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   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98   

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BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98 (https://dejure.org/1998,1983)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 202/98 (https://dejure.org/1998,1983)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 202/98 (https://dejure.org/1998,1983)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98
    Die Gegenvorstellungen können schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidung weder aufheben noch abändern kann (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nach Wegfall eines kleinen Teils von Einzelstrafen die Gesamtstrafe bestehen bleiben, wenn sie sich nach Sachlage, insbesondere auch aus Zahl und Höhe der übrigen Einzelstrafen, ohne weiteres rechtfertigt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97; 6. August 1997 - 2 StR 259/97; 13. Februar 1997 - 4 StR 608/96; w. Nachw. bei Pikart in KK 3. Aufl. § 353 Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 353 Rdn. 10; Paulus in KMR 7. Aufl. § 353 Rdn. 6; ebenso Pfeiffer/Fischer StPO § 353 Rdn. 4).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 259/97

    Tateinheit bei zumindest eine Zeit lang bestehendem gleichzeitigen Besitz von

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nach Wegfall eines kleinen Teils von Einzelstrafen die Gesamtstrafe bestehen bleiben, wenn sie sich nach Sachlage, insbesondere auch aus Zahl und Höhe der übrigen Einzelstrafen, ohne weiteres rechtfertigt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97; 6. August 1997 - 2 StR 259/97; 13. Februar 1997 - 4 StR 608/96; w. Nachw. bei Pikart in KK 3. Aufl. § 353 Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 353 Rdn. 10; Paulus in KMR 7. Aufl. § 353 Rdn. 6; ebenso Pfeiffer/Fischer StPO § 353 Rdn. 4).
  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 608/96

    Teileinstellung eines Strafverfahrens im Revisionsverfahren - Verspätete Erhebung

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nach Wegfall eines kleinen Teils von Einzelstrafen die Gesamtstrafe bestehen bleiben, wenn sie sich nach Sachlage, insbesondere auch aus Zahl und Höhe der übrigen Einzelstrafen, ohne weiteres rechtfertigt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97; 6. August 1997 - 2 StR 259/97; 13. Februar 1997 - 4 StR 608/96; w. Nachw. bei Pikart in KK 3. Aufl. § 353 Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 353 Rdn. 10; Paulus in KMR 7. Aufl. § 353 Rdn. 6; ebenso Pfeiffer/Fischer StPO § 353 Rdn. 4).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Ohne die Frage der Gewährleistung des gesetzlichen Richters jeweils zu vertiefen, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der unmittelbar von § 354 Abs. 1 StPO geregelten Fälle jeweils für den Einzelfall entschieden, ob eine Zurückverweisung bei Wegfall einer Einzelstrafe erforderlich sei (so: BGH, Beschluss vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 - in BGHSt 35, 325, nicht vollständig veröffentlicht; BGH, Beschluss vom 9. November 1989 - 4 StR 491/89 - BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01 - veröffentlicht, in: BGH-Nack; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 4; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2 und 7; BGHR StGB § 178 Strafzumessung 1) oder ob ausgeschlossen werden könne, dass der Tatrichter eine andere als die vom Revisionsgericht ins Auge gefasste Rechtsfolge verhängt hätte und daher das Revisionsgericht selbst diese Rechtsfolge festsetzen könne (BGH, NStZ-RR 2002, S. 103; BGH, wistra 1999, S. 28; BGH, Beschluss vom 8. August 2002 - 4 StR 250/02 - BGH, Beschluss vom 13. September 2002 - 1 StR 316/02 -).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    a) Nach Wegfall eines kleinen Teils von verhängten Einzelstrafen konnte schon vor der Neufassung von § 354 StPO die Gesamtstrafe bestehen bleiben, wenn sie sich aufgrund der Sachlage, insbesondere auch aus der Zahl und der Höhe der übrigen Einzelstrafen ohne weiteres gerechtfertigt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 1999, 28, 29 m. w. N.).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 328/01

    Bankrott; Steuerberater; Sachentscheidung; Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nach Wegfall eines kleinen Teils von Einzelstrafen die Gesamtstrafe bestehen bleiben, wenn sie sich nach Sachlage, insbesondere auch aus Zahl und Höhe der übrigen Einzelstrafen, ohne weiteres rechtfertigt (vgl. nur BGH wistra 1999, 28, 29 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.05.2004 - 1 StR 181/04

    Sexueller Missbrauch von Kindern und exhibitionistische Handlungen (Serientaten;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies bei Wegfall einer Einzelstrafe oder eines kleinen Teils von Einzelstrafen dann der Fall, wenn sich die Gesamtstrafe gleichwohl nach Sachlage, insbesondere im Hinblick auf Zahl und Höhe der übrigen Einzelstrafen ohne weiteres rechtfertigt, also ohne daß insoweit Raum für die Ausübung dem Tatrichter vorbehaltenen Ermessens durch das Revisionsgericht wäre (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 1 StR 571/03; BGH wistra 1999 28, 29; w. N. b. Kuckein in KK 5. Aufl. § 353 Rdn. 21).
  • BGH, 30.10.2001 - 1 StR 328/01

    Gegenvorstellung

    Anders wäre es nur, wenn der Senat unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs entschieden hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 1999, 28 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 50/03

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Anders wäre es nur, wenn der Senat unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs entschieden hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 1999, 28 m. w. N.).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung

    Insoweit kann der Senat seine Revisionsentscheidung nur aufheben oder ändern, wenn diese unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ergangen ist (vgl. BGH wistra 1999, 28).
  • BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernis der Doppelanhängigkeit

    Die verhängte Gesamtstrafe bleibt davon unberührt, da diese sich nach Sachlage, insbesondere nach der Zahl und der Höhe der übrigen Einzelstrafen ohne weiteres rechtfertigt und auszuschließen ist, dass der Tatrichter ohne die wegfallende Einzelstrafe zu einer anderen Gesamtstrafe gekommen wäre (vgl. nur BGH wistra 1999, 28, 29 m.w.N.; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 353 Rn. 21).
  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsstaatswidrige

    Trotz des Wegfalls einer Einzelstrafe von jeweils drei Monaten können die Gesamtstrafen bestehen bleiben (vgl. BGH wistra 1999, 28, 29 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 270/02

    Gegenvorstellung (keine Beschlussaufhebung nach Gegenvorstellung; Verletzung des

    Anders wäre es nur, wenn der Senat unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs entschieden hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 1999, 28 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 472/94

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Fehlende

  • BGH, 05.07.2000 - 1 StR 294/96

    Nachträgliches rechtliches Gehör

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 631/93

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Keine

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 426/01

    Unabänderlichkeit von Entscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO

  • BGH, 18.01.2001 - 1 StR 352/96

    Nachholung des rechtlichen Gehöhrs; Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in

  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 328/99

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; Gesamtstrafenbildung nach Wegfall eines

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