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   BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15   

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https://dejure.org/2015,2988
BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 252 StPO
    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Belehrung von Zeugnisverweigerungsberechtigten vom Vorsitzenden anlässlich ihrer Vernehmung vor der Strafkammer

  • rewis.io

    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 1
    Hinreichende Belehrung von Zeugnisverweigerungsberechtigten vom Vorsitzenden anlässlich ihrer Vernehmung vor der Strafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie wird in der Hauptverhandlung ein Zeuge (richtig) belehrt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die Belehrung in der Hauptverhandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht und hinreichende Belehrung in der Hauptverhandlung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).

    In der Hauptverhandlung muss hingegen der dann das Zeugnis verweigernde Zeuge lediglich ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung seiner früheren vor der Polizei getätigten Angaben hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596, 598).

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
  • BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14

    Anfrageverfahren (Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung in der

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    Die Verwertbarkeitsfrage könnte nämlich anders zu bewerten sein, wenn der Zeuge die Verwertung der Angaben mit der Folge der Heilung des Verfahrensfehlers genehmigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    In der Hauptverhandlung muss er nur darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58 mwN).
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