageschrift vom 22. Oktober 1970 nichts für sich herleiten.
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
    Die Revision der Staatsanwaltschaft , die wirksam auf den Ausspruch über die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt ist (BGHSt 11, 395 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]), führt insoweit zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
  • KG, 16.06.1969 - 1 W 3283/68
    Auszug aus BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
    Dabei ist der Tatrichter zutreffend davon ausgegangen, daß bei Tatmehrheit grundsätzlich (vgl. BGH bei Dallinger, MDR 1970, 196) für jede Einzelstrafe unter sechs Monaten zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des §StGB vorliegen (BGH MDR 1969, 1022 zu § 27 b i.d.F. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 des 1. StrRG; BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 611/70).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Die gleichzeitige Verurteilung zu einer höheren Freiheitsstrafe macht die Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB nicht entbehrlich; eine solche hat vielmehr für jede einzelne Tat stattzufinden (BGHSt 24, 164, 165; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Unstreitig ist, daß eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich möglich ist (s. §§ 318 Satz 1, 344 Abs. 1 StPO; BGHSt 24, 164, 165; BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; StV 1992, 230; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 318 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Das gilt vor allem für die Frage, ob gemäß § 14 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerläßlich ist; das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei Tatmehrheit grundsätzlich für jede Einzelstrafe unter sechs Monaten gesondert zu prüfen (BGHSt 24, 164; BGH MDR 1969, 1022 Nr. 71; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht