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   BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16   

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https://dejure.org/2016,31749
BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,31749)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2016 - 1 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,31749)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,31749)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine rechtsstaatswidrige Verzögerung, wenn zunächst nur Teile der bestehenden Tatvorwürfe angeklagt werden; Rechtsfolge: Vollstreckungslösung, Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 MRK, § 370 Abs 1 AO
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • IWW

    § 23 TabStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 4 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 55 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 370 Abs. 1 AO, § 57 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verkürzung von Tabaksteuer aufgrund der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung gegenüber den Zollbehörden; Begründung eines Verfahrenshindernisses; Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens im Umfang von insgesamt drei Jahren; Trennung verbundener ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkürzung von Tabaksteuer aufgrund der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung gegenüber den Zollbehörden; Begründung eines Verfahrenshindernisses; Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens im Umfang von insgesamt drei Jahren; Trennung verbundener ...

  • rechtsportal.de

    Verkürzung von Tabaksteuer aufgrund der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung gegenüber den Zollbehörden; Begründung eines Verfahrenshindernisses; Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens im Umfang von insgesamt drei Jahren; Trennung verbundener ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drei Jahre Verfahrensverzögerung, oder: Kein Verfahrenshindernis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Organisationsentscheidung der Staatsanwaltschaft muss man hinnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trennung verschiedener Strafsachen - und die Frage des Verfahrenshindernisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drei Jahre sind kein Verfahrenshindernis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Verfahrenshindernis durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 205 Rn. 14).

    Diese müssen so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (BGH aaO, BGHSt 46, 159, 169 mwN).

    Dagegen führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 169 mwN).

    Dies hat seinen Grund darin, dass die Tatsache und das Gewicht des Verstoßes nur in einer Gesamtabwägung und mit Blick auf die dem Verfahren zugrunde liegende Beschuldigung und das Maß des Verschuldens bestimmt werden können; diese Feststellung entzieht sich einer allein formellen Betrachtung (BGH aaO, BGHSt 46, 159, 169).

    Lediglich in ganz außergewöhnlichen Sonderfällen, wenn eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen einer Sachentscheidung bei umfassender Gesamtwürdigung nicht mehr in Betracht kommt, kann eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu einem Verfahrenshindernis führen (BGH aaO, BGHSt 46, 159, 171).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    aa) Ein durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK ist in der Regel durch seine Feststellung und - gegebenenfalls - den Ausspruch, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt anzusehen ist, zu kompensieren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146).

    Vielmehr hatte das Landgericht eine Kompensationsentscheidung zu treffen, in der das Gewicht des Verstoßes in einer Gesamtabwägung und mit Blick auf die dem Verfahren zugrunde liegende Beschuldigung und das Maß des Verschuldens zu bestimmen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146).

    Das Landgericht hat nach dem sog. Vollstreckungsmodell (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) zur Entschädigung für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung angeordnet, dass vier Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.

    aa) Der Tatrichter hat Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen zu ermitteln und im Urteil konkret festzustellen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Selbst bei einer im gerichtlichen Verfahren erfolgten Trennung verbundener Strafsachen kann diese mit der Revision nur auf Ermessensmissbrauch hin überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 15, NStZ 2015, 540; Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 Rn. 30, NStZ 2014, 599 und vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 9, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 03.10.1974 - 4 StR 385/74

    Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat - Entscheidung über die Verbindung oder

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Sie ist aus Zweckmäßigkeitserwägungen insbesondere dann zulässig, wenn nur eine der verbundenen Sachen entscheidungsreif ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 385/74, MDR 1975, 23 bei Dallinger).
  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 15, NStZ 2015, 540; Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 Rn. 30, NStZ 2014, 599 und vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 9, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 15, NStZ 2015, 540; Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 Rn. 30, NStZ 2014, 599 und vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 9, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Verfahrenshindernis durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 205 Rn. 14).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 100/23
    Diese müssen so schwer wiegen, dass von ihnen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f.; vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109).

    Allerdings führt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis, sondern ist durch die Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung und ggf. durch eine Kompensation in Anwendung der sog. Vollstreckungslösung ausreichend berücksichtigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f.; vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109; Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146; vgl. auch EGMR, Urteile vom 13. November 2008 - 10597/03, StV 2009, 519, 521 Rn. 68; vom 20. Juni 2019 - 497/17, NJW 2020, 1047, 1048 Rn. 55).

    Lediglich in außergewöhnlichen Sonderfällen, wenn eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung bei umfassender Gesamtwürdigung nicht mehr in Betracht kommt, kann eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ein Verfahrenshindernis begründen, das den Abbruch des Verfahrens rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109 mwN; vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15, wistra 2017, 193, 195 Rn. 30).

    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eingeräumten Bewertungsspielraums und ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zum Maßstab BGH, Urteile vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13, NStZ 2014, 599; Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540; vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 110; vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20, StV 2021, 355 Rn. 8).

  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15

    Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG

    Die Umstände müssen dabei so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1987 - 3 StR 104/87, BGHSt 35, 137, 140; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f. mit zahlr. w.N. und vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16 Rn. 6; siehe auch Kudlich in Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., Einl. Rn. 353 und Kühne in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., Einl. K. Rn. 37 mwN).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Ein aus einer die Angeklagten betreffenden Fernsehberichterstattung resultierendes Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des Verfahrens führt, besteht angesichts der dafür erforderlichen Voraussetzungen (dazu BGH, Urteile vom 9. Dezember 1987 - 3 StR 104/87, BGHSt 35, 137, 140; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f. mit zahlr. wN und vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16; siehe auch Kudlich in Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., Einl. Rn. 353 und Kühne in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., Einl. K Rn. 37 mwN) unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Die Umstände müssen dabei so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 350; vom 10. März 1995 - 5 StR 434/93, BGHSt 41, 72, 75; vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, und vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15; LR-Kühne, StPO, 27. Aufl., Einl. K 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., Einl. Rn. 143, jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Die Verfahrenstrennung kann auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin nur auf Ermessensmissbrauch geprüft werden (s. BGH, Urteile vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, wistra 2017, 108, 109; vom 6. August 2013 - 1 StR 201/13, NStZ-RR 2013, 352, 353; vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StraFo 2002, 390, 391), also darauf, ob von dem Ermessen in einer dem Gesetzeszweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1972 - NotZ 1/72, BGHZ 59, 274, 279).
  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger

    In der Regel ist eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung schon durch ihre bloße Feststellung ausgeglichen (BGH, Urteil vom 11.08.2016 - 1 StR 196/16).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2023 - 7 Ws 85/23

    Keine Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Anreise aus

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis, sondern ist durch seine Feststellung und - gegebenenfalls - den Ausspruch, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt anzusehen ist, zu kompensieren (BGH, Urteil vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16).
  • OLG Köln, 25.08.2017 - 1 RVs 171/17

    Keine Strafbarkeit wegen Waffenhandels bei unregelmäßigen Privatverkäufen

    Diese ist - was bereits auf die Sachrüge beachtlich ist (BGH B. v. 01.06.2015 - 4 StR 21/15 - bei Juris Tz. 15 f.; BGH wistra 2017, 108) - nicht rechtsfehlerfrei begründet.
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH wistra 2017, 108; NStZ-RR 2009, 248).
  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH wistra 2017, 108; NStZ-RR 2009, 248).
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