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   BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13   

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https://dejure.org/2013,25442
BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13 (https://dejure.org/2013,25442)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2013 - 1 StR 206/13 (https://dejure.org/2013,25442)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2013 - 1 StR 206/13 (https://dejure.org/2013,25442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht muss besonders begründen, wenn es nur in Teilen der Aussage eines Belastungszeugen glaubt

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof hebt Regensburger Strafurteil auf

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Glaubt das Gericht in Teilen der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihr in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153).
  • BGH, 21.12.2011 - 1 StR 400/11

    Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Dies ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11; vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148 mwN).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Da die Beschuldigung des Angeklagten im Kern allein auf der Aussage des Zeugen I. aufbaute, bedurfte diese einer besonders sorgfältigen Prüfung, und mussten die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Strafkammer alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen konnten, erkannt und in ihre Überlegungen einbezogen hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09

    Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital;

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Diese Möglichkeit lag aber (mit der Folge der Erörterungsbedürftigkeit, vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2009 - 2 StR 300/09, wistra 2010, 70 mwN) schon deshalb nahe, weil sich der Zeuge I. an mindestens ein Wiegeergebnis von 23 Gramm erinnerte, und weil die Strafkammer bei der Würdigung seiner Angaben selbst davon ausgegangen ist, dass die vom Angeklagten eingeführten Mengen variierten.
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Dies ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11; vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148 mwN).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Durch die Zugrundelegung gleichmäßiger Einzelmengen von zehn Gramm und einer - für sich genommen rechtsfehlerfrei festgestellten - Wirkstoffmenge von 50 % Metamphetaminbase erreichten alle Taten exakt den Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89), wodurch sie als Verbrechen i. S. v. § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu bewerten waren.
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Glaubt das Gericht in Teilen der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihr in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Da die Beschuldigung des Angeklagten im Kern allein auf der Aussage des Zeugen I. aufbaute, bedurfte diese einer besonders sorgfältigen Prüfung, und mussten die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Strafkammer alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen konnten, erkannt und in ihre Überlegungen einbezogen hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
    Insoweit sieht der Senat jedoch Anlass zu dem Hinweis, dass eine straferschwerende Würdigung besonderer krimineller Energie, die ihren Ausdruck darin findet, dass der Täter "das Risiko auf sich genommen hat, durch die Einfuhr der beschafften Betäubungsmittel in das Bundesgebiet sich eines erhöhten Risikos der Aufdeckung seiner Taten anlässlich des Grenzübertritts auszusetzen", gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 466/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Begründung bei teilweise

    Glaubt das Gericht einen Teil der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihm in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332 f.).
  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Zwar ist in solchen Fällen eine sorgfältige Beweiswürdigung geboten; der Tatrichter ist aber aus Rechtsgründen nicht gehindert, auch aufgrund solcher Umstände in Teilen der Aussage des Belastungszeugen zu glauben, obwohl er ihr in anderen Teilen nicht folgt (allgemein hierzu: BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13; vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03 jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 132/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von

    Glaubt das Gericht einen Teil der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihm in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13 Rn. 19; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13 Rn. 14, insoweit in NStZ 2014, 600 nicht abgedruckt; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332 f.).
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