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   BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85   

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https://dejure.org/1985,1468
BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85 (https://dejure.org/1985,1468)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1985 - 1 StR 196/85 (https://dejure.org/1985,1468)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85 (https://dejure.org/1985,1468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Hinweises einer Verurteilung wegen der Möglichkeit der Mittäterschaft - Voraussetzungen für eine Verurteilung als Mittäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 265 Abs. 1
    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2488
  • MDR 1985, 860
  • NStZ 1986, 40 (Ls.)
  • StV 1985, 490
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).

    Zwar genügt jeder Hinweis den Anforderungen des § 265 Abs. 1 StPO, der den Angeklagten und seinen Verteidiger in die Lage versetzt, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 - in StV 1983, 404 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73

    Fehlende Beschreibung der maßgeblichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Es genügt, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGK, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Daran ändert nichts, daß die Verurteilung nur wahlweise erfolgt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1973 - 3 StR 247/73 - bei Dallinger MDR 1974, 369).
  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50
    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Der Vorwurf der Mittäterschaft geht weiter; Mittäter kann nur sein, wer den ganzen Erfolg der Straftat als eigene verursachen, insbesondere seine eigene Tätigkeit durch die Handlungen der anderen Teilnehmer vervollständigen und auch deren Tatbeiträge sich zurechnen lassen will (BGH NJW 1951, 410).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Die Begehungsformen des Herstellens und Gebrauchmachens von unechten Urkunden unterscheiden sich derart, daß getrennte Hinweise auf die jeweilige Teilnahmeform geboten sind (vgl. BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Die Revision rügt zu Recht, dass der Angeklagte entgegen der Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO auf diesen Wechsel in der Beteiligungsform nicht hingewiesen und ihm insoweit nicht Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden war (vgl. BGH NJW 1985, 2488; Engelhard in KK 6. Aufl. § 265 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 265 Rn. 12; ebenso bei Wechsel von Täterschaft zur Teilnahme: BGH MDR 1977, 63 sowie bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 358 Nr. 34).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15

    Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der

    Es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85, NJW 1985, 860, 861; SK/Velten, StPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 67).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Im übrigen kann der Senat jedoch ausnahmsweise mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß sich der Angeklagte und seine Verteidiger bei gehöriger Unterrichtung anders und erfolgreicher als geschehen hätten verteidigen können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 548; NJW 1985, 2488).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Das gilt auch dann, wenn, wie hier, der andere Tatbestand der Alleintäterschaft wahlweise mit der in der Anklage angeführten Mittäterschaft angewandt werden soll (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85 -, veröffentlicht in NJW 1985 S. 2488; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 22; KK-Hürxthal a.a.O. Rdnr. 11; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdnr. 10; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter

    Gegenüber der Annahme der Anklage, der Angeklagte habe unter Mithilfe eines anderen als alleiniger Täter gehandelt, ist die Mittäterschaft, die der Tatrichter zugrunde legt, ein abweichender rechtlicher Gesichtspunkt im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 11, 18, 19; BGH NJW 1952, 1385; BGH StV 1985, 490).
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