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   BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87   

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https://dejure.org/1987,1512
BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87 (https://dejure.org/1987,1512)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1987 - 1 StR 202/87 (https://dejure.org/1987,1512)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 1 StR 202/87 (https://dejure.org/1987,1512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter - Schuldminderung bei Anstiftung des Täters zur Tatbegehung durch einen Dritten - Zulässigkeit des Einsatzes eines in staatlichem Auftrag handelnden Lockspitzels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 26, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 550
  • StV 1987, 435
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).

    In der Regel mindert es die Schuld des Täters, wenn er erst von einem Dritten zur Begehung der Tat angestiftet werden muß (BGH MDR 1986, 331).

    In jedem Fall sind solche Taten milder zu beurteilen, in die der Angeklagte über das zu seiner Überführung gebotene Maß hinaus hineingezogen wird (vgl. BGH MDR 1986, 331).

  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    Das Landgericht geht daneben auch nicht darauf ein, ob T. mit dem Fahnder zusammenarbeitete; sollte das Geschäft aber durch den CID veranlaßt worden sein, wäre auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Angeklagten ein Verdacht bestand, der den Einsatz eines Lockspitzels rechtfertigen konnte (vgl. BGH, Beschl. vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 bei Schoreit NStZ 1982, 66).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).
  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Das Landgericht hat bei ihrer Festsetzung dem außergewöhnlichen, in einem Rechtsstaat nicht mehr hinnehmbaren Gesamtgewicht des festgestellten Einsatzes der VP "M." und des VE "Kl." sowie der sonstigen die Tat fördernden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden in - angesichts der erheblichen Menge des eingeführten und für den Handel bestimmten Kokains guter Qualität einerseits und deren Sicherstellung aufgrund der umfassenden polizeilichen Überwachung andererseits (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, Beschluss vom 19. Mai 1987 - 1 StR 202/87, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1; Urteil vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 28) - noch hinreichendem Maße Rechnung getragen, und zwar bei allen Angeklagten.
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Mit diesen Strafzumessungserwägungen hat sie hinreichend deutlich gemacht, daß sie in dem Einsatz polizeilicher Lockspitzel und deren Tatprovokation über die zunächst angebotene Rauschgiftmenge hinaus einen gewichtigen Strafmilderungsgrund gesehen hat (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1, 2; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 9, 10).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

    Ein polizeilicher Lockspitzel darf zwar auch eingesetzt werden, wenn es darum geht, Mittäter oder Hintermänner von Rauschgiftgeschäften - etwa die Lieferanten - ausfindig zu machen oder größere Mengen von Betäubungsmitteln aus dem Verkehr zu ziehen (BGHR BtMG 29 Strafzumessung 1 = StV 1987, 435 = NStZ 1988, 550 f.).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Darüberhinaus wird zu berücksichtigen sein, daß für die Bewertung einer Tatveranlassung durch einen im behördlichen Auftrag tätigen V-Mann auch von Bedeutung sein können: Grundlagen und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, der die Behörden veranlaßte, an den Angeklagten heranzutreten, die Frage, ob der Angeklagte auch unabhängig von dem V-Mann entschlossen oder jedenfalls bereit war, Rauschgiftgeschäfte durchzuführen, und Art und Intensität der Einwirkung auf den Angeklagten durch den V-Mann (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1 und 2; a.a.O. V-Mann 1; BGH StV 1985, 309, 310; BGH NStZ 1986, 162; w.N. b. Körner, a.a.O. § 29 Rdn. 230, 784; § 31 Rdn. 159 ff.).
  • BGH, 10.03.1994 - 1 StR 62/94

    Strafzumessung - Menge - Betäubungsmittel - V-Leute - Polizei

    Die Bedeutung dieses Umstands wird jedoch dann relativiert, wenn Vertrauensleute der Polizei darauf hingewirkt haben, daß der Täter mit einer möglichst großen Menge Handel treibt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1, 15, 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.01.1989 - 1 StR 733/88

    Strafmildernde Berücksichtigung des Einsatzes eines polizeilichen Lockspitzels

    In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (vgl. BGH StV 1987, 435 m.w.Nachw.).
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