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   BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99   

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https://dejure.org/1999,7332
BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99 (https://dejure.org/1999,7332)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - 1 StR 201/99 (https://dejure.org/1999,7332)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 1 StR 201/99 (https://dejure.org/1999,7332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 1 StGB; § 255 StGB;
    Erpresserischer Menschenraub; Zweipersonenverhältnis; Sichbemächtigen;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 239 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1
    Zweiaktigkeit des erpresserischen Menschenraubes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99
    Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Situation und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95).
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99
    Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Situation und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95

    Vermögensverfügung - Waffe - Waffengewalt - Nötigung

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99
    Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Situation und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95).
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 281/99

    Schwere räuberische Erpressung; Erpresserischer Menschenraub;

    Dem tritt der Senat auch unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. Mai 1999 - 1 StR 201/99 bei.
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