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   BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73   

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https://dejure.org/1973,6097
BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73 (https://dejure.org/1973,6097)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1973 - 1 StR 202/73 (https://dejure.org/1973,6097)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73 (https://dejure.org/1973,6097)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schädigungsabsicht - Anforderungen an die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64

    Vermögensschaden durch fehlende Bereitschaft zur sofortigen Bezahlung nach einer

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Anders läge es dann, wenn die Angeklagte nach der Trennung von S. gezwungen gewesen wäre, für sich einen neuen Zimmermietvertrag abzuschließen, und wenn sie dabei die Vermieterin ausdrücklich oder stillschweigend (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64) über ihr Zahlungsvermögen oder ihre Leistungswilligkeit getäuscht hätte.
  • BGH, 13.03.1973 - 5 StR 57/73

    Täuschung bei Anmietung einer Unterkunft - Ausnutzung eines ohne Täuschung über

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Schon aus diesem Grunde lag in dem bloßen Verbleiben der Angeklagten in dem Zimmer angesichts der hereinbrechenden Nacht weder eine stillschweigende individuelle Leistungszusage noch ein Umstand, der sie ohne weiteres verpflichtete, der Vermieterin sofort ihre durch den Auszug S. hervorgerufene finanzielle Notlage zu offenbaren (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1973 - 5 StR 57/73).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) setzt u.a. voraus, daß der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflußten Villen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 7, 252, 255; 14, 170, 171; 18, 221, 223; BGH GA 1966, 212; BGH JZ 1968, 637).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) setzt u.a. voraus, daß der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflußten Villen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 7, 252, 255; 14, 170, 171; 18, 221, 223; BGH GA 1966, 212; BGH JZ 1968, 637).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Diebstahl (§ 242 StGB) verlangt dagegen einen Gewahrsamsbruch, d.h. die eigenmächtige Aufhebung fremden und Begründung neuen Gewahrsams gegen den Villen des bisherigen Inhabers (BGH, Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 20/51; BGHSt 16, 271; 17, 205, 209).
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Diebstahl (§ 242 StGB) verlangt dagegen einen Gewahrsamsbruch, d.h. die eigenmächtige Aufhebung fremden und Begründung neuen Gewahrsams gegen den Villen des bisherigen Inhabers (BGH, Urteil vom 13. März 1951 - 1 StR 20/51; BGHSt 16, 271; 17, 205, 209).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) setzt u.a. voraus, daß der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflußten Villen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 7, 252, 255; 14, 170, 171; 18, 221, 223; BGH GA 1966, 212; BGH JZ 1968, 637).
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 650/67

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Erforderlichkeit der Belehrung

    Auszug aus BGH, 19.06.1973 - 1 StR 202/73
    Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) setzt u.a. voraus, daß der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflußten Villen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 7, 252, 255; 14, 170, 171; 18, 221, 223; BGH GA 1966, 212; BGH JZ 1968, 637).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Dass unter diesen Voraussetzungen der Geschädigte gegen seinen Willen die tatsächliche Herrschaft über die noch in seiner unmittelbaren Nähe befindlichen Sache vollständig verloren haben könnte, ist ohne das Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. März 1988 - 5 StR 532/87, NStZ 1988, 270) regelmäßig mit den maßgeblichen Anschauungen des täglichen Lebens nicht vereinbar (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 1951 - 1 StR 20/51; vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212; vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637 und vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73, bei Dallinger MDR 1974, 15; Beschluss vom 15. September 1987 - 1 StR 460/87, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 2 mwN; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 73, 88).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).
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