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   BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19   

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https://dejure.org/2019,31736
BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19 (https://dejure.org/2019,31736)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2019 - 1 StR 2/19 (https://dejure.org/2019,31736)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 (https://dejure.org/2019,31736)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 154 Abs. 2 StPO
    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Begriff des Verständigungsgespräch: Austausch über eine Teileinstellung des Verfahrens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 154 Abs. 1, 2 StPO, § 154 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO, § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl; Verletzung der Mitteilungspflicht im Rahmen einer behaupteten Verfahrensverständigung

  • rewis.io

    Verständigungen im Strafverfahren: Vorliegen eines mitteilungspflichtigen Verständigungsgesprächs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl; Verletzung der Mitteilungspflicht im Rahmen einer behaupteten Verfahrensverständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitteilung von Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung? Wenn der Angeklagte "Punkte sammeln” kann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsgespräch ohne Verständigungsbezug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 684
  • StV 2021, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15

    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Gespräche, die auf eine Einstellung von Taten während laufender Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO abzielen, lösen keine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO aus, soweit sie allein auf die Möglichkeit einer Teileinstellung gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 13 ff.).

    Eine Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO kann aber auch Gegenstand einer förmlichen Verständigung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20; BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 15 mwN).

    Dies ist dann der Fall, wenn sie in einen Konnex zu Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten gebracht wird, sich also die (vorläufige) Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Gericht als "Gegenleistung' für eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellte oder zugesagte Leistung darstellt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 21 "synallagmatische Verknüpfung der jeweiligen Handlungsbeiträge'; BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 15).

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Ein verständigungsbezogenes Gespräch ist allerdings von sonstigen zur Verfahrensförderung geeigneten Erörterungen zwischen den Verfahrensbeteiligten abzugrenzen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen, sondern mit denen lediglich ein Gedankenaustausch über die Einschätzung der Sach- oder Rechtslage erstrebt wird (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 mwN).

    Solche unverbindlichen Erörterungen, die das Gericht ohne Verständigungsbezug als Ausdruck transparenten kommunikativen Verhandlungsstils führen kann, sind z.B. Rechtsgespräche und Hinweise auf die vorläufige Beurteilung der Beweislage (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 13) oder die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses (BVerfG, aaO, Rn. 106; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 mwN; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20).

    Darüber hinaus hielt der Gesetzgeber auch die Mitteilung einer Ober- und Untergrenze der nach dem Verfahrensstand vorläufig zu erwartenden Strafe durch das Gericht für ein Beispiel einer offenen und sachgerechten Verfahrensführung (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 12; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15).

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Eine Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO kann aber auch Gegenstand einer förmlichen Verständigung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20; BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 15 mwN).

    Dies ist dann der Fall, wenn sie in einen Konnex zu Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten gebracht wird, sich also die (vorläufige) Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Gericht als "Gegenleistung' für eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellte oder zugesagte Leistung darstellt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 21 "synallagmatische Verknüpfung der jeweiligen Handlungsbeiträge'; BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 15).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Solche unverbindlichen Erörterungen, die das Gericht ohne Verständigungsbezug als Ausdruck transparenten kommunikativen Verhandlungsstils führen kann, sind z.B. Rechtsgespräche und Hinweise auf die vorläufige Beurteilung der Beweislage (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 13) oder die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses (BVerfG, aaO, Rn. 106; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 mwN; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19
    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteile vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19 und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17; jeweils mwN).

    Abzugrenzen sind danach Erörterungen, bei denen ein bestimmtes Verfahrensergebnis und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von ohne Weiteres zulässigen sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (vgl. § 257b StPO und BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20; Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 11 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 ff.).

    Wegen des vom Landgericht dabei durch die sprachliche Verknüpfung "im Falle" unzweideutig hergestellten Konnexes zwischen dem erhofften Geständnis und der Straferwartung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 11) handelt es sich bei der Äußerung der Strafkammer insbesondere gerade nicht um einen bloß allgemeinen Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses oder eine Offenlegung der voraussichtlichen Straferwartung (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 106; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Zwar ist es dem Gericht unbenommen, im Rahmen einer transparenten und kommunikativen Verhandlungsführung ein mögliches Prozessergebnis bei einem Geständnis des Angeklagten in Aussicht zu stellen, solange damit keine endgültige Festlegung oder Zusage verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 29; vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19, NStZ 2019, 684 Rn. 12; vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4 Rn. 15; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 59e; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204; s. auch BT-Drucks. 16/12310 S. 12).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Von einem solchen Bemühen um Verständigung ist auszugehen, sobald bei den Gesprächen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens in Verbindung zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 und vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 12; je mwN).

    Ein bloßes Rechtsgespräch über die (vorläufige) Einschätzung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl. § 257b StPO) oder ein allgemeiner Hinweis etwa auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zielt solange nicht auf eine einvernehmliche und damit mitteilungspflichtige Verfahrenserledigung ab, als das Gericht nicht eine ?Gegenleistung? für eine vom Angeklagten angebotene ?Leistung? in Aussicht stellt (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 11 f., 14 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 f.).

  • BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn.10 mwN).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Denn es ist dem Gericht unbenommen, im Sinne einer transparenten und kommunikativen Verhandlungsführung ein mögliches Prozessergebnis bei einem Geständnis des Angeklagten in Aussicht zu stellen, solange damit keine endgültige Festlegung oder Zusage verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19, NStZ 2019, 684 Rn. 12; vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4 Rn. 15; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 59e; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204; s. auch BT-Drucks. 16/12310, S. 12).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 211/23

    Gerichtliche Verletzung der Informationspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ;

    Von einem solchen Bemühen um Verständigung ist auszugehen, sobald bei den Gesprächen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens in Verbindung zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 12 und vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 10; jeweils mwN).

    Ein bloßes Rechtsgespräch über die (vorläufige) Einschätzung der Sach-, Beweis- und Rechtslage (vgl. § 257b StPO) oder ein allgemeiner Hinweis etwa auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zielt solange nicht auf eine einvernehmliche und damit mitteilungspflichtige Verfahrenserledigung ab, wie das Gericht nicht eine "Gegenleistung" für eine vom Angeklagten angebotene "Leistung" in Aussicht stellt (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 11 f., 14 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 f.).

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 558/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Davon ist auszugehen, sobald bei den Gesprächen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens in Verbindung zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20

    Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe

    Gegenstand einer solchen Erörterung kann auch die Angabe einer Ober- und Untergrenze nach gegenwärtigem Verfahrensstand zu erwartenden Strafe durch das Gericht sein (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S.12 f.; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 in NStZ 2019, 684; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 in NStZ 2015, 535), ebenfalls kann die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zur Sprache kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 a.o.O.; Az. 3 StR 153/16; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 a.o.O.).
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