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   BGH, 22.06.1999 - 1 StR 193/99   

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https://dejure.org/1999,7265
BGH, 22.06.1999 - 1 StR 193/99 (https://dejure.org/1999,7265)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1999 - 1 StR 193/99 (https://dejure.org/1999,7265)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 1 StR 193/99 (https://dejure.org/1999,7265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 274 StPO
    Einführung in die Hauptverhandlung; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Freibeweis; Dienstliche Äußerung;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 241; ; StPO § 267; ; StPO § 274

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274
    Beweiskraft eines lückenhaften Protokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 22.06.1999 - 1 StR 193/99
    Damit gibt das Sitzungsprotokoll die Verlesung der TÜ-Protokolle nur lückenhaft wieder und ist in sich widersprüchlich, so daß die besondere Beweiskraft nach § 274 StPO entfällt (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Das Protokoll über die Fortsetzung der Verlesung wurde als unvollständig erachtet, soweit daraus nicht zu entnehmen war, daß nur die in der Anordnung konkret bezeichneten Niederschriften über die Telefonüberwachungen verlesen worden sind (BGH, Beschluß vom 22. Juni 1999 - 1 StR 193/99).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99

    Öffentlichkeit; Sitzungsprotokoll

    Damit ist das Sitzungsprotokoll offenkundig in sich widersprüchlich, mit der Folge, daß die besondere Beweiskraft nach § 274 StPO entfällt (BGHSt 17, 220, 222; zuletzt Beschl. des Senats vom 22. Juni 1999 - 1 StR 193/99) und dem Revisionsgericht der Freibeweis eröffnet ist.
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