Rechtsprechung
BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 StPO
Wiedereintritt in die Verhandlung: Letztes Wort des Angeklagten - Wolters Kluwer
Nichterteilung dem Angeklagten das letzte Wort als Revisionsgrund; Notwendigkeit einer nochmaligen Erteilung dem Angeklagten das letzte Wort bei nochmaligen Eitnritt in die Verhandlung am Schluss der Beweisaufnahme
- rewis.io
Wiedereintritt in die Verhandlung: Letztes Wort des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichterteilung dem Angeklagten das letzte Wort als Revisionsgrund; Notwendigkeit einer nochmaligen Erteilung dem Angeklagten das letzte Wort bei nochmaligen Eitnritt in die Verhandlung am Schluss der Beweisaufnahme
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das letzte und (zunächst auch) das allerletzte Wort - das hat der Angeklagte
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 13.12.2012 - 2 KLs 41 Js 3224/12
- BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 612
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
Der für den Nachweis der in Rede stehenden wesentlichen Förmlichkeit (§ 274 Abs. 1 StPO) allein maßgeblichen Sitzungsniederschrift (…vgl. Senat, aaO; BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280) lässt sich nach Ansicht des Senats nicht entnehmen, dass dem Angeklagten nach dem erneuten Schluss der Beweisaufnahme (nochmals) das letzte Wort gewährt worden ist; dieses gilt unbeschadet dessen, dass die Vorgänge in falscher Reihenfolge protokolliert worden sind. - BGH, 28.05.2009 - 4 StR 51/09
Verfahrensrüge wegen Nichterteilung des letzten Wortes vor der Urteilsverkündung
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333, 334 mwN). - BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10
Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens …
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
Denn nach der Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 258 Abs. 2 StPO erneut das letzte Wort zu gewähren, wenn nach dem Schluss der Beweisaufnahme nochmals - wie hier - in die Verhandlung eingetreten worden ist, weil jeder Wiedereintritt den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN).
- BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine …
Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur insoweit, als das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333; vom 4. Juni 2013 - 1 StR 193/13, NStZ 2013, 612 und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15).