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   BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09   

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BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09 (https://dejure.org/2009,896)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2009 - 1 StR 205/09 (https://dejure.org/2009,896)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 (https://dejure.org/2009,896)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 16 StGB; § 17 StGB; § 30 WStG; § 31 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 25 Abs. 2 StGB
    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen); Voraussetzungen der Mittäterschaft (Exzess; Vorsatz; Gleichgültigkeit; eigener Tatbeitrag); Verhältnis zwischen dem Tatbestandsirrtum und der Irrtumsvorschrift des ...

  • lexetius.com

    StPO § 200 Abs. 1 Satz 1

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld” müssen neu verhandelt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen erneut verhandelt werden - Von Tatbestandsirrtum und Rechtmäßigkeit der "Geiselnahmeübungen" kann nicht ausgegangen werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.10.2009)

    BGH fordert erneut schärfere Strafen nach Bundeswehrskandal // Weitere Urteile des Landgerichts Münster aufgehoben

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 308
  • NStZ 2010, 159
  • StV 2010, 508
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen rechtmäßigen Befehl gerechtfertigt, unterfällt ausschließlich dem besonderen Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG und nicht § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 44 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 36 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 36 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 223 Rdn. 4a m.w.N.).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 40 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Es gilt der Grundsatz, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer es steht zur unmittelbaren Durchsetzung eines rechtmäßigen Befehls kein anderes Mittel zur Verfügung (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 41 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 1999, 321, 322 m.w.N.).

    Denn der Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr, sein Verhalten sei durch gesetzliche Bestimmungen, Dienstvorschriften oder einen rechtmäßigen Befehl gerechtfertigt, unterfällt dem besonderen Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 WStG (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 44 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SG und § 5 Abs. 1 WStG trifft einen Untergebenen, der auf Befehl eine rechtswidrige Tat begeht, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, eine Schuld aber nur dann, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt, oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 45 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.) m.w.N.).

    § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 46 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 (zu § 47 MStGB)).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233; zum Ganzen bereits Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 47 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Da an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten aber die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Beurteilung von Beweismitteln, darf der Tatrichter diese seiner Entscheidung nur dann zu Grunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGH NJW 2006, 522, 527 - insofern nicht abgedruckt in BGHSt 50, 331 ff.; Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 51 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 59 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Der Untergebene darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 61 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BayObLG …

    Ob eine entwürdigende Behandlung vorliegt, beurteilt sich, wenn die Handlung nicht bereits wegen ihres absolut entwürdigenden Charakters unter § 31 Abs. 1 WStG fällt, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 61 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BayObLG …

    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das subjektive Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 66 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BVerwG NJW 2001, 2343, 2344; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg.

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 67 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg.

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 228/00

    Steuerhehlerei; Anklage; Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinn

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Dieser verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 341, 342; 34, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

    Den Rahmen der Untersuchung bildet daher zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 m.w.N.).

    Zur Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO gehört zwar nicht nur der in der Anklage umschriebene Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (st. Rspr., vgl. BGHSt 32, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24 jew. m.w.N.).

    Insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (Informationsfunktion - vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24 jew. m.w.N.).

    b) Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Schneider in KK 6. Aufl. § 200 Rdn. 30; BeckOK-StPO/Ritscher § 200 Rdn. 19 jew. m.w.N.).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24 jew. m.w.N.).

    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1995, 245 jew. m.w.N.).

    Insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (Informationsfunktion - vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24 jew. m.w.N.).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Zur Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO gehört zwar nicht nur der in der Anklage umschriebene Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (st. Rspr., vgl. BGHSt 32, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

    Denn Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO kann stets nur das dem einzelnen Angeklagten zur Last gelegte Vorkommnis sein (BGHSt 32, 215, 216 f.).

  • BGH, 31.01.1964 - 4 StR 514/63
    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Ein solcher strafrechtswidriger Befehl ist unverbindlich (vgl. BGHSt 19, 231, 232; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg. § 5 WStG Rdn. 2).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233; zum Ganzen bereits Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 47 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Er umfasst das, was jedermann ohne weiteres Nachdenken erkennt, was jenseits aller Zweifel liegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233; zum Ganzen bereits Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 47 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 59 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 138 - 63 - 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    b) Erkennen verlangt hierbei positive Kenntnis, sicheres Wissen (vgl. BGHSt 22, 223, 225 zu § 47 MStGB).

    § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 46 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 (zu § 47 MStGB)).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 59 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 138 - 63 - 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06

    Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie;

  • BVerwG, 22.10.1998 - 2 WD 11.98

    Recht der Soldaten - Befehl zum Niederknien auf einen Bambusstab in Blickrichtung

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00

    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren;

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Die Anklageschrift hat die den Angeschuldigten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt ist und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (sog. Umgrenzungsfunktion; vgl. nur BGH, NJW 2010, 308; BGHSt 40, 44, 45 mit weiteren Nachweisen).

    Die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen dürfen allerdings nur dann zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden, wenn sich aus dem Anklagesatz zumindest die Grundlagen einer Tatbeteiligung des jeweiligen Angeschuldigten ergeben (vgl. BGH, NJW 2010, 308; BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; Schneider, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 200 Rn. 30).

