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   BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71   

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BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71 (https://dejure.org/1971,7139)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1971 - 1 StR 200/71 (https://dejure.org/1971,7139)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - 1 StR 200/71 (https://dejure.org/1971,7139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Vorliegen einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil der Beschwerdeführer die Vornahme eines Urkundenbeweises, die bei einer Zeugeneinvernahme in Abwesenheit des Angeklagten unter den Voraussetzungen des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO unzulässig wäre (BGHSt 21, 332; BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70), nicht dargelegt hat.

    Der Zweck der Verlesung kann sich aber auch aus dem Urteil ergeben (vgl. BGHSt 21, 333 [BGH 18.10.1967 - 2 StR 477/67]).

    Ein absoluter Revisionsgrund, wie ihn BGHSt 21, 332 für den Fall des in Abwesenheit des Angeklagten erfolgten Urkundenbeweises annimmt (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 im Gegensatz zu RGSt 29, 30, 31/32; 38, 432, 434; BGH, Urteil vom 4.12.1953 - 2 StR 32/53), kommt hier nicht in Betracht.

  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 32/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Ein absoluter Revisionsgrund, wie ihn BGHSt 21, 332 für den Fall des in Abwesenheit des Angeklagten erfolgten Urkundenbeweises annimmt (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 im Gegensatz zu RGSt 29, 30, 31/32; 38, 432, 434; BGH, Urteil vom 4.12.1953 - 2 StR 32/53), kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Die Verlesung von Urkunden zum Zwecke des Vorhalts an Zeugen ist jedoch auch bei Ausschließung des Angeklagten gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO zulässig (BGHSt 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Anders kann es liegen, wenn tagebuchartige Aufzeichnungen, die mit der Persönlichkeitssphäre des Verfassers verknüpft sind und die er nicht zur Kenntnis Dritter bringen wollte, vom Gericht als Beweismittel gegen seinen Willen benützt worden sind, weil in solchen Fällen ein Verstoß gegen die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Betracht zu ziehen ist, der eine Abwägung des staatlichen Interesses an der Strafverfolgung mit dem persönlichen Interesse am Schutz des eigenen Geheimbereichs erfordert (BGHSt 19, 325).
  • BGH, 04.07.1967 - 1 StR 197/67

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Entfernung des Angeklagten aus dem

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Die Begründung eines auf § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO gestützten Entfernungsbeschlusses kann daher vom Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob dem Tatrichter rechtliche Fehler unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 4.7.1967 - 1 StR 197/67; BGHSt 22, 18, 20, 21) [BGH 06.12.1967 - 2 StR 616/67].
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Die Begründung eines auf § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO gestützten Entfernungsbeschlusses kann daher vom Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob dem Tatrichter rechtliche Fehler unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 4.7.1967 - 1 StR 197/67; BGHSt 22, 18, 20, 21) [BGH 06.12.1967 - 2 StR 616/67].
  • BGH, 30.09.1969 - 1 StR 33/69

    Rechtsbeugung und versuchter Betrug - Täuschung eines Schiedsgerichts über die

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Daß ein vom Angeklagten abgefaßtes Schreiben grundsätzlich auch dann, wenn es ein Schuldbekenntnis enthält, verlesbar ist und gegebenenfalls nach § 249 StPO verlesen werden muß, entspricht dem geltenden Strafprozeßrecht (BGH, Urteil vom 30.9.1969 - 1 StR 33/69).
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70

    Einführung von Vernehmungsprotokollen in die Hauptverhandlung im Wege des

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil der Beschwerdeführer die Vornahme eines Urkundenbeweises, die bei einer Zeugeneinvernahme in Abwesenheit des Angeklagten unter den Voraussetzungen des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO unzulässig wäre (BGHSt 21, 332; BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70), nicht dargelegt hat.
  • RG, 25.07.1896 - 2662/96

    Ist es zulässig, wenn das Gericht die zeitweise Entfernung der Angeklagten aus

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Ein absoluter Revisionsgrund, wie ihn BGHSt 21, 332 für den Fall des in Abwesenheit des Angeklagten erfolgten Urkundenbeweises annimmt (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 im Gegensatz zu RGSt 29, 30, 31/32; 38, 432, 434; BGH, Urteil vom 4.12.1953 - 2 StR 32/53), kommt hier nicht in Betracht.
  • RG, 11.05.1906 - 466/06

    In welcher Weise ist einem auf GerichtsBeschluss aus dem Sitzungszimmer zeitweise

    Auszug aus BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
    Ein absoluter Revisionsgrund, wie ihn BGHSt 21, 332 für den Fall des in Abwesenheit des Angeklagten erfolgten Urkundenbeweises annimmt (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 im Gegensatz zu RGSt 29, 30, 31/32; 38, 432, 434; BGH, Urteil vom 4.12.1953 - 2 StR 32/53), kommt hier nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag

    Bei der Prüfung der Frage, inwieweit die Voraussetzungen des § 247 S. 1 oder des § 247 S. 2 StPO vorliegen, ist durch das erkennende Gericht eine Prognoseentscheidung zu treffen, wobei dem Tatgericht insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. auch BGH, Urt. v. 20.07.1971, Az. 1 StR 200/71, zitiert nach beck-online; Schmitt a. a. O. § 247 Rn. 11).
  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Ob die Befürchtung begründet ist, daß ein Zeuge in Anwesenheit des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen werde, ist eine vom Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu beantwortende Frage; Anhaltspunkte für einen Mißbrauch dieses Ermessens liegen hier nicht vor (vgl. BGHSt 20, 18, 20, 21; BGH, Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 StR 200/71).
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