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   BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89   

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https://dejure.org/1989,2360
BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89 (https://dejure.org/1989,2360)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1989 - 1 StR 189/89 (https://dejure.org/1989,2360)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 StR 189/89 (https://dejure.org/1989,2360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Belohnung für die Aufdeckung im Sinne des § 30 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 733/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Bezeichnung eines Telefonanschlusses als

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89
    § 31 Nr. 1 BtMG belohnt nur die Aufdeckung selbst (BGH StV 1983, 505; 1984, 287; BGH JZ 1989, 451).

    Andererseits hat das Landgericht die Angaben des Angeklagten bei der Strafzumessung nur geringfügig mildernd berücksichtigt (UA S. 16) und hätte bei richtiger Rechtsanwendung auch das vergebliche Aufklärungsbemühen des Angeklagten mildernd berücksichtigen müssen (BGH StV 1987, 487; BGH JZ 1989, 451).

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89
    Dafür wäre zwar nicht die Festnahme des Lieferanten erforderlich gewesen, doch müßte er zumindest so genau ermittelt worden sein, daß er zur Festnahme hätte ausgeschrieben werden können (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 349/87

    Berücksichtigung der Aufklärungsbereitschaft des Angeklagten bei der konkreten

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89
    Andererseits hat das Landgericht die Angaben des Angeklagten bei der Strafzumessung nur geringfügig mildernd berücksichtigt (UA S. 16) und hätte bei richtiger Rechtsanwendung auch das vergebliche Aufklärungsbemühen des Angeklagten mildernd berücksichtigen müssen (BGH StV 1987, 487; BGH JZ 1989, 451).
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Aufdeckung der Tat

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89
    § 31 Nr. 1 BtMG belohnt nur die Aufdeckung selbst (BGH StV 1983, 505; 1984, 287; BGH JZ 1989, 451).
  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 406/20

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe (Aufklärungshilfe; Anforderungen an

    Erforderlich ist aber, dass der Täter - noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens - die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318; vom 27. Juni 1989 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11 Rn. 2; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 31 BtMG Rn. 137).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Der Täter muß vielmehr die von ihm belastete Person so genau bezeichnet haben, daß sie identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10, 14).
  • BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00

    Strafmilderung nach § 31 BtMG; Aufklärungsbeitrag; Aufdeckung

    Denn auch derjenige Täter verbessert die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten - und erzielt damit einen Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 Nr. 1 BtMG -, der erst durch seine Aussage den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, daß deren bisherige Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14 und 29).
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