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Die begangene konkrete Tat muss durch bestimmte Tatumstände so genau bezeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 Rn. 92).

    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, ist sie unwirksam (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85 mwN; vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185 f. Rn. 6 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 aaO; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245 mwN; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).

    Bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 aaO mwN; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 aaO Rn. 95 mwN und vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05 aaO).

    Fehlen derartige Angaben oder erweisen sie sich als ungenügend, kann dies für sich allein indes die Wirksamkeit der Anklage nicht in Frage stellen, da Mängel der Informationsfunktion ihre Wirksamkeit nicht berühren (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, wistra 2012, 195, 197 Rn. 17 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185 Rn. 6 sowie Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, wistra 2008, 109, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 Rn. 92 mwN).

  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    (1) Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; jeweils mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Sie können in der Hauptverhandlung durch einen Hinweis nach § 265 StPO zu heilen sein und geheilt werden (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308; vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17, NJW 2018, 878, 879).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10 mwN; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).

    Die begangene konkrete Tat muss durch bestimmte Tatumstände so genau bezeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09).

    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, ist sie unwirksam (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN; BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09; BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 mwN; BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).

    Bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen ggf. die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05).

    Letzterer Frage ist hier jedoch nicht näher nachzugehen, da diesbezügliche etwa bestehende Mängel nicht die Unwirksamkeit der Anklage begründen würden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN) und durch Hinweise entsprechend § 265 StPO in der Hauptverhandlung geheilt werden können (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 Rn. 26; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Dasselbe gilt, wenn ihm die Handlungsweise des Mittäters gleichgültig ist (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 Rn. 101).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Anhaltspunkte dafür, dass die Veräußerung eines Teils der Tatbeute deliktisch erfolgt sein und der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft sich auch auf dieses Geschehen erstrecken könnte, sind weder dem konkreten Anklagesatz noch dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen, das zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353; Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NStZ 2010, 159, 169), zu entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Danach hat die Anklage die dem Angeklagten zur Last gelegten Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (BGHSt 40, S. 44 ff. - Juris, Rn. 6; BGH, NStZ 2010, S. 159 f. - Juris, Rn. 92; BGH, NStZ-RR 2014, S. 151 - Juris, Rn. 5; OLG Celle, StV 2012, S. 456 f.; KG, StV 2016, S.548 f. - Juris, Rn. 6; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.O., Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).

    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGHSt 40, S. 44 ff. - Juris, Rn. 6; BGH, NStZ 2010, S. 159f. - Juris, Rn. 92; BGH, NStZ-RR 2014, S. 151 - Juris, Rn. 5; KG, StV 2016, S. 548 f. - Juris, Rn. 6; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.0., Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).

    Die Schilderung muss die Tatidentität des geschichtlichen Vorgangs klarstellen und die Tat von gleichartigen kriminellen Handlungen desselben Täters unterscheidbar machen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, NJW 1994, 2556; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NStZ 2010, 159; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 200 Rn. 7 m. w. N.).

  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16

    Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)

    Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    aa) Eine Anklage ist dann unwirksam mit der Folge, dass das Verfahren wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen ist, wenn etwaige Mängel ihre Umgrenzungsfunktion betreffen (st. Rspr.; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 2 StR 533/13, NStZ-RR 2014, 151; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NStZ 2010, 159, 160).

    Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134; Urteil vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00, NStZ 2001, 656, 657; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; KK-StPO/Schneider, 7. Aufl., § 200 Rdn. 31 mwN), wenn sich aus diesem zumindest Grundlagen einer Tatbeteiligung ergeben (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09; NStZ 2010, 159, 160).

    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308, 309; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245 f.).

  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 10/17

    Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Bild-

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 1 RVs 6/12

    Anforderungen an den Inhalt eines Strafbefehls nach § 408a StPO

  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs; Kognitionspflicht des

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 430/17

    Inhalt der Anklageschrift (Wirksamkeitsvoraussetzungen; Umgrenzungsfunktion)

  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 533/13

    Anforderungen an die Feststellung und die Anklage von Tatserien

  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Körperverletzung

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18

    Begriff der prozessualen Tat (Nämlichkeit der Tat bei Serienstraftaten)

  • LG Münster, 26.05.2011 - 2 KLs 1/09
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 440/21

    Prozessualer Tatbegriff (einheitlicher geschichtlicher Vorgang; Veränderung des

  • OLG Celle, 08.06.2020 - 2 Ws 63/20

    Keine Zulassung der Anklage bei unklarem Sachverhalt; Verletzung der

  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ws 238/16

    Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes nach Ablehnung

  • BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11

    Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11

    Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum

  • BGH, 05.12.2019 - 1 StR 540/19

    Mittäterschaft (Exzess des Mittäters: Raub nach fehlgeschlagenem Betrugsversuch)

  • KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19

    Verstoß gegen Anklagegrundsatz im Berufungsverfahren

  • OLG Celle, 07.08.2023 - 3 Ws 81/23

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Ablehnung; Anklage; Umgrenzungsfunktion;

  • AG Berlin-Tiergarten, 30.01.2017 - 422 Ds 361/16

    Anforderungen an Anklageschrift bei Diebstahlshandlung

  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
  • KG, 23.12.2019 - 122 Ss 136/19
